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Autor Thema: Einsatzschädigung IGF/KLF  (Gelesen 1946 mal)

stefberger

  • Gast
Einsatzschädigung IGF/KLF
« am: 24. Juli 2018, 16:38:38 »

Guten Tag,

derzeit befinde ich mich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (PTBS). Wiedereingestellt wurde ich vor ca. 2 Jahren. Traumatherapie ist beendet. Eine Verhaltenstherapie läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Kameradschaft und Unterstützung durch das psychosoziale Netzwerk sind vorbildlich.
Eine Weiterverwendung als BS ist Plan A. Meine tägliche Dienstzeit beträgt 7 Stunden.
Auf Anfrage durch die KpFü, habe ich der Einsatzersthelfer A- Ausbildung zugestimmt. Das Ganze sollte für mich eine Art Test/ Zwischenbilanz sein.
Kurz nach Lehrgangsbeginn habe ich bereits abbrechen müssen, da mich bestimmte Ausbildungsinhalte - nach wie vor - stark belasten.
Welche Möglichkeiten habe ich, auch zukünftig, auf Teile der IGF zu verzichten?
Sind für Einsatzgeschädigte, im Hinblick auf Übernahme zum BS, IGF/KLF überhaupt vorgesehen?
Bitte nur ernst gemeinte Antworten, ohne jegliche Polemik. Der Rucksack ist so schon schwer genug.
Vielen Dank im Voraus.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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ulli76

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Antw:Einsatzschädigung IGF/KLF
« Antwort #1 am: 24. Juli 2018, 17:06:21 »

Die Frage ist ja, in welchem Dienstverhältnis du als BS übernommen werden willst/sollst. Ich denke mal, dass das weiter über das Wehrdienstverhältnis besonderer Art läuft. Dann gelten ja andere Bedingungen als für einen "normalen" BS- also du kannst dann ja Dienst tun, hast aber bestimmte Einschränkungen.

Befreiungen aus gesundheitlichen Gründen laufen über den Truppenarzt.

Hast du einen Lotsen oder vergleichbar?
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BSG1966

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Antw:Einsatzschädigung IGF/KLF
« Antwort #2 am: 24. Juli 2018, 18:33:28 »

Befreiungen aus gesundheitlichen Gründen laufen über den Truppenarzt.

Exactly. Einfache Nummer.
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Tommie

  • Gast
Antw:Einsatzschädigung IGF/KLF
« Antwort #3 am: 24. Juli 2018, 18:48:20 »

Die Frage ist ja, in welchem Dienstverhältnis du als BS übernommen werden willst/sollst.

Bullshit ;D ! Es gibt keine verschiedenen Arten von BS! Wer nach EinsatzWVG BS wird, ist auch kein anderer BS als der, der als Hauptfeldwebel in diesen Status übernommen wird! Sogar die Urkunde hat den exakt gleichen Inhalt!

Es wird vor der Aushändigung der Urkunde, also noch innerhalb der Probezeit ein BA 90/5 angefertigt zur Dienstfähigkeit! Da wird dann der TrArzt vermerken, was da im einzelnen gemacht werden darf! Und wenn da dann drinnen steht, dass eben kein EEH-A stattfinden darf, dann ist das so!
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