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Autor Thema: Nicht medizinische Versetzung eines Stabsarzt oä.  (Gelesen 1581 mal)

miT

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 Mahlzeit Leute, ich sitze hier bei 35° und mein Kopf streikt. Folgende Frage: wird ein Sanitätsoffizier im Rang eines Stabsarztes oder höher, aus seiner medizinischen Verwendung genommen und zum Beispiel in einem Ministerium versetzt  und der dortige Aufgabe Bereich keinerlei medizinischen Hintergrund hat, bleibt der Stabsarzt dann Stabsarzt oder ist dies  Tätigkeit gebunden und er wird Hauptmann.  Ist mein eigener Gedanke, dass dies nicht richtig ist korrekt und der Stabsarzt seinen Dienstgrad so behält und auch in seinen weiteren Verwendung die „Schlange“ am Dienstgrad trägt  denn er hat ja nur eine Ernennung zum Stabsarzt und nicht zu Hauptmann ?
« Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 17:44:03 von wolverine »
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wolverine

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Antw: Nicht medizinische Versetzung eines Stabsarzt oä.
« Antwort #1 am: 24. Juli 2018, 17:23:34 »

Gegenfrage: Gibt es im Kdo San oder im Stab des Insp San OFA oder Oberstärzte? ;)
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miT

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Antw: Nicht medizinische Versetzung eines Stabsarzt oä.
« Antwort #2 am: 24. Juli 2018, 17:27:01 »

 Vielleicht Verhalten die sicher alle falsch  ;D >:(
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miT

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Antw: Nicht medizinische Versetzung eines Stabsarzt oä.
« Antwort #3 am: 24. Juli 2018, 17:34:50 »

Nein ohne Spaß jetzt, und nebenbei mal wieder Dankeschön an meine AutoKorrektur, da gibt es doch auch keine Ausnahme, schließlich ist der SA ja auch zu diesem ernannt worden.  Da hat bei dem Stück Papier vor mir jemand einfach einen Aussetzer gehabt 🤷‍♂️  Ich wäre fast drauf reingefallen .
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BSG1966

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Antw: Nicht medizinische Versetzung eines Stabsarzt oä.
« Antwort #4 am: 24. Juli 2018, 18:24:51 »

Man wird als Stabsarzt auch nicht zum Hauptmann ernannt oder so. Mein Personaler zB arbeitet im BAPers und ist OFA.
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