Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 13:22:41
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anerkennung von zivilen Abschlüssen  (Gelesen 4617 mal)

Lagerratte

  • Gast
Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« am: 30. Juli 2018, 14:10:33 »

Hallo zusammen,

mein Name ist Jacob, 24, gelernter Logistikmanager mit Diplom (FH) seit 2015 und ich überlege im Moment, mich bei der Bundeswehr zu bewerben.
Im Moment arbeite ich mit Zeitvertrag bei einem großen Logistikunternehmen als Disponent und dort täglich mit SAP und Oracle.
Ein Beratungsgespräch beim Karrierecentrum hatte ich bereits, aber jetzt mehr Fragen als Antworten.

Der Berater hat mir gesagt das ich in den Versorgungsdienst gehen kann und mit dem Dienstgrad Oberleutnant eingestellt werde.
Auf dem Orientierungsbogen mit dem geplanten Ablauf der Lehrgänge stand dann aber was von 5 Monaten Logistikakademie und SAP-Lehrgang.
Ich meine, klar, dass ich nochmal zur Offiziersakademie muss verstehe ich, aber Logistikakademie?
Ich habe die zivile Ausbildereignungsprüfung von der IHK und bilde im Moment sogar selbst Logistiker aus.

Außerdem soll ich wohl ein halbes Jahr auf die Sprachschule von der Bundeswehr um dort ein Englisch-Zertifikat zu machen, obwohl ich bereits in der Oberstufe
Englisch-LK hatte und auch ein Unicert B2-Zertifikat gemacht habe.

Vielleicht könnt ihr mir da irgendwie weiter helfen. Ich habe das eigentlich so verstanden, dass die Bundeswehr sich Leute mit Fachwissen einkauft, damit
die eben nicht noch mal auf die Lehrgänge müssen. Aber scheinbar wird da Garnichts anerkannt und man muss alles nochmal machen...
Ist doch irgendwie sinnfrei, Leute einzustellen die Erfahrung haben und dann nochmal alle Lehrgänge machen zu müssen so als ob man keine Ahnung hat.

Könnt ihr mir da vielleicht erklären ob das so stimmt und ich alles neu machen muss, oder kann man das doch anerkennen lassen und muss dann nicht mehr
auf die Lehrgänge?

Beste Grüße
J.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #1 am: 30. Juli 2018, 16:30:41 »

Ich meine, klar, dass ich nochmal zur Offiziersakademie muss verstehe ich, aber Logistikakademie?
Ich habe die zivile Ausbildereignungsprüfung von der IHK und bilde im Moment sogar selbst Logistiker aus.

Die Dienststelle nennt sich Logistikschule der Bundeswehr und befrindet sich im niedersächsischen Garlstedt.
Deine zivilen Befähigungen sind gut und schön, helfen dir als Vorgesetzter bei der Bundeswehr, der im Soldatenstatus im Fall des Falles tödliche Staatsgewalt ausüben soll aber exakt gar nicht. Dementsprechend wirst du genau das beigebracht bekommen, was du bisher nicht kennst: Dein Statusrecht, deine gesetzlichen Rechte und Pflichten und die Funktionsweise der Bundeswehr

Außerdem soll ich wohl ein halbes Jahr auf die Sprachschule von der Bundeswehr um dort ein Englisch-Zertifikat zu machen, obwohl ich bereits in der Oberstufe
Englisch-LK hatte und auch ein Unicert B2-Zertifikat gemacht habe.

Also ich halte fest, dass du ernsthaft ein Problem damit hast ein halbes Jahr (ich gehe von drei Monaten aus) voll bezahlt deine Englischfähigkeiten zu steigern?
- Nicht gut!

Tatsächlich interessieren irgendwelche zivilen Nachweise die Bundeswehr nicht weiter, da sie das System des Standartisierten Leistungsprofils (SLP) des Bundessprachenamtes verwendet. Es hat fünf Stufen (0 keine Kenntnisse bis 4 Muttersprachler) in vier Bereichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachfertigkeit, Schreibfertigkeit). Für Offiziere ist das Ziel ein SLP Englisch 3-3-3-2 - also nah am Muttersprachler. Mit Unicert B2 hast du nicht das von der Bundeswehr geünschte Niveau und wirst dementsprechend weiter ausgebildet.
Der Lehrgang würde dann wegfallen, wenn du in deiner späteren Einheit einen entsprechend guten Einstufungstest Englisch machst und auf Basis dieser Ergebnisse direkt einer Sprachprüfung unterzogen werden kannst, die vermutlich das angestrebte Ergebnis bringt. Dürfte aber bei deiner kurzen Ausbildungsdauer nicht möglich sein.

Vielleicht könnt ihr mir da irgendwie weiter helfen. Ich habe das eigentlich so verstanden, dass die Bundeswehr sich Leute mit Fachwissen einkauft, damit
die eben nicht noch mal auf die Lehrgänge müssen. Aber scheinbar wird da Garnichts anerkannt und man muss alles nochmal machen...
Ist doch irgendwie sinnfrei, Leute einzustellen die Erfahrung haben und dann nochmal alle Lehrgänge machen zu müssen so als ob man keine Ahnung hat.

Wenn du zur Bundeswehr gehst muss dir völlig klar sein, dass deine bisherigen beruflichen Erfahrungen zwar in spezifischen Bereichen helfen, dir aber völlig der militärische Bezug fehlt und du da tatsächlich "keine Ahnung" hast!
Du wirst nicht als Disponent eingestellt, sondern als militärischer Führer, der zwar auch fachlich anleitet, aber genauso seine Einheit im Gefecht führen können muss, als Soldat der verwundet werden oder fallen kann oder - noch schlimmer - der ihm anvertraute Soldaten verliert oder schwer verletzt wieder nach hause bringt.

Also stell dich darauf ein, dass du definitiv ein Anfänger sein wirst und die ersten Jahre alles um dich herum wie ein Schwamm aufsaugen musst. Die Pflichten als Vorgesetzter - mit allen disziplinaren- und strafrechtlichen Konsequenzen - treffen dich nämlich ab deinem ersten Tag bei der Bundeswehr.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.025
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #2 am: 30. Juli 2018, 16:44:23 »

In den Fachlehrgängen wird dir das militärfachliche Handwerkszeug beigebracht. Denn deine zivilen Kenntnisse decken ja nur einen Teil dessen ab, was du auf deinem DP brauchst. Die Verfahren sind militärisch ja ggf. anders. Du wirst im laufe der Ausbildung feststellen, dass du froh sein wirst über jedes bisschen Ausbildung, weil es nach Diensteintritt so ist, dass deine Kameraden ungleich mehr Wissen haben als du. Da wirst du aus Eigenantrieb froh sein in die militärische Materie reinzukommen.

Seiteneinsteiger Offz sollen nicht für Führungsverwendungen eingestellt werden, sie werden ausschließlich fachbezogen eingestellt, gleichwohl hast du aufgrund deines Dienstgrades auch eine Vorgesetztenfunktion.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #3 am: 30. Juli 2018, 19:14:06 »

Tatsächlich interessieren irgendwelche zivilen Nachweise die Bundeswehr nicht weiter, da sie das System des Standartisierten Leistungsprofils (SLP) des Bundessprachenamtes verwendet. Es hat fünf Stufen (0 keine Kenntnisse bis 4 Muttersprachler) in vier Bereichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachfertigkeit, Schreibfertigkeit). Für Offiziere ist das Ziel ein SLP Englisch 3-3-3-2 - also nah am Muttersprachler. Mit Unicert B2 hast du nicht das von der Bundeswehr geünschte Niveau und wirst dementsprechend weiter ausgebildet.
Der Lehrgang würde dann wegfallen, wenn du in deiner späteren Einheit einen entsprechend guten Einstufungstest Englisch machst und auf Basis dieser Ergebnisse direkt einer Sprachprüfung unterzogen werden kannst, die vermutlich das angestrebte Ergebnis bringt. Dürfte aber bei deiner kurzen Ausbildungsdauer nicht möglich sein.

Naja ich bin mit Englisch-LK und "Urlaubs- und Kneipentraining" tatsächlich mit nem besonders guten Einstufungstest direkt zum SLP zugelassen worden.

An den TE - lassen Sie's doch einfach auf sich zukommen. Sie werden dazu bezahlt und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass Sie 6 Monate Englisch lernen müssen, dann müssen Sie 6 Monate Englisch lernen. Willkommen bei dem "Befehl und Gehorsam-Spiel".
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #4 am: 30. Juli 2018, 20:23:02 »

Ich wollte nur noch anmerken, dass diejenigen, die ernsthafte Probleme mit dem "Befehl-und-Gehorsam-Spiel" haben, meist nicht lange Soldat sind ;) ! Frtüher hieß es bei uns ( "damals(TM) bei den Fallschirmjägern ;) !) immer: "Wer befehlen möchte, muss zunächst einmal gehorchen lernen!"

Ich fühle im Eingangsposting "unangenehme Schwingungen", die das Pink Pony bestimmt nicht beruhigen ;D ! Sie sollten Ihre Attitude in Bezug auf die Bundeswehr nochmals überdenken, denn dort werden Sie im ersten Jahr mit Sicherheit nicht barfuß übers Wasser gehen, schon alleine weil man Sie da gar nicht heran lassen wird ;) !
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #5 am: 30. Juli 2018, 20:27:36 »

"Urlaubs- und Kneipentraining"

UNOMIG-Einsatz im März 2009: Abreiseparty des 30. DEUEinsKtgt UNOMIG, Teile Zugdidi, im Deutsch-Amerikanischen Haus 28. Der britische Sector Commander, der außer Englisch keine Fremdsprache spricht, unterhält sich zwei Stunden lang mit unserem Landlord, der mengrelisch, georgisch, russisch und ein paar Brocken deutsch spricht! Auf meine Nachfrage, wie die beiden sich denn letztendlich verständigt haben, erhielt ich die Antwort: "We used the most common language platform … DRUNK!" ;D ;D ;D !
Gespeichert

Opa_Hagen

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #6 am: 31. Juli 2018, 08:03:21 »

Moin moin Lagerratte,

yepp, SAP zivil und SASPF Bw sind doch... unterschiedlich. UmLernen muss man immer, und dümmer wird man nicht. Ich hab nach 25 Jahren als ziviler Logistiker auch herzlich gegähnt bei den Grundlagenlehrgängen Logistik auf der Logistikschule. Aber gewöhn Dich dran, es gibt so gut wie keine Einzelfallprüfung, Du wirst genau die Lehrgänge besuchen, die für Deine angestrebte Laufbahn vorgeschrieben sind. Ein auf die persönliche Situation zugeschnittenes Ausbildungskonzept wäre zwar wünschenswert und ist auch angestrebt (steht auch irgendwo in einer Agenda), aber ist noch lange nicht in Sicht.
Zumal mal in Garlstedt auch viele schöne andere, militärische Sachen, lernt;)) Oder hast Du in Deiner Ausbildung an der Uni gelernt, wie man eine MatGrp unterziehen lässt, mit Beutesammelstelle etc?

Viel Spass als zukünftiger S4 StOffz ;)

Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #7 am: 31. Juli 2018, 19:09:24 »

Was Tommie in seiner unnachahmlich charmanten Art ausdrücken wollte ist, dass man zivile Qualifikationen nicht 1:1 für die Tätigkeit bei der Bundeswehr nutzen kann und dafür eine mehr oder weniger lange Ausbildung erforderlich ist.

Sprachkenntnisse kann man nie genug haben. B2 ist schon ok, aber nicht wirklich glorreich. Im Zweifel muss man verhandlungssicher mit anderen Nationen mit grottigen Englischkenntnissen kommunizieren. Je besser die eigenen Kenntnisse umso besser kommt man dann klar. (wer sich mal die Sicherheitslage auf Englisch vorgetragen von einem Italiener mit mangelhaften Englischkenntnissen durchleben musste, weiss was ich meine.)

Nicht immer erschließem sich einem Befehle und Regelungen auf Anhieb- damit muss man beim Bund leben. ISSO!

Als Soldat ist man immer Soldat, auch wenn man im Grundbetrieb eher eine Fachverwendung hat. Da man nie weiss für was man genau eingesetzt wird, sollte man alles an Ausbildung mitnehmen, was geht. Wer weiss, wann man es mal braucht.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #8 am: 01. August 2018, 13:44:15 »

Da kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
Ich bin selbst Wiedereinsteller und meine ziv. Qualifikationen sind auch nicht anerkannt worden; nicht mal meine beiden Zertifikate Englisch und Spanisch,
Englisch C2 und Spanisch B1.

Auch im Übrigen kann man nur einmal mehr bestätigen was schon geschrieben wurde:
Deine zivilen Qualifikationen helfen dir auf den (Fach-)Lehrgängen gute Ergebnisse zu erzielen und später im Tagesdienst in deiner Fachverwendung auch,
sofern es Wissen ist, dass man auf den Lehrgängen so nicht bekommt. Es ist also keineswegs umsonst, Vorwissen zu haben.

Außerdem, wenn der Dienstherr will, dass ich als >= A10 nochmal 6ms die Schulbank drücke und Vokabeln lerne, mach ich das. Zum einen weil es befohlen ist,
zum Anderen weil lernen nie schadet und man immer was neues lernt und zum Letzten weil ich während dessen gutes Geld verdiene.
Darüber hinaus sehe ich es so das deine Vorerfahrung durchaus anerkannt wird, denn genau deswegen steigst du mit Dienstgrad Oberleutnant ein und nicht als
Jäger OA oder vergleichbar.

Ich persönlich finde aber auch deinen Ton und die Einstellung dahinter echt bedenklich.
Auch ich habe zivil Abteilungen geführt und sehr weitreichende Entscheidungen getroffen; dennoch ist man in der BW erst einmal in der Position des Schülers
und Lernenden. Die Sozialstruktur ist anders als alles was man kennt, die Art zu Arbeiten auch (und das meine ich nicht negativ), von militärischen
Kenntnissen mal ganz zu schweigen.
Da tuen Demut und Leistungswille im Zweifel echt gut, und keiner wird dir für die Einstellung, dass du noch viel lernen musst, ins Gesicht spucken.
Mit deiner geäußerten Einstellung, lieber TE, wirst du sehr schnell bei deinen Kameraden mehr oder weniger unbeliebt sein und die werden dich dann im freundlichsten
Fall ganz böse auflaufen lassen.

Bitte überdenke deine Einstellung oder nimm von einer Bewerbung Abstand bzw. ziehe sie zurück.
Ich persönlich bin diesen Weg mit sehr guten Erfahrungen gegangen, trotz einiger Vorurteile der Truppe; wenn ich deinen Post lese kann ich die aber durchaus verstehen
und mich macht es selbst auch ein klein bissl wütend weil ich weiß, dass da jemand nachkommt, der genau diese Vorurteile wieder aufs Beste bedienen wird;
"Besserwisser-Seiteneinsteiger-hat-keine-Ahnung-vom-Bund-aber-erklärt-dem-OSF-die-Welt".
Vielen Dank auch...
Sorry für die harschen Worte, aber das musste jetzt mal gesagt werden.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #9 am: 01. August 2018, 14:30:04 »


Außerdem soll ich wohl ein halbes Jahr auf die Sprachschule von der Bundeswehr um dort ein Englisch-Zertifikat zu machen,
obwohl ich bereits in der Oberstufe Englisch-LK hatte und auch ein Unicert B2-Zertifikat gemacht habe.


Für Offiziere ist generell vorgesehen, dass diese eine Sprachbefähigung Englisch nach NATO-Norm haben.
Nennt sich eben Standardisiertes Leistungsprofil SLP.
In verschiedenen Stufen:
111X
2221
3332
etc.

Offiziere sollen i.d.R. erreichen : SLP EN 3332

Zur Erlangung der jeweiligen Stufe geht die Bw vom Soldaten ohne Vorkenntnisse aus und definiert dann Maximalzeiträume des Lehrgangs.

Bei Englisch z.B.
111x > in 3 Monaten
2221 > in 6 Monaten
3332 > in 9 Monaten

Da aber viele Soldaten Vorkenntnisse in Englisch haben... ist der Ausbildung i.d.R. immer ein 200-Punkte-Sprachtest vorgeschaltet.

Wer also behauptet, dass er doch so super Englisch kann ... und in diesem Test die entsprechende Punktzahl erreicht...

...wird nicht in einen Lehrgang eingesteuert ... sondern absolviert sofort die entsprechenden Prüfungen.


Wer nicht ganz so gut abschneidet... und 3332 erreichen soll... wird dann nach Punktwert in die Lehrgänge eingesteuert...

...und macht dann z.B. nur 6 Wochen Lehrgang + Prüfung


Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

  • Gast
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #10 am: 01. August 2018, 14:43:22 »

Nicht unterschlagen sollten wir auch die Tatsache, dass u. a. auch die Bundeswehr-Lehrgangsteilnehmer zunächst einmal "Umgangs-Englisch" lernen und dass der militärische Sprachgebrauch von eben diesem "Umgangs-Englisch" doch signifikant abweicht! Noch viel "brutaler" wird das im ZSanDstBw, in dessen Beritt noch medizinisches Englisch dazu kommt, das in der Regel mit den lateinischen Fachbegriffen aus der Medizin durchsetzt ist. Wer also der Meinung ist, dass sein Englisch perfekt ist, der möge doch bitt einmal "Mäusen spielen und die Ohren spitzen", wenn in einem international besetzten Einsatz deutsches Sanitätspersonal inklusive Ärzte sich z. B. mit einem amerikanischen Forward Surgical Team unterhalten. Das hat dann mit dem, was man in den Schulen beigebracht bekommt, nicht mehr wirklich viel zu tun!

Ich behaupte mal, dass ich ein wirklich gutes Englisch spreche und dass sich mein Wortschatz signifikant von dem des "Average American" deutlich (nach oben hin!) unterscheidet. Trotz eines SLP von 4-4-4-3 habe ich etwas mehr als einen Monat in einem internationalen Einsatz benötigt, bis ich solch erwähnten Unterhaltungen vollumfänglich folgen konnte! Und ich habe dabei auch mit Vokabel-Listen gearbeitet, die ich tagsüber mit geplottet und am Abend nachgeschlagen (Oxford Advances Learner´s Dictionary und die Englische Ausgabe des Pschyrembel) und gelernt habe!
Gespeichert

SanStffEins

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #11 am: 02. August 2018, 09:05:24 »

Guten Tag,

bevor ich einen neuen Thread aufmache klinke ich mich ganz kurz hier mit ein, da gerade die Thematik SLP behandelt wird.
Und zwar geht es mir um die Sprachsonderprüfung.
Ich habe die geforderten Punkte um an solch einer Prüfung teilzunehmen, mein Perser hat das (vor einigen Wochen) an das
BaPersBw weitergegeben. Entscheiden die nun ob ich eine SSP mache oder den ganzen Lehrgang? Oder wird das noch an andere
Stellen weitergeleitet und es dauert deshalb so lange?
 
Um Informationen wäre ich dankbar.

MkG
Gespeichert

dunstig

  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.873
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #12 am: 02. August 2018, 09:37:29 »

An unserer Dienststelle läuft es wie folgt ab:

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung ist entweder ein noch gültiges SLP oder ein entsprechend guter Einstufungstest. Der Antrag zur Teilnahme wird dann über deinen Personalbereich an BAPersBw weitergeleitet, welche das dann dem Bundessprachenamt mitteilen. Die entscheiden anhand des SLP oder dem Ergebnis im Einstufungstest, für welche SLP-Stufe du geprüft werden darfst und beauftragen eine ihrer Außenstellen (in der Regel in der Nähe deiner Dienststelle). Die setzen sich dann direkt mit dir in Verbindung, um einen Termin zu finden und organisatorische Fragestellungen abzuklären.
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Maj a.D.

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #13 am: 02. August 2018, 09:51:45 »

An unserer Dienststelle läuft es wie folgt ab:

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung ist entweder ein noch gültiges SLP oder ein entsprechend guter Einstufungstest. Der Antrag zur Teilnahme wird dann über deinen Personalbereich an BAPersBw weitergeleitet, welche das dann dem Bundessprachenamt mitteilen. Die entscheiden anhand des SLP oder dem Ergebnis im Einstufungstest, für welche SLP-Stufe du geprüft werden darfst und beauftragen eine ihrer Außenstellen (in der Regel in der Nähe deiner Dienststelle). Die setzen sich dann direkt mit dir in Verbindung, um einen Termin zu finden und organisatorische Fragestellungen abzuklären.

Das ist auch das übliche Verfahren, wenn ein abgelaufenes SLP (ich glaube nach 3 Jahre ist es nicht mehr verwertbar) für eine geplante Verwendung benötigt wird. Ich hab den Einstufungstest beim S1 geschrieben (da mein DV der Kdr war) und bin mit diesem Ergebnis dann wenige Wochen später zur nächstgelegenen Dienststelle mit Prüfberechtigung gefahren. War bei mir die OSLw, da saß ich dann mit den OA`s zusammen beim Test. Auf einen halben Tag war das Ganze vor Ort in Fürsty erledigt.
Gespeichert

SanStffEins

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Anerkennung von zivilen Abschlüssen
« Antwort #14 am: 02. August 2018, 10:09:14 »

Vielen Dank für die Antworten!
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de