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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Personalbindungszuschalg  (Gelesen 3575 mal)

Ralf

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #15 am: 01. August 2018, 13:08:57 »

Zitat
Was oben in der Tabelle steht ist schön, hab ich auch gelesen.
Gelesen ja, verstanden nein, denn dort sind diese Fälle nicht abgebildet und somit nicht zuschlagsberechtigt.
Von daher verstehe ich dein insitieren nicht.
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annemarie

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #16 am: 01. August 2018, 13:15:34 »

Nimm es mir nicht übel.

Es ist einfacher hier zu fragen, ob jemand vllt. schonmal als BS Prämiert worden ist. Hätte ja der Fall sein können.
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LwPersFw

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #17 am: 01. August 2018, 13:39:19 »

Noch ein Zitat aus der GAIP " Die Gewährung eines PBZ soll die Bereitschaft von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf
Zeit (SaZ) fördern, sich über das festgelegte Dienstzeitende hinaus an die Bundeswehr zu binden.1
Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) soll dem Risiko der Abwanderung in die zivile
Wirtschaft durch Entlassung auf eigenen Wunsch begegnet werden."

plus noch ein Zitat aus der GAIP...
Zitat
3.1.  Anwendungsbereich
Eine Anwendung des PBZ für BS ist seitens BMVg derzeit nicht vorgesehen (vgl. Bezug 3. Nr. 301).

Und Bezug 3. ist ... A1-1336/3-5000

Zitat
301. Der PBZ wird grundsätzlich Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) mit einer vorhandenen
Qualifikation durch Abgabe einer Weiterverpflichtungserklärung für eine durch BMVg festgelegte
Mangelverwendung gewährt. Eine Anwendung des PBZ für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
(BS) ist seitens BMVg derzeit nicht vorgesehen.
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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #18 am: 01. August 2018, 15:13:29 »

Na es heißt ja nicht umsonst Personalbindungszuschlag.

Ein BS Ist doch schon gebunden für das ganze Leben, er erhält Pension, kann früher gehen, hatt 100% Arbeitssicherheit.
Ein SaZ hat Zeitvertrag, bekommt keine Pension, muss zusehen das er ein Job nach der Dienstzeit bekommt (meist weniger bezahlt und mit keine 100% Arbeitssicherheit.

Warum sollte man den ein BS noch zusätzlich ein Bindungszustand zahlen.
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Ralf

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #19 am: 01. August 2018, 15:16:33 »

Das Problem ist schon etwas vielschichtiger. Das Gesetz lässt es ja zu und es wäre durchaus vorstellbar das in Verwendungen freizugeben, in denen es nicht ausreichend Bewerber zum BS gibt.
Aber das ist derzeit -wie geschildert- nicht der Fall.
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neuer-ITler

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #20 am: 01. August 2018, 15:18:32 »

Das stimmt, gibt immer noch genug Bewerber.
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Tasty

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #21 am: 01. August 2018, 22:32:44 »

Na es heißt ja nicht umsonst Personalbindungszuschlag.

Warum sollte man den ein BS noch zusätzlich ein Bindungszustand zahlen.

Steht doch oben: Um ein Abwandern von hochqualifizierten Leistungsträgern in die Wirtschaft zu verhindern.

In etwa vergleichbar mit einem Prof, der z.B. einen Ruf von einer anderen Uni erhält, der führt dann an sein er aktuellen Uni ggf auch Bleibeverhandlungen.
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Ralf

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Antw:Personalbindungszuschalg
« Antwort #22 am: 02. August 2018, 05:18:00 »

Auch das ist derzeit nicht vorgesehen, siehe Festlegungserlass.
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