Kein Problem und tatsächlich kann ich auch keine verlässliche Aussage zu Einweisung und Inhalten des Vorführprogramms des Tigers treffen, da ich das WaSys nicht fliege.
Aber wie man im Laufe dieses Themas schön sieht ist soetwas geprägt von richtigen Begrifflichkeiten.
Zivil ist der Erwerb eines "Aerobatic Ratings" im Dokument EASA AMC1 FCL.800 klar geregelt.
Die Bundeswehr verbietet, wie oben schon Beschrieben, den Kunstflug mit militärischen Luftfahrzeugen.
Also gibt es auch keinerlei Berechtigung im eigentlichen Sinne.
Die Bundeswehr unterscheidet hier übrigens zwischen:
- Erlaubnisse (z.B. Militärluftfahrzeugführerschein)
- Berechtigungen (z.B. Muster-, Instrumentenflug-, Fluglehrberechtigung)
- Befähigung (z.B. Gebirgsflug-, NVG-Befähigung) und
- Einweisungen (z.B. Staublandeverfahren, spezielle taktische Verfahren)
Art und Umfang des entsprechenden Erwerbs und Erhalts bzw currency sind teils zentral aber auch TSK-/WaSys spezifisch geregelt.
Das richtige Wording ist also der Schlüssel... Daher hat es etwas länger gedauert bis wir inhaltlich beieinander waren ;-)