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Autor Thema: SanV im Urlaub bei Kommandierung vor und nach dem Urlaub  (Gelesen 1097 mal)

bw12997

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Moin,

ich war für zwei Monate kommandiert und habe jetzt direkt im Anschluss von meiner Kommandierung Urlaub. Nun muss ich dringend zum SanV. Habe alle Akten bei mir. Kann ich einfach zum nächsten SanV und muss ich das meiner Stammeinheit melden ? Nach meinem Urlaub bin ich direkt wieder kommandiert.

Mit kameradschaftlichen Gruß
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Ondre

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Antw:SanV im Urlaub bei Kommandierung vor und nach dem Urlaub
« Antwort #1 am: 03. August 2018, 13:28:55 »

Klar kannst du dich standortfremd neukrank Melden. Ich denke aber, dass sich am Freitag Nachmittag kein Personal mehr im SanVersZ (oder wie du es nennst SanV) befindet.
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KlausP

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Antw:SanV im Urlaub bei Kommandierung vor und nach dem Urlaub
« Antwort #2 am: 03. August 2018, 13:30:44 »

Steht doch alles klar und deutlich im Merkblatt über das Verhalten bei Erkrankung außerhalb des Standortes.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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