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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nur noch EIN grau beim DA erlaubt  (Gelesen 15852 mal)

OMLT

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #30 am: 06. August 2018, 10:28:42 »

Jesus Maria, wer gibt denn bitte 600€ für einen Dienstanzug aus?  :o

"Deutschland dienen mit Stil" kostet eben  ;D ;D ;D
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Rollo83

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #31 am: 06. August 2018, 11:13:55 »

Stabsoffiziere, die werden doch so hoch besoldet da jucken keine 600€.
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F_K

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #32 am: 06. August 2018, 11:23:46 »

@ Rollo:

So ein armer StOffz d. R. als RDL muss von 28 Euro pro Tag noch Essen zahlen - da wird es schon mit der Kaltschale knapp -  deshalb habe ich meine Pferdedecke aus grauer Vorzeit, von Fw auf Fhr umgebaut, ...

Daher passt die Farbe nun nicht mehr - bekomme ich nun von BWB eine Aufforderung zum Tausch?
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Eisensoldat

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #33 am: 06. August 2018, 12:17:08 »

Als RDL musst Du auf das für Dich zuständige Ausstattungssoll gucken, wenn da DA drauf ist, dann kriegst Du den fiskalisch. Du bist ja da auch als Offizier kein Selbsteinkleider.
Da kannst Du dir also das "richtige" Grau ertauschen.
mkg
Eisensoldat
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F_K

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #34 am: 06. August 2018, 12:21:55 »

@ Eisensoldat:

Die Weisungslage ist schon klar - aber hat die BWB ausreichend DA in neuem Grau?

Ist ja nicht nur meine Jacke, sondern vermutlich so 50.000 Jacken ... inklusive des Umnähaufwandes ....
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Rollo83

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #35 am: 06. August 2018, 12:37:31 »

Ich kenn mich mit dem ganzen "Bekleidungsmanagement" echt überhaupt nicht aus.
Muss ich echt zugeben das bei mir dort erhebliche Wissenslücken bestehen.
Ich habe einen DA und das ist der DA den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe.
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Eisensoldat

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #36 am: 06. August 2018, 12:44:20 »

Der hat wahrscheinlich das richtige grau. Die falsche Farbe hatten vor allem die Selbstbeschaften, die schon fast so ein Cremeweiß waren.
-E-
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Ralf

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #37 am: 06. August 2018, 12:44:47 »

Zitat
den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe.
Als Offz bist du doch Selbsteinkleider und musst deine Jacke abgeben.
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Andi

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #38 am: 06. August 2018, 13:13:22 »

Jetzt wird es langsam spannend bis zum 01.01.2019 ist es nicht mehr solange. Wer einmal sehen möchte was RAL 7012 Basaltgrau ist, kann dies hier tun.

https://www.schlueter-uniformen.de/produkt/heer/uniform-heer/

Da schaue ich ehrlich gesagt lieber in eine RAL-Übersicht.

Die Farbabweichung zum dienstlich gelieferten DA ist doch schon erheblich,

Eine Farbabweichung würde es höchstens geben, wenn die verlinkte Firma sich nicht an die Vorgaben hält. Die Vorgaben ergeben sich auch nicht aus der Weisung des Inspekteur Heer, sondern aus der TL 8405-0129 "Jacke, hellgrau und blaugrau" in Verbindung mit der TL 8305-0185 "Leichtes Anzugtuch (Serge)".
Für die Heerestuchjacke sind darin folgende CIELab-Farbwerte als Vorgaben gemacht:
Bw-Farb-Bezeichnung              L*               a*               b*
Hellgrau                                43,9            -0,3             -2,0

Die zulässigen Toleranzen betragen jeweils:
-1,0 ≤ ΔL* ≤ +0,5
-0,2 ≤ Δa* ≤ +0,2
-0,2 ≤ Δb* ≤ +0,2

Das mag RAL 7012 Basaltgrau entsprechen, ist aber irrelevant, da die TL hier verlässlich den Willen des Dienstherren ausdrückt.

dennoch ist der DA nach der Weisung korrekt und müsste ab dem 01.01.2019 von jedem Angehörigen des Heeres eigentlich so getragen werden.

Nein, das gezeigte Modell entspricht nicht der TL, da der Schnitt am Rücken nicht den Vorgaben entspricht. Auch die "neue Schulterklappenlösung" ist TL-widrig.

Gruß Andi
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Rollo83

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #39 am: 06. August 2018, 13:27:02 »

@ Ralf

Ich kann dir nur den Ist Zustand sagen und bei mir im Schrank hängt der Dienstanzug den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe und ja ich bin Selbsteinkleider.
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Andi

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #40 am: 06. August 2018, 13:34:27 »

Zitat
den ich zu meinem Dienstantritt bekommen habe.
Als Offz bist du doch Selbsteinkleider und musst deine Jacke abgeben.

Man kann sie ja auch übernehmen.
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DeltaEcho

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #41 am: 06. August 2018, 13:44:59 »

Hast du eine Quelle für deine Aussage Andi? Also für "die Vorgaben ergeben sich nicht aus der Weisung des Inspekteur Heer..."

Die Kombination die du hier aufzählst "mag Balsatgrau entsprechen", nach meinem Verständnis muss es das auch, schließlich ist RAL 7012 befohlen worden.

Aber ich werde auch mal den Schneider meines Vertraues fragen.

Wer diesen Thread von Anfang an gelsen hat, es ist nicht das erste Mal, dass hier über die RAL diskutiert wird.
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Andi

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #42 am: 06. August 2018, 14:29:21 »

Ja, die Quellen habe ich sogar benannt.  :)
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Rollo83

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #43 am: 06. August 2018, 16:26:53 »

Korrekt, Andi hat es gesagt, man kann den Dienstanzug übernehmen.

Natürlich nicht kostenlos, hier werden verminderte Beiträge von dem Bekleidungszuschuss ( wie auch immer man das in der militärischen Sprache nennt) abgezogen.
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