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Autor Thema: Gemeinschaftsunterkunft bei Kommandierung aus Beurlaubung  (Gelesen 1416 mal)

WirdMaHellImHals

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Liebe Kameraden,
ich werde natürlich in wenigen Wochen - nach Rückkehr an den Standort - versuchen den Sachverhalt persönlich aufzurollen, dennoch wäre ich sehr an der fundierten Fachmeinung des Forums und derjenigen, die sich mit den einschlägigen Vorschriften auskennen, interessiert.

Zwei Soldaten, die normalerweise für ihre Bildungsmaßnahme im Rahmen ihrer Laufbahn beurlaubt sind, werden für einen Monat zur Famulatur kommandiert.
Von der aufnehmenden Dienststelle wird im Voraus darauf hingewiesen, dass keine Unterkunft gestellt werden kann.
Deswegen bucht das Travel-Management des kommandierenden Standortes für beide Soldaten ein Zimmer im selben Hotel.

Bei beiden Soldaten ist auf der Kommandierung vermerkt, dass keine anerkannt Wohnung vorliegt, die UKV wird mit der GrSt 2 versehen.

Bei einem Soldaten werden auf der Bezügeabrechnung des entsprechenden Monats knapp 200€ unter dem Punkt "Geldwerter Vorteil GU - Verpflichtung" abgezogen
 - also für das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft.
Der andere Soldat erhält diesen Abzug nicht.
??
Nun meine Frage: Welche von beiden Optionen ist denn richtig? Hat Soldat A Pech gehabt und sollte sich so schnell wie möglich um Korrektur kümmern?
Oder hatte Soldat B Glück und kann sich über zusätzliches Geld freuen?

MkG
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Pericranium

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Antw:Gemeinschaftsunterkunft bei Kommandierung aus Beurlaubung
« Antwort #1 am: 07. August 2018, 18:32:48 »

Meine Aussage ist mit Vorsicht zu genießen, da es bei mir vier Jahre her ist, aber ich hatte damals das gleiche Problem im Rahmen des Pflegepraktikums.
Ich bin daraufhin zum Spieß, welcher daraufhin beim BVA anrief und die überwiesen mir dann das Geld mit den nächsten Bezügen zurück.
Es gab, zumindest damals, wohl eine Weisung, dass speziell bei SanOA das Geld für eine GU nicht abgezogen werden darf (oder irgendwie so in der Art).
Wie gesagt, das ist paar Jahre her, aber ich habe mein Geld zurück bekommen.

Es kann aber natürlich bei euch eine andere Ursache zugrunde liegen, da ich damals keine Unterkunft gebraucht hatte.
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didi62

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Antw:Gemeinschaftsunterkunft bei Kommandierung aus Beurlaubung
« Antwort #2 am: 08. August 2018, 06:32:01 »

Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt sind.

In diesem Fall braucht auch für den Zeitraum der Kommandierung die GU nicht bezahlt werden. Leider berücksichtigt dies das PersWiSysBw nicht automatisch, so das durch den Bearbeiter beim BV dies manuell korrigiert werden muss. Dies wurde wahrscheinlich durch den Bearbeiter übersehen.

Einfach mal den Bearbeiter beim BVA anrufen. Der Name und die Telefonnummer setht ja auf der Gehaltsbescheinigung. Andernfalls geht es auch per Mail, Mail Adresse steht ebenfalls auf der Gehaltsbescheinigung.
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