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Autor Thema: Reservedienst nach FWDL  (Gelesen 477 mal)

JulietteD

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Reservedienst nach FWDL
« am: 11. Februar 2024, 13:47:02 »

Hallo Kameradinnen und Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich eines Reservistendienst nach Ablauf FWDL22.
Und zwar würde ich nach meiner Laufzeit für 5 Monate in meiner Stammeinheit (momentan in einem BwKrhs) Reservistendienst leisten - zur Überbrückung bis zur Ausbildung.
Ist dies möglich ohne woandershin versetzt zu werden und ist dafür ein Antrag nötig - vielleicht hat ja jemand Erfahrung in dem Bereich.

Vielen Dank bereits im Voraus!
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F_K

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Antw:Reservedienst nach FWDL
« Antwort #1 am: 11. Februar 2024, 14:09:12 »

Ja, spreche mit Deinen Vorgesetzten - der TrT muss Bedarf und RDL Tage haben.
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BulleMölders

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Antw:Reservedienst nach FWDL
« Antwort #2 am: 11. Februar 2024, 16:43:29 »

Nur mal so, schon mal erlebt, dass es bei der Bundeswehr irgendetwas ohne Antrag gibt?

Selbst für die Luft im Loch im Blatt eine Papiers zum Abheften hat es mal einen Antrag gegeben. Nämlich den Beschaffungsantrag für den Locher.  ;D ;D ;D
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KlausP

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Antw:Reservedienst nach FWDL
« Antwort #3 am: 11. Februar 2024, 16:56:13 »

Eines formalen Antrages Ihrerseits bedarf es da nicht, ABER Sie sollten sehr frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten (ob er Sie überhaupt haben will) und/oder mit dem Personaloffizier/Personalfeldwebel reden. Die beiden letzteren müssen das dann über ihren Strang klären und Ihre Einberufung zu einer Reservedienstleistung bei Ihren zuständigen Karrierecenter veranlassen. Und lassen Sie sich nicht Zeit bis zwei Wochen vor DZE, dann geht da garantiert nichts mehr, besonders dann nicht, wenn die Personaler bisher damit wenig bis nichts zu tun hatten (wobei ich bei einem BWK mal davon ausgehe).
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Reservedienst nach FWDL
« Antwort #4 am: 11. Februar 2024, 19:32:35 »

Anmerkung:

Das Einverständnis zur Ableistung einer RDL muss rechtzeitig vorab (mehr als 4 Monate vorab) schriftlich (Formular) vorliegen - insoweit wird schon ein "Antrag" benötigt - und den Inhalt stimmt man halt vorher mündlich ab.

Viel Erfolg.
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