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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tattoo Regelung beim bund?  (Gelesen 7747 mal)

Noname39

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Tattoo Regelung beim bund?
« am: 08. August 2018, 14:22:16 »

Tag miteinander, unswar habe ich vor mir an der Kopf Seite (neben dem Ohr die Region) ein Tattoo stechen zu lassen und da wollte ich fragen ob da allgemein denn erlaubt ist ich weiß ja das man spätestens beim Diener darauf achten muss das alle tattoos bedeckt bzw mit tattoo schminke versteckt sind aber darf ich im allgemeinen/normalen Dienst so ein Tattoo haben?
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femalesoldier

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #1 am: 08. August 2018, 14:31:09 »

Ich lehne mich nun mal weit aus dem Fenster und sage: JA!
Habe bereits die wildesten Tattoowierungen zu Gesicht bekommen.
Im wahrsten Sinne des Wortes.

Ich rate natuerlich trotzdem davon ab. Muss es denn wirklich das Gesicht sein?
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schlammtreiber

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #2 am: 08. August 2018, 14:36:25 »

Zumindest solltest Du bedenken, dass es die Chancen auf Einstellung nicht steigert, sondern höchstens senken kann.
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tank1911

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #3 am: 08. August 2018, 14:40:17 »

Ich zitiere aus der ZDv A-2630/1 "Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr":

603. Körpermodifikationen und Körperbemalungen sind mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
• Sie dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen. Sie dürfen keine diskriminierenden oder
pornografischen Motive sowie keine Inhalte aufweisen, die den Werten und Normen des
Grundgesetzes oder den strafrechtlichen Bestimmungen widersprechen.
• Sie dürfen die körperliche Leistungsfähigkeit nicht einschränken sowie die Bedienung und die
Funktionsfähigkeit von Ausrüstung, Waffen und Gerät nicht beeinträchtigen.
• Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich
einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen,
an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen.
Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei
Tätowierungen), sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.
• Die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen gilt nicht während des Dienstes
innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten sowie
an Bord von Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Auch im Sport-/ Badeanzug entfällt die
Abdeckpflicht.
• Unverändert abzudecken sind sichtbare Tätowierungen bei Teilnahme an Veranstaltungen der
Bundeswehr (einschließlich des Bundesministeriums der Verteidigung) mit Außenwirkung/
öffentlichem Charakter (z.B. bei feierlichen Gelöbnissen, Tagen der offenen Tür,
Truppenbesuchen, Veranstaltungen mit bundeswehr-fremder Medienbegleitung, Flügen der
Flugbereitschaft der Bundeswehr mit externen Passagieren).

Sollte selbst erklärend sein.

Davon abgesehen sollte ein Soldat sich überlegen, ob es zweckmäßig ist, an stets sichtbaren Stellen des Körpers tätowiert zu sein. Stichwort: "Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit". Aber das war lediglich der subjektive Teil meines Beitrags.
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neuer-ITler

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #4 am: 08. August 2018, 15:00:13 »

Das wird leider bei Soldaten die schon im Dienst sind nicht mehr so Umgesetzt leider.
Sehe viele Soldaten besonders Mannschaftsdienstgrade die Hände, Hals und teilweise Kopf Tattoos haben, auch innige UmP in meinem Umfeld haben Hand Tattoos.

Also die Vorschriften lassen es soweit zu, besonders SaZ ist es meist egal und machen es einfach.
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KlausP

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #5 am: 08. August 2018, 15:06:55 »

Tag miteinander, unswar habe ich vor mir an der Kopf Seite (neben dem Ohr die Region) ein Tattoo stechen zu lassen und da wollte ich fragen ob da allgemein denn erlaubt ist ich weiß ja das man spätestens beim Diener darauf achten muss das alle tattoos bedeckt bzw mit tattoo schminke versteckt sind aber darf ich im allgemeinen/normalen Dienst so ein Tattoo haben?

1. Wie wäre es, einfach mal die Forensuche zu bemühen? Das Thema hatten wir schon zum Erbrechen.
2. Wie wäre es, im Text auch Satzzeichen zu verwenden, wenn möglich an der richtigen Stelle?
2. Was ist das für ein Wort: "unswar"? Das kennt nicht mal der Duden. (... wobei ich vermute, dass Sie den auch nicht kennen)
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Noname39

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #6 am: 08. August 2018, 15:14:02 »

KlausP also ich schreibe hier kein Formular für den General das war eine spontane frage und da achte ich nucht auf alle Satz Zeichen weil es mir ziemlich egal ist solange alle meine Frage verstehen also verstehe ich ihren aufstand nicht entweder sie beantworten die gestellten Fragen oder schreiben garnichts auf solche Moral apostel hat hier niemand lust also spar dir diese dummen Kommentare gegenüber anderen das ist mir nämlich schon oft aufgefallen das sie hier niemand wirklich helfen sondern nur die leute dumm vollquatschen irrelevanten Dingen, schönen tag noch
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Noname39

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #7 am: 08. August 2018, 15:15:12 »

Wegen irrelevanten Dingen *
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Ralf

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #8 am: 08. August 2018, 15:20:37 »

Zitat
weil es mir ziemlich egal ist solange alle meine Frage verstehen also verstehe ich ihren aufstand nicht entweder sie beantworten die gestellten Fragen oder schreiben garnichts auf solche Moral apostel hat hier niemand lust also spar dir diese dummen Kommentare gegenüber anderen
Ist schon sehr Ich-bezogen, nur weil es dir egal ist, muss da ja anderen nicht egal sein.
Man kann sich trotzdem Mühe geben und wenn man etwas möchte, dann sollte man schon entgegenkommen. Ist halt eine kleine Form der Höflichkeit. Sonst könntest du ja Lautschrift schreiben, das versteht auch (fast) jeder.
Und ich halte Rechtschreibung nicht für irrelevant. Kommas können Leben retten! Kennst du sicherlich: "Komm, wir essen Opa" und "Komm wir essen, Opa".
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HubschrauBär

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #9 am: 08. August 2018, 15:34:08 »

Ein halbwegs strukturierter Text und das vermeiden von groben Schreibfhelern führt aber dazu, dass die anderen User den Text schneller verstehen.
Die eigene Bequemlichkeit wird hier zur Last der anderen. Einfach mal drüber nachdenken.

Zum Thema wurde der entsprechende Vorschriftentext ja zitiert.

Persönliche Geschmäcker hinsichtlich des Auftretens in Uniform über die Vorschrift hinaus können dann ja vielfältig sein. Ich bin ja schon froh wenn es Soldaten schaffen den entsprechenden Anzug ordentlich zu tragen ;-)
Solange die Tatoos also im oben beschriebenen Rahmen sind: "be my guest"
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Flexscan

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #10 am: 08. August 2018, 15:44:09 »

Ich werde in Zukunft jeden weiteren Kommentar des Fragestellers löschen/schließen solange nicht ein halbwegs strukturier Text vorhanden ist.
Etwas Mühe darf man schon voraussetzen.
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MkG Flex
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schlammtreiber

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #11 am: 08. August 2018, 16:26:06 »

2. Was ist das für ein Wort: "unswar"?

Müsste logischerweise das Gegenteil/die Negierung von "swar" sein... und dafür spuckt das "urban dictionary" folgendes aus:

Zitat
Swar

The practice of rolling a joint of weed i.e. skinning up

T Smash McPain: Oi, swar one up.

Head Chef: Yeah Yeah, I'm bang on that.

--------

Head Chef: Yes Yes, what you sayin'?

T Smash McPain: Just Swarring up man, you?

Head Chef: On my way to yours now for some of that.

oder auch

Zitat
Swar

Swar means cool you would usaully saying "Think your all swar" Dublin Knacker word


"Think your all Swar dont ya slack"
"Thats because i am bleeding swar"

https://www.urbandictionary.com/define.php?term=Swar

 :o
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Andi

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Antw:Tattoo Regelung beim bund?
« Antwort #12 am: 08. August 2018, 16:43:32 »

Wegen irrelevanten Dingen *

Weswegen?

Wegen irrelevanter Dinge!

Genitiv.
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