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Autor Thema: Nachversicherung für die Zeit der ÜG  (Gelesen 2571 mal)

Kautz83

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Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« am: 08. August 2018, 20:59:18 »

Guten Abend zusammen,

Ich habe eine speziellere Frage, wozu ich hier im Forum nicht wirklich was fand.

Kurz und knapp: ich habe während meiner einjährigen ÜG (70% über freie Heilfürsorge) die restlichen 30% nicht versichert. Ich weiss das war dumm.

Jetzt will die gesetzliche Krankenversicherung dass ich die vollen 100% für das Jahr nachzahle, was nicht grade wenig ist. 30% versichern die nicht.

Vielleicht hätte jemand schonmal so etwas ähnliches und weiss ob die PKV diese 30% nachversichert?

Des weiteren Frage ich mich warum ich nicht "nur" die Kosten für die Pflegepflichtversicherung nachzahlen muss weil ich ja in dem Jahr trz Bezüge vom Bund erhalten habe wie die 4 Jahre zuvor auch...

Wäre nett wenn mir da jemand mit meinem Problem weiterhelfen könnte.

MfG Daniel
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LwPersFw

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Antw:Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« Antwort #1 am: 08. August 2018, 21:20:11 »

Lesen Sie einmal hier...

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenversicherungspflicht#

Und lassen Sie sich z.B. bei einer Verbraucherzentrale beraten.

Grundsätzlich ist die GKV (und auch die PKV wäre es) im Recht,
Beiträge nachzufordern. Denn schließlich sind Sie Ihrer Pflicht zur
Krankenversicherung nicht nachgekommen.

Und ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

« Letzte Änderung: 08. August 2018, 21:24:22 von LwPersFw »
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F_K

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Antw:Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« Antwort #2 am: 08. August 2018, 21:59:18 »

Das war nicht dumm, sondern saublöd und illegal.

PKV macht keine Rückwirkung - halt teures Lehrgeld, wer's braucht ...
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Andi

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Antw:Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« Antwort #3 am: 09. August 2018, 12:57:31 »

Und ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

Was übrigens noch teurer werden kann, weil hier noch ein Bußgeld bis in den fünfstelligen Bereich folgen kann.

Gruß Andi
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KlausP

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Antw:Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« Antwort #4 am: 09. August 2018, 13:19:46 »

Zitat
Und ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

Hätte ihn darauf die die Übergangsgebührnisse zählende Stelle nich hingewiesen? Oder führt die die PV-Beiträge nicht ab?
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didi62

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Antw:Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« Antwort #5 am: 09. August 2018, 16:04:02 »

Zitat
Und ... daneben auch nicht der Pflicht zur Pflegeversicherung...

Hätte ihn darauf die die Übergangsgebührnisse zählende Stelle nich hingewiesen? Oder führt die die PV-Beiträge nicht ab?

Übergangsgebührnisse sind nicht sozialversicherungspflichtig!
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KlausP

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Antw:Nachversicherung für die Zeit der ÜG
« Antwort #6 am: 09. August 2018, 16:16:21 »

Okay, hab ich nicht bedacht.
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