Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

Truppenpsychologe

(1/1)

Stephka:
Hallo Zusammen,

ich habe in paar Fragen zum Einstieg als Truppenpsychologe.

Ich versuche die Infos so kompakt wie möglich zusammen zu fassen:

Ich bin mittlerweile 33, habe mit 27 angefangen mein Abitur nachzuholen per Fernstudium (SGD) und vor 3 Jahren, also mit 30 erfolgreich abgeschlossen. Notendurchschnitt 3,0.

Danach habe ich an der Euro-FH, ebenfalls neben dem Beruf, klinische Psychologie auf Bachelor studiert. Das Bachelorstudium habe ich nun abgeschlossen und ich würde nun gerne den 2-jährigen Master dranhängen.

Der Master in klinischer Psychologie lässt sich allerdings nicht per Fernstudium machen, sodass ich dann auf einen anderen Fachbereich (Arbeits- und Orga.Psychologie oder angewandte Psychologie o.ä.) umschwenken müsste.

Da ich 2 Kinder habe und der Hauptverdiener bin bleibt mir keine andere Wahl als ein Fernstudium.

Nun meine Fragen:

1.) Das nachgeholte Abitur über die SGD, sowie das Fernstudium über die Euro-FH - wird das von der Bundeswehr anerkannt? Es handelt sich um einen regulären, nach dem Berufsverband der Psychologen zertifizierten Studienabschluss.

2.) Welcher Psychologie-Master ist am besten für die Bundeswehr, insbesondere für das Berufsbild des Truppenpsychologen geeignet?

3.) Ich wäre wohl 35 wenn ich mich bewerben würde, ist das dann noch realistisch? In den Stellenanzeigen wird ein Höchstalter von 50 Jahren angegeben.

Noch zu mir: Ich wurde 2x verurteilt, was allerdings schon viele Jahre her ist. Vor 12 Jahren wurde ich wegen Betrug zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt, vor 8 Jahren nochmal zu  2 Monaten auf Bewährung. Seitdem bin ich nicht mehr kriminell in Erscheinung getreten.



WirdMaHellImHals:
Als in der Materie steckender Psychologe müssten sie doch wissen, was als "10-semestriges konsekutives Masterstudium gilt".


--- Zitat von: Stephka am 10. August 2018, 10:58:55 ---Da ich 2 Kinder habe und der Hauptverdiener bin bleibt mir keine andere Wahl als ein Fernstudium.

--- Ende Zitat ---
Der Sache mit der bundesweiten Versetzbarkeit sind sie sich aber bewusst?

Die beiden rechtskräftigen Verurteilungen werden auf jeden Fall durch einen Rechtsberater geprüft, ich würd mich auf eine Absage einstellen...

F_K:
Na, die beiden Strafen dürften verjährt sein - bitte selber prüfen.

Navigation

[0] Themen-Index

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln