Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 09:08:02
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frage zu WDB und Heilfürsorge  (Gelesen 2008 mal)

Flock

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Frage zu WDB und Heilfürsorge
« am: 11. August 2018, 12:32:09 »

Vielleicht kann mir jemand etwas beantworten, der Ahnung hat.

WDB anerkannt, aber keine GdB 25. Also keine Grundrente. Ausgekugelte Schulter, mehrfach, OP, alles gerichtet, weiterhin Schmerzen, aber nun gut. Dafür jedoch Anspruch auf Heilbehandlung erworben nach § 10 Abs. 1 BVG.
Was genau heißt das nun?
Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Was kann man nun damit anfangen, dass Heilbehandlung erworben wurde, wofür und wie lange gilt das? Fragen über Fragen.

Ich danke jedem für konstruktive Antworten. :)
Gespeichert
Wer immer tut was er schon kann bleibt immer das was er schon ist.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.738
Antw:Frage zu WDB und Heilfürsorge
« Antwort #1 am: 11. August 2018, 12:45:52 »

Siehe hier...

die ersten 3 Beiträge + den Anhang dort

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

  • Gast
Antw:Frage zu WDB und Heilfürsorge
« Antwort #2 am: 11. August 2018, 12:51:24 »

WDB anerkannt, aber keine GdB 25.

Erstens spricht man bei einer WDB nicht vom GdB (Grad der Behinderung), sondern vom GdS (Grad der Schädigung), und zweitens gibt es eine WDB-Rente erst ab einem GdS von 30!
Gespeichert

Flock

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Antw:Frage zu WDB und Heilfürsorge
« Antwort #3 am: 11. August 2018, 20:28:47 »

WDB anerkannt, aber keine GdB 25.

Erstens spricht man bei einer WDB nicht vom GdB (Grad der Behinderung), sondern vom GdS (Grad der Schädigung), und zweitens gibt es eine WDB-Rente erst ab einem GdS von 30!

Nett, dass du mich aufklärst , danke. Meine Unwissenheit sei mir verziehen.
Gespeichert
Wer immer tut was er schon kann bleibt immer das was er schon ist.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de