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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe  (Gelesen 2309 mal)

maikpaule

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Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« am: 13. August 2018, 10:36:20 »

Hallo ich komme leider mit dem Bezügerechner gar nicht klar ... bitte kann mir hier kurz einer helfen wie hoch wie meine Bezüge sind...

Zu mir :
30 Jahre
Mache ab 1.10. die GA und anschließend soll ich nach und nach zum Bootsmann gemacht werden
Ich habe im privaten Bereich eine Ausbildung deshalb als Quereinsteiger
Verheiratet ( Frau ist Tz in der freien Wirtschaft)
1 Kind mit der Ehefrau (Frau bezieht KIndergeld)
1 Kind mit ex Partner (die Ex bezieht KIndergeld)
Haben ein Haus...

Wie sieht es mit dem Bezug aus

Danke euch
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Tommie

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #1 am: 13. August 2018, 12:33:49 »

Hier fehlen einige Angaben, um richtig rechnen zu können:

1. Mit welchem Dienstgrad werden Sie eingestellt?
2. Gibt es Erfahrungszeiten, die angerechnet werden können?


etc. ...


Fazit: Sie bekommen dann, wenn alle Ihre Angaben in SAP eingepflegt sind, eine Abschlagszahlung, und in der Regel zum zweiten Dienstmonat die erste "richtige" Abrechnung mit allen Angaben, die in SAP eingepflegt wurden! Hier mutet es mich so an, dass es fast besser wäre, bis zum Anfang des Monats November zu warten, um zu sehen, was tatsächlich auf der Abrechnung drauf steht!
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alpha_de

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #2 am: 13. August 2018, 13:06:06 »

Ausserdem bietet das Bundesverwaltungsamt einen Online-Bezügerechner, mit dem man das abschätzen kann.
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didi62

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #3 am: 13. August 2018, 13:33:39 »

Mit den gemachten Angaben ist eine, auch nur ännähernde Berechnung nicht möglich.
Es fehlen:
Dienstgrad/Besoldungsgruppe
anrechenbare Vordienstzeiten
Genauere Angaben über das Kind mit der Ex zur Berechnung des Familienzuschlages.
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KlausP

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #4 am: 13. August 2018, 14:27:16 »

Eins weiß ich ganz sicher:

Zitat
Haben ein Haus...

Das wird bei der Besoldung nirgends berücksichtigt.  ;)
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LwPersFw

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #5 am: 13. August 2018, 14:54:13 »

Hallo ich komme leider mit dem Bezügerechner gar nicht klar ... bitte kann mir hier kurz einer helfen wie hoch wie meine Bezüge sind...

Zu mir :
30 Jahre
Mache ab 1.10. die GA und anschließend soll ich nach und nach zum Bootsmann gemacht werden

Ich habe im privaten Bereich eine Ausbildung deshalb als Quereinsteiger

Verheiratet ( Frau ist Tz in der freien Wirtschaft)

1 Kind mit der Ehefrau (Frau bezieht KIndergeld)

1 Kind mit ex Partner (die Ex bezieht KIndergeld)


Ich vermute Sie meinen das Sie auf Grund Ihres Zivilberufes als Eignungsübender eingestellt werden.

D.h. es werden bei der Ermittlung der Erfahrungsstufe auch Vordienstzeiten angerechnet werden.
Den entsprechenden Bescheid erhalten Sie nach dem 01.10.18 vom BAPersBw.
Die im Bescheid festgesetzte Erfahrungsstufe gilt dann rückwirkend ab Dienstantritt (verbunden mit entsprechenden Nachzahlungen)

Haben Sie einen Hauptschulabschluss > werden Sie als Uffz eingestellt A05
Haben Sie einen Realschulabschluss   > werden Sie als StUffz eingestellt A06   << ich gehe mal davon aus...

Familienstand : ist ja verheiratet
Lohnsteuerklasse : ich vermute III , da Ihre Frau in Teilzeit arbeitet

Kind mit Ehefrau : wird auf jeden Fall berücksichtigt

Kind mit Ex : wie didi62 ausführte, muss dann abgeprüft werden.


Sie können somit ab 01.10. als Anhalt ausgehen von

A06 / Erfahrungsstufe 1 / verheiratet / 1 Kind / Lohnsteuerkl III    >  ca. 2440 € / netto  ( dies entspricht bereits der ab 01.03.18 geplanten Gehaltserhöhung )

Durch höhere Erfahrungsstufe dann Erhöhung  ( und ggf. Berücksichtigung 2. Kind ... )

Im Oktober erhalten Sie zunächst einen Abschlag von ca. 80 %.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maj a.D.

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #6 am: 13. August 2018, 15:04:50 »

(...)
Haben ein Haus...

Wie sieht es mit dem Bezug aus

Danke euch

Ich denke mal, dass der TE sich hier auf TG bezieht. Wichtig ist hier, dass sie (ich gehe mal vom Eigenheim aus) noch VOR Dienstantritt sich den Familienwohnort als Hausstand anerkennen lassen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Kind und Meldebescheinigung von allen Drei, Alternativ Grundbucheintrag und/oder Kaufvertrag), soweit noch nicht erfolgt.

Dann kommt zu der durch @LwPersFw berechneten Summe noch das Trennungsgeld nach §3 oder §6 (je nach Entfernung zum Dienstort) dazu
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maikpaule

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #7 am: 13. August 2018, 19:19:35 »

Hallo ich komme leider mit dem Bezügerechner gar nicht klar ... bitte kann mir hier kurz einer helfen wie hoch wie meine Bezüge sind...

Zu mir :
30 Jahre
Mache ab 1.10. die GA und anschließend soll ich nach und nach zum Bootsmann gemacht werden

Ich habe im privaten Bereich eine Ausbildung deshalb als Quereinsteiger

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1 Kind mit der Ehefrau (Frau bezieht KIndergeld)

1 Kind mit ex Partner (die Ex bezieht KIndergeld)


Ich vermute Sie meinen das Sie auf Grund Ihres Zivilberufes als Eignungsübender eingestellt werden.

D.h. es werden bei der Ermittlung der Erfahrungsstufe auch Vordienstzeiten angerechnet werden.
Den entsprechenden Bescheid erhalten Sie nach dem 01.10.18 vom BAPersBw.
Die im Bescheid festgesetzte Erfahrungsstufe gilt dann rückwirkend ab Dienstantritt (verbunden mit entsprechenden Nachzahlungen)

Haben Sie einen Hauptschulabschluss > werden Sie als Uffz eingestellt A05
Haben Sie einen Realschulabschluss   > werden Sie als StUffz eingestellt A06   << ich gehe mal davon aus...

Familienstand : ist ja verheiratet
Lohnsteuerklasse : ich vermute III , da Ihre Frau in Teilzeit arbeitet

Kind mit Ehefrau : wird auf jeden Fall berücksichtigt

Kind mit Ex : wie didi62 ausführte, muss dann abgeprüft werden.


Sie können somit ab 01.10. als Anhalt ausgehen von

A06 / Erfahrungsstufe 1 / verheiratet / 1 Kind / Lohnsteuerkl III    >  ca. 2440 € / netto  ( dies entspricht bereits der ab 01.03.18 geplanten Gehaltserhöhung )

Durch höhere Erfahrungsstufe dann Erhöhung  ( und ggf. Berücksichtigung 2. Kind ... )

Im Oktober erhalten Sie zunächst einen Abschlag von ca. 80 %.

Also erstmal vielen Dank für die Antworten :)

Ich soll laut Einplanet als Obermaat eingestellt werden und nach erfolgreich bestanden Prüfung Zum Bootsmann „ernannt“ (?) werden
Über Die besoldungsstufe a06 oder ähnliches steht leider nix drin

Ist es auch richtig das die BW das KIndergeld nun zahlt? Ist das die Kinderzulage?
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KlausP

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #8 am: 13. August 2018, 19:24:56 »

Das "Zauberwort" um festzustellen, welcher Dienstgrad welcher Besoldungsgruppe zugeordnet ist, heißt "Bundesbesoldungsordnung".

Kindergeld und Kinderanteil im Familienzuschlag sind zwei unterschiedliche Sachen.
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Maj a.D.

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #9 am: 14. August 2018, 08:39:11 »

(...)

Ist es auch richtig das die BW das KIndergeld nun zahlt? Ist das die Kinderzulage?

Der Familienzuschlag hat nichts mit dem Kindergeld zu tun: sie erhalten als Verheirateter ohne Kinder (Stufe 1) 143,34€ im Monat, mit einem Kind (Stufe 2) 265,87€ . Die Beträge sind brutto. Für für das zweite Kind (je nachdem ob es in Ihrem Fall anerkannt wird oder nicht) würden Sie dann weitere 122,53€ erhalten. Zur Vollständigkeit, ab dem 3. Kind gibt es dann jeweils 381,77€ pro weiterem Kind.

Das Kindergeld ist davon unabhängig. Hier gibt es zwei Möglichkeiten der Zahlung, entweder über die Familienkasse (so wie Sie es wahrscheinlich momentan haben) oder über die Besoldungsstelle. Wer es zahlt ist egal, Hauptsache es wird nicht doppelt bezogen!
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Al Terego

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Antw:Bezüge richtig rechnen... aber wie? Bitte um Hilfe
« Antwort #10 am: 14. August 2018, 12:46:25 »

Beim Kindergeld ist noch interessant, dass Du für den Fall, dass nicht Deine Ehefrau, sondern Du selbst es erhältst, Deine Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche reduziert werden kann. Gilt solange das Kind noch nicht 12 Jahre alt geworden ist und muss von Dir beantragt werden.
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