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Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV)

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krizzzz:
Hallo,

da die Karriereberatung sich etwas beim Thema Auswahlverfahren und Prozess (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV) widerspricht, würde ich die Frage hier versuchen:

Ist man für: Auswahlberatung Reserveoffizier als Seiteneinsteiger gemäß (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 SLV) zugelassen bzw wird berücksichtigt, wie geht es dann genau weiter? Wird Kontakt nach dem Auswahlverfahren mit mir aufgenommen und läd mich dann zum Assessmentcenter ein, oder bekommt man direkt gesagt, wo man eingesetzt werden soll - oder hat man nochmal die Chance mit dem Personalmanagement persönlich zu sprechen?

Danke im Voraus für kompetente Antworten :)

KlausP:
Beim BAPersBw gibt es ein eigenes Dezernet für Seiteneinsteiger. Dort sollte man kompetenter auskunftsfähig sein als der "gemeine Feld-, Wald- und Wiesen-"Karriereberater.

Thanks4yourService:
Hallo,
üblicherweise erhalten Sie nach erfolgter Auswahl einen postiven Bescheid inkl. Aufforderung zur Feststellung der Verfügbarkeit (ärztliche Untersuchung). Der Beorderungsdienstposten sowie Ihr Ansprechpartner dort sind bereits enthalten. Nach erfolgter Feststellung der Tauglichkeit erhalten Sie ein weiteres Anschreiben u.a. mit Kontaktinformationen Ihres Personalführers.

krizzz:
Ich danke für die Antworten!

Gerade die Letzte korrespondiert mit einen wichtigen Infoblatt.

@KlausP: ich hoffe es sehr :) meine bisherigen AP (+Hauptnummer) in Siegburg sind nach gefühlten 200 Versuchen in 3 Monaten nicht einmal ans Telefon gegangen :(

doc.:
Hallo zusammen,

nach meinen Infos ist es geplant für die Auswahlrunde im nächsten Jahr (eine jetzt eingereichte Bewerbung wäre ja für 2019) auch erstmals für die 26.2er die eintägige Eignungsfeststellung am ACFüKrBw durchzuführen. Die wäre dann logischerweise zwischen Bewerbung und Bescheid.

Gruß,
doc.

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