Allerdings habe ich nun trotz des bestätigten Status des Verfahrens nach §43(3) i.V.m. §26(2) SLV die Ankündigung zu einem eintägigen Assessmentcenters in Erfurt erhalten.
Das steht für mich zunächst einmal im Widerspruch - hat hier jemand Informationen dazu?
Es gilt laut A2-1300/0-0-2 (Stand 2017):
3.8.1.6 Einstellung in eine Laufbahn der Offiziere der Reserve nach § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung
3319. Nach § 43 Abs. 3 der SLV können Personen als Offiziere der Reserve in die Laufbahnen des Truppendienstes, Sanitätsdienstes, Militärmusikdienstes oder Geoinformationsdienstes der Bw mit vorläufig verliehenem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen der SLV erfüllen. Zuständig für die Personalauswahl und Verleihung von vorläufigen, zeitweiligen und endgültigen höheren Offizierdienstgraden bei Einstellungen nach § 43 Abs. 3 der SLV ist BAPersBw. Für Einstellungen in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes ist das Anforderungsprofil des Dienstpostens in der jeweils zum Beorderungszeitpunkt geltenden Dienstpostenbeschreibung aus dem Tätigkeitsinformationsverfahren unter Nutzung der Beschreibungen „Tätigkeitsbild, unbedingte Voraussetzungen und Zuerkennungsgrundlagen“ Grundlage für die Feststellung der Eignung. Für
die Einstellung von Personen mit vorläufigem höherem Dienstgrad in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes gelten die Kriterien wie für die Einstellung als SaZ. Die Feststellung der Eignung und die Auswahl sind nachvollziehbar schriftlich zu dokumentieren[...].
D.h, Absicht ist es, das alle ROffz-Bewerber am Assessmentcenter vorstellig werden. Aus Kapazitätsgründen, wurde meiner Meinung nach für den §43(3) i.V.m. §26(2) bis dato davon abgesehen. Nach dem Umzug von Köln nach Erfurt wird es nun die Regel (Ausnahme RSanOffz???).