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Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr

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SvenKHF:
Guten morgen zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des "Ehrenkreuz für eine hervorragende Einzeltat"

Vor ca. 14 Tagen habe ich beim gemeinsamen Restaurantbesuch eine Frau vor dem ersticken gerettet.
Die Dame ist ca.85 Jahre alt und war bereits blau angelaufen.
Da ich recht sicher in erster hilfe bin, und den Heimlichgriff beherrsche konnte ich die Dame retten.
Diese war natürlich sehr froh das ich dort war.
Nun die Frage dazu, wie ist der Dienstweg dazu?
Meldung beim Chef odeer wie Funktioniert das?

Mkg
Sven

tank1911:
Erstmal Lob und Anerkennung bzgl. der geleisteten Hilfe.

Selbstverständlich können Sie das Ihrem Chef melden. Hier liegt dann sogar ein meldepflichtiges Ereignis aus Sicht des Chefs ("Lobenswerte Taten von Angehörigen der Bundeswehr", ISoLa Bw) vor, obwohl dies nach 14 Tagen obsolet ist.

Ob Sie aber automatisch dafür ein Ehrenkreuz verliehen bekommen ist eine ganz andere Frage. Hier entscheidet der DV. Kann auch "nur" eine förmliche Anerkennung geben. Dazu muss er z.B. auch weitere "Eignung" für eine solche Auszeichnung bewerten.

WirdMaHellImHals:
Wie wäre es einfach mit stolz auf sich sein, weil man jemandem evtl. das Leben gerettet hat?
Sie haben es ja selbst geschrieben:

--- Zitat von: SvenKHF am 15. August 2018, 07:10:50 ---Da ich recht sicher in erster hilfe bin...

--- Ende Zitat ---
Und nun erwarten Sie für das einfache Leisten erster Hilfe eine Medaille?

Zugegeben, das mag eine präkäre Situation sein, aber doch eher alltäglich in Deutschland. Genauso alltäglich und selbstverständlich, die das Leisten
Erster Hilfe sein sollte, ohne direkt einen Orden dafür zu erwarten.

dunstig:
Mag jeder anders sehen, aber ich finde die Tat sehr löblich, was ruhig als beispielgebend für die Truppe vor ebendieser bekannt gemacht werden kann. 

whitelatino:

--- Zitat von: tank1911 am 15. August 2018, 07:30:01 ---Erstmal Lob und Anerkennung bzgl. der geleisteten Hilfe.

Selbstverständlich können Sie das Ihrem Chef melden. Hier liegt dann sogar ein meldepflichtiges Ereignis aus Sicht des Chefs ("Lobenswerte Taten von Angehörigen der Bundeswehr", ISoLa Bw) vor [...]

--- Ende Zitat ---

Inwiefern ist ein Ereignis dieser Art meldepflichtig?
Oder anders gefragt: wenn ich als Soldat außer Dienst beispielsweise Hilfe leiste , muss ich dies dann auch melden, oder beschränkt sich eine Meldepflicht auf bestimmte Ereignisse und Situationen?

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