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Autor Thema: Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr  (Gelesen 2898 mal)

SvenKHF

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Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« am: 15. August 2018, 07:10:50 »

Guten morgen zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des "Ehrenkreuz für eine hervorragende Einzeltat"

Vor ca. 14 Tagen habe ich beim gemeinsamen Restaurantbesuch eine Frau vor dem ersticken gerettet.
Die Dame ist ca.85 Jahre alt und war bereits blau angelaufen.
Da ich recht sicher in erster hilfe bin, und den Heimlichgriff beherrsche konnte ich die Dame retten.
Diese war natürlich sehr froh das ich dort war.
Nun die Frage dazu, wie ist der Dienstweg dazu?
Meldung beim Chef odeer wie Funktioniert das?

Mkg
Sven
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tank1911

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #1 am: 15. August 2018, 07:30:01 »

Erstmal Lob und Anerkennung bzgl. der geleisteten Hilfe.

Selbstverständlich können Sie das Ihrem Chef melden. Hier liegt dann sogar ein meldepflichtiges Ereignis aus Sicht des Chefs ("Lobenswerte Taten von Angehörigen der Bundeswehr", ISoLa Bw) vor, obwohl dies nach 14 Tagen obsolet ist.

Ob Sie aber automatisch dafür ein Ehrenkreuz verliehen bekommen ist eine ganz andere Frage. Hier entscheidet der DV. Kann auch "nur" eine förmliche Anerkennung geben. Dazu muss er z.B. auch weitere "Eignung" für eine solche Auszeichnung bewerten.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #2 am: 15. August 2018, 22:21:20 »

Wie wäre es einfach mit stolz auf sich sein, weil man jemandem evtl. das Leben gerettet hat?
Sie haben es ja selbst geschrieben:
Da ich recht sicher in erster hilfe bin...
Und nun erwarten Sie für das einfache Leisten erster Hilfe eine Medaille?

Zugegeben, das mag eine präkäre Situation sein, aber doch eher alltäglich in Deutschland. Genauso alltäglich und selbstverständlich, die das Leisten
Erster Hilfe sein sollte, ohne direkt einen Orden dafür zu erwarten.
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dunstig

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #3 am: 15. August 2018, 22:32:50 »

Mag jeder anders sehen, aber ich finde die Tat sehr löblich, was ruhig als beispielgebend für die Truppe vor ebendieser bekannt gemacht werden kann. 
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

whitelatino

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #4 am: 15. August 2018, 22:33:21 »

Erstmal Lob und Anerkennung bzgl. der geleisteten Hilfe.

Selbstverständlich können Sie das Ihrem Chef melden. Hier liegt dann sogar ein meldepflichtiges Ereignis aus Sicht des Chefs ("Lobenswerte Taten von Angehörigen der Bundeswehr", ISoLa Bw) vor [...]

Inwiefern ist ein Ereignis dieser Art meldepflichtig?
Oder anders gefragt: wenn ich als Soldat außer Dienst beispielsweise Hilfe leiste , muss ich dies dann auch melden, oder beschränkt sich eine Meldepflicht auf bestimmte Ereignisse und Situationen?
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burner71

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #5 am: 15. August 2018, 23:37:31 »

"Ehrenkreuz für eine Hervorragende Einzeltat"...

Ernsthaft? Sie sind ihrer Pflicht zur Hilfeleistung nachgekommen!

Ein Ehrenkreuz dafür halte ich persönlich für arg hoch ins Regal gegriffen...

Zu meiner Dienstzeit hat ein Kamerad für eine ähnliche Heldentat eine Förmliche Anerkennung beim Batallionsantreten bekommen. Plus einen Tag Sonderurlaub geschenkt.

Viel mehr würde ich da auch nicht erwarten...
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Bei ein paar Leuten hier im Forum macht mir der Gedanke Angst, das Sie mit Menschenführung beauftragt sind...
Und im übrigen läßt der Tonfall in diesem Forum auch immer mehr zu wünschen über...

200/3

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #6 am: 16. August 2018, 06:02:54 »

Sehe ich ähnlich...nach einem Orden zu schreien, bloß weil man seine verdammte Pflicht erfüllt hat ist schon deutlich befremdlich. Lässt aber in gewissen Maße auf den dahinter steckenden Charakter schließen. Die Förmliche wäre hier auch in meinen Augen das Höchste der Gefühle.
Anders kann und darf man sowas meiner Meinung nach erst bewerten, wenn jemand im Rahmen der Hilfeleistung über die normale und eigentlich selbstverständlich Pflicht hinausgegangen ist und sich z.B. selber in Gefahr begeben hat, bspw. um eine hilflose Person aus einem brennenden Auto zu ziehen. Da sollte der "Griff ins Regal" ruhig etwas weiter oben angesetzt werden.
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SvenKHF

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #7 am: 16. August 2018, 08:35:17 »

Dieses Rumgejaule...fünününü.. Charakter bla bla bla..
Schaut doch mal ins Intranet wofür diese Auszeichnung vergeben wird!
Solche Taten sind der Regelfall für eben diese Auszeichnung.
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Al Terego

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #8 am: 16. August 2018, 08:42:31 »

Je nachdem, wie sich der Soldat sonst im Dienst gibt, käme für mich hier ein Bestpreis oder ggf. eine Förmliche in Frage. Insbesondere wenn mir die Tat nicht durch den Soldaten selbst, sondern durch die Gerettete oder eine dritte Person bekannt gegeben würde. Ein Ehrenkreuz wegen einer hervorragenden Einzeltat käme mir hier sicher nicht in den Sinn.
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KlausP

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #9 am: 16. August 2018, 09:15:19 »

Dieses Rumgejaule...fünününü.. Charakter bla bla bla..
Schaut doch mal ins Intranet wofür diese Auszeichnung vergeben wird!
Solche Taten sind der Regelfall für eben diese Auszeichnung.

Meine Güte! Wenn Sie so ordensgeil sind melden Sie es Ihrem Disziplinarvorgesetzten und legen ihm am besten auch gleich den Verleihungsvorschlag vor, damit er nur noch unterschreiben muss.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

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Antw:Verleihung Ehrenkreuz der Bundeswehr
« Antwort #10 am: 16. August 2018, 09:27:34 »

Bevor das hier wieder ausartet...

Ja, die Verleihung ist möglich:

"Darüber hinaus können die bisher verliehenen Ehrenkreuze der Bundeswehr für besonders herausragende Leistungen soldatischer Pflichterfüllung, insbesondere
hervorragende Einzeltaten, als Sonderform (roter Rand) in Silber (ohne Gefahr für Leib und Leben) und in Gold (unter Gefahr für Leib und Leben) verliehen werden."


Ob der zuständige DV diesen Vorschlag macht ... liegt in seinem Ermessen, wie er die jeweilige Tat bewertet.





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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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