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Bevorstehende fristlose Entlassung

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Shizoe:
Schönen guten Tag zusammen,

kurz zu meiner Person :

Ich bin Hg(saz 8 ) im 2 dienstjahr.

Nun zu meinem Anliegen und bitte nicht zu voreilig urteilen.

Ich wurde im Rahmen des 90/5 Einsatz positiv auf Drogen getestet. Der Dv hat natürlich dann nach der Kenntnisnahme ermittelt und das Ende vom Lied war ein Antrag auf ausdrücklichen Hinweis und eine Geldbuße von 1400 €. Soweit so gut Strafe muss sein vorallem für ein solch schweres vergehen wo ich noch Glück haben kann das er mich nicht sofort entlassen hat.

Nun hat sich aber nach der Meldung über ein meldepflichtiges Ereignis das BaPers Köln eingeschaltet und hat ebenfalls angefangen zu ermitteln obwohl dies schon längst geschehen ist.
Köln beabsichtigt nun mich zu entlassen und der Berater meinte auf gut Deutsch das denen alles **** egal ist und das die bei Drogen eine Null Toleranz schiene fahren.
Denen ist auch die Tatsache guter oder schlechter soldat egal und Stellungnahmen auch.
Jetzt soll ich bis November meine Zeit absitzen um dann erst entlassen zu werden.

Ich weiß selbst das es ein Fehler war aber es ist nun mal passiert und es ist ja insgesamt auch kein Geheimnis dass Drogen in der bundeswehr ein großes Thema sind.

Nun aber zu meiner Frage. Ist das alles so richtig wie Köln das im Moment dreht? Das dort absolut nicht objektiv entschieden wird? Anwalt ist natürlich schon informiert denn ich habe absolut kein Interesse die Bundeswehr zu verlassen.
Ich hoffe ihr habt einen guten Rat f<r mich.


Edit: Das SaZ 8 lesbar genmacht!

Rollo83:
Na das man wegen einem Drogendelikt in den ersten 4. Dienstjahren entlassen wird hat wohl seine Richtigkeit.
Charakterliche Nichteignung 55.5 Soldatengesetzt.

Shizoe:
Das ist mir soweit auch bekannt. Allerdings hat anscheinden mein Dv doch noch was gutes in mir gesehen und das Kreuz bei ausdrücklichen Hinweis gemacht.
Dann muss seine Stellungnahme auch eher positiv ausgefallen sein sonst hätte er mich auch entlassen können.
Die von der Vp war warscheinlich auch mehr als positiv.
Was aber am Ende anscheinend egal ist weil es Köln eh nicht interessiert.

Ralf:
Die PersBerabStelle kann ein Entlassungsverfahren einleiten. das tut sie auch ohne Ansicht der Person und Gründe. Im Zuge der Einleitung werden ja dann die Gründe gegeneinander abgewogen und dann entschieden.
Die bloße Einleitung ist ja noch kein Urteil.

Und ja, meiner persönlichen Meinung ist das auch korrekt, ich habe das als PersFhr auch immer so gehandhabt. Der Soldat hat das ja sogar unterschrieben und trotzdem hält er sich nicht dran. Jeder weiß zudem, wie es sich mit Drogen und Waffen/Bundeswehr verhält. Und trotzdem wird's gemacht. Das ist schon eine ganz schön hohe Hausnummer. Da kann man schon an der charakterlichen Reife zweifeln.

Shizoe:
Das weiß ich auch das es ne große Hausnummer ist aber vllt sollte man nicht gleich alle über einen Kamm scheren. Ich habe in keinster Weise danach den Gedanken gehabt irgendwas dummes mit einer Waffe anzustellen. Zumal ich seit April eh keine mehr in die Hand bekommen habe.
Die Bundeswehr macht es sich da leider zu einfach. So eine Entlassung geht natürlich schneller als den jenigen zu prüfen.

Trotz allem ist es trotzdem seltsam das direkt gesagt wird Tschüss. Vllt liegt es auch daran das ich dort eigenmächtig als Mannschafter angerufen habe aber ich sitz nun mal im Moment hier auf heißen Kohlen.

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