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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bevorstehende fristlose Entlassung  (Gelesen 4434 mal)

wolverine

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #15 am: 15. August 2018, 12:23:49 »

Die Entlassung ist keine "Strafe" sondern eine reine Verwaltungsentscheidung.
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Shizoe

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #16 am: 15. August 2018, 12:43:24 »

Gut dann stelle ich mich wohl erstmal auf die Entlassung ein und warte darauf was was sich mit dem Anwalt noch machen lässt. Scheint mir alles trotzdem ein wenig suspekt zu sein. Vllt besteht ja am Ende doch noch Hoffnung und eine 2 Chance.
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KlausP

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #17 am: 15. August 2018, 13:07:53 »

Sie haben es also immer noch nicht begriffen ...  ::)
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Shizoe

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #18 am: 15. August 2018, 13:41:12 »

Doch das habe ich keine Sorge.
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LwPersFw

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #19 am: 15. August 2018, 13:43:28 »

Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.

Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines „Ausdrücklichen Hinweises“ ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).

Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)

Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.
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Shizoe

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #20 am: 15. August 2018, 13:46:17 »

Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.

Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines „Ausdrücklichen Hinweises“ ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).

Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)

Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.

Danke endlich mal eine hilfreiche Antwort! Darum ging es mir. Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene und ich hatte wohl nur Pech mit Berater am anderen Ende der Leitung.

Ja ich denke die Stellungnahme wurde schon geschrieben.
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LwPersFw

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #21 am: 15. August 2018, 13:52:00 »

Zitat
Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene

Das habe ich nicht geschrieben.

Grundsätzlich gilt bei BTM Null Toleranz.

Es kann aber im Ausnahmefall davon abgesehen werden.
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StOPfr

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #22 am: 15. August 2018, 13:59:49 »

Vllt besteht ja am Ende doch noch Hoffnung und eine 2 Chance.

Hoffen kannst du im laufenden Verfahren. Am Ende steht die Entscheidung, vielleicht eine zweite Chance oder der Klageweg mit seinem Ergebnis.
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LwPersFw

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #23 am: 15. August 2018, 15:13:36 »

Im Anhang ein Beispiel zur rechtlichen Würdigung bei BTM und u.a. auch der Trennung zwischen Disziplinar- und Entlassungsverfahren.
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Ralf

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Antw:Bevorstehende fristlose Entlassung
« Antwort #24 am: 15. August 2018, 15:43:46 »

Zitat
Danke endlich mal eine hilfreiche Antwort! Darum ging es mir. Also führt Köln doch keine Null Toleranz schiene und ich hatte wohl nur Pech mit Berater am anderen Ende der Leitung.
Du musst schon richtig lesen, das hatte ich bereits im allerersten Beitrag geschrieben.
Die PersBerabStelle kann ein Entlassungsverfahren einleiten. das tut sie auch ohne Ansicht der Person und Gründe. Im Zuge der Einleitung werden ja dann die Gründe gegeneinander abgewogen und dann entschieden.
Die bloße Einleitung ist ja noch kein Urteil.
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