Weil es dem Chef ja mehr oder wenig wohl freisteht wie er entscheidet.
Warum sollte er einen guten Soldaten der sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat gehen lassen.
Jeder hat eine 2 Chance verdient und mit unregelmä#igen urintests weise ich auch im Moment nach das es bei dem einen Fehler geblieben ist.
Unabhängig von der disziplinaren Entscheidung wird bei BTM-Vergehen
immer die vorzeitige oder fristlose Entlassung geprüft.
Diese Prüfung auf Entlassung hat grundsätzlich Vorrang vor einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ob eine fristlose Entlassung notwendig ist oder noch die Erteilung eines „Ausdrücklichen Hinweises“ ausreicht,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere Dienstgrad, Auswirkungen des Vorfalls auf den Dienstbetrieb
(Störung des Dienstbetriebes, Nachahmungsgefahr) sowie Häufigkeit und Intensität des Konsums von Betäubungsmitteln (Wiederholungsgefahr).
Wie schon gesagt, Sie haben ja im Entlassungsverfahren die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern.
Ebenso gibt Ihr Disziplinarvorgesetzter eine Stellungnahme ab. (So wie Sie schreiben ... könnte diese ja in Ihrem Sinne erfolgen - wenn er will)
Nach Vorlage aller Unterlagen wird dann entschieden.