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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Volkstrauertag  (Gelesen 3476 mal)

miguhamburg1

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Volkstrauertag
« am: 19. November 2018, 14:37:38 »

Wie üblich in den Vorjahren, fanden auch in diesem Jahr neben der zentralen Veranstaltung zum Volkstrauertag im Deutschen Bundestag und in der Neuen Wache zahlreiche Veranstaltungen in den Bundesländern und Kommunen statt. Interessant hierbei, was man im Nachhinein in der Medienberichterstattung über die Bundeswehrbeteiligung sehen kann: Nämlich für diese Art von Veranstaltungen einen nicht vorgesehenen Anzug: Der Große Dienstanzug Heer/Luftwaffe mit Gefechtshelm anstelle des vorgeschriebenen Schiffchens/Barett.

Man mag ja über die Übertretung der Anzugsordnung bei reinen Luftwaffenveranstaltungen milde lächeln, wo man als Zuschauer einer Paradeaufstellung gleich mit drei Anzugsvariationen "beglückt" wird: Fahnentruop und Ehrenzug im Großen Dienstanzug mit Gefechtshelm, Musikkorps und angetretene Soldaten einschließlich Führer Paradeaufstellung m Großen Dienstanzug mit Schiffchen (Barett/Schirmmütze gem. eingeteiltem MusK) und der jeweilige Kommandeur im Dienstanzug Schirmmütze. Anber der große Dienstanzug/Gefechtshelm bei einem derartigen Zeremoniell ist einfach vollkommen daneben und im Übrigen vom GI auch entsprechend untersagt.
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PzPiKp360

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #1 am: 19. November 2018, 21:50:48 »

Jetzt muß ich mal ganz naiv nachfragen: Was ist das Problem mit Großem Dienstanzug mit Gefechtshelm zum Volkstrauertag, warum ist das vollkommen daneben? Ich kann mich sehr gut erinnern, selbst einen langen kalten Vormittag so neben einem Ehrenmal gestanden zu haben, damals auch noch mit G3.
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miguhamburg1

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #2 am: 19. November 2018, 23:06:19 »

Ein Blick in die Regelung für militärische Formen und Feiern gibt Ihnen da die Antwort. Dort steht explizit, dass Beteiligte an Kranzniederledungen, Ehrenwachen etc. im Gro0ßen Dienstanzug mit Schiffchen/Barett bzw. Marineuniformträger im Dienstanzug aufzutreten haben.
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PzPiKp360

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #3 am: 20. November 2018, 07:52:56 »

Das müsste ZDv 10/8 sein oder gewesen sein, falls es einen Nachfolger gibt, richtig? Ist das öffentlich einsehbar? Google findet nichts taugliches...
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bayern bazi

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #4 am: 20. November 2018, 08:13:27 »

ist da nicht im letzten Jahr eine Weisung des GI rund gegangen (kann auch schon vor 2 Jahren gewesen sein) - kann mich grob drann erinnern das das sogar bis in die RK-Ortskareadschaft runtergebrochen wurde :o

ABER :

wenn ich die Bilder der verschiedenen Veranstaltungen anschau - gibt es den Helm sehr oft  bei der aktiven Truppe ;)  (wobei unsere Leute zu 95% mit der Graumütze da stehen ;) )

« Letzte Änderung: 20. November 2018, 18:27:56 von bayern bazi »
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

miguhamburg1

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #5 am: 20. November 2018, 09:38:01 »

Der Gefechtshelm wird in der aktiven Truppe durchgehend für den Ehrenzug und den Fahnentrupp bei der Luftwaffe getragen - völlig entgegen der im letzten Jahr neu erschienenen Zentralregelung zu militärischen Formen und Feiern. Und im Übrigen für derartige Gedenkanlässe und Trauerfeiern explizit vom GI general Schneiderhan untersagt wurde. Dieser Erlass wurde bisher von keinem seiner Nachfolger aufgehoben.

Demzufolge ist der Gefechtshelmlm für LUT und HUT im Rahmen des Truppenzeremoniells und bei derrtigen Veranstaltungen gar nicht mehr vorgesehen, sondern beim Großen Zapfenstreich der Protokollhelm, grau, halbglänzend, der vor einer solchen Veranstaltung von der Truppe zuständigen SVDS zur zeitweisen Ausleihe ztu bestellen hat.
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Opa_Hagen

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2019, 09:07:19 »

Servus aus dem schönste IT Standort Deutschlands ;)

Ich wärme mal wieder auf, wollte kein Neues Thema anfangen.

Wir haben demnächst hier am Standort eine Veranstaltung mit Öffentlichkeitscharakter, befohlen wurde dazu grosser DA. Die A1-2630 sagt ja ganz eindeutig, was dazu gehört.
Kdr möchte verständlicherweise ein einheitliches Bild haben … will Stiefel, Klapphose, Mantel, Lederkoppel, Barrett.
Nun, im ganzen Bataillon sind immerhin drei MUT (alle Ü30) ... was sollte man tragen? Zweite Geige geht nicht, da keine Seestiefel vorhanden und keine Klapphose.
Barrett ist ja kein Thema, da für MUT im CIR dieses auch vorgesehen ist.

Was würdet ihr dem Kdr raten?

Gruss

Hagen

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tank1911

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Antw:Volkstrauertag
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2019, 10:02:16 »

Bei Appellen, wo alle TSK bzw. UTB anwesend waren, trug Marine den DA Grundform, ggf. in Ergänzung für Ü30 mit Mantel, Schirmmütze/Schiffchen/Barett, Lederkoppel und Fingerhandschuhen.

Gem. A1-2630/0-9804 gebe es noch die Variante:

244. Abwandlungen der Grundform (Dienstanzug, dunkelblau):

A10 Seestiefel Wird zum Dienstanzug „Seestiefel mit zwei halben Schlägen“ befohlen, ist die Hose von unten zweimal von innen nach außen zu einem 5 cm breiten Aufschlag umzuschlagen.

Die Frage ist, ob die fehlende Ausstattung mit der Befehlsgrundlage der öffentlichen Veranstaltung nicht noch empfangen werden kann.

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