Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. März 2024, 12:53:37
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren  (Gelesen 1252 mal)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.675
Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren
« am: 16. August 2018, 13:12:18 »

Siehe Anhang

Wichtig darin...

"Übersteigt jedoch die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale die als Sonderausgaben abziehbaren
tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (vgl. § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).

Sofern Sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung keine steuerentlastenden Ausgaben (z.B. zusätzlichen Werbungskosten oder
außergewöhnlichen Belastungen) geltend machen können, müssen Sie mit einer Steuernachforderung durch Ihr örtliches Wohnsitzfinanzamt rechnen.

Hierfür sollten Sie bestenfalls Rücklagen bilden."


 
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de