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Autor Thema: Mit 25 aus der Kaserne?  (Gelesen 3841 mal)

S1NCO

  • Gast
Antw:Mit 25 aus der Kaserne?
« Antwort #15 am: 19. August 2018, 11:08:18 »

Naja, fest werden die ja gar nicht eingeplant, bis zum Ende ihrer Zeit in Pfullendorf.

Also er tritt jetzt nicht den Dienst in Pfullendorf an und weiss, er kommt in die 2./- in Zweibrücken.
So wie das eben bei den normalen FA´s in den anderen FA/UA-Btl der Fall ist.

Bei denen festigt sich das ganze erst im Laufe der Zeit.
Pfullendorf stellt eh deutlich über den Bedarf ein, da immer wieder einige Ausfallen.

Kameraden mit denen ich auf Englisch waren, waren im vierten Dienstjahr (Also schon Fw), fertig mit der Ausbildung in Pfullendorf und wussten immer noch nicht sicher wo sie landen werden.
Die beiden FschJgRgt sind aber gerade was Feldwebel angeht auch wirklich sehr gut aufgestellt.
Es will ja auch gefühlt jeder Fallschirmjäger oder Feldjäger werden  ::).

Ich glaube hier gehts eher um die Pipeline-Ausbildung die dort in einer der Inspektionen durchgeführt wird.

Aber der TE soll erstmal in aller Ruhe seinen Dienst antreten und schauen wie ihm das ganze überhaupt gefällt.
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LwPersFw

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Antw:Mit 25 aus der Kaserne?
« Antwort #16 am: 20. August 2018, 06:16:07 »


+ ich fange zum 01.10 an
+ bin dann 26
+ Da ich Frau und Kinder habe


Ich gehe einmal davon aus, dass "Frau und Kind" verheiratet bedeutet.

Achten Sie darauf, dass Ihnen auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" aus diesem Grund die Umzugskostenvergütung (UKV)
gemäß dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) nicht zugesagt wird.


Sobald Sie dann ab Dienstantritt mindestens 30 km von Ihrem Wohnort aus verwendet werden, sind Sie dauerhafter Trennungsgeldempfänger.


Während der Grundausbildung und bei Lehrgängen wird man Ihnen eine unentgeltliche Unterkunft stellen.

Dazwischen ... wenn Sie sich in der Stammeinheit aufhalten ... ebenfalls ... da Sie Trennungsgeldempfänger sind.

Sollte Ihre Stammeinheit Ihnen keine unentgeltliche Truppenunterkunft stellen können...

...erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, um sich z.B. ein möbliertes Zimmer/eine kleine Wohnung anzumieten.

Zusätzlich zu Trennungsgeld, ggf. dem Unterkunftsbetrag, erhalten Sie pro Monat zwei Reisebeihilfen für die Fahrt nach Hause.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie während der Grundausbildung.

Siehe auch den Anhang.



Ob Sie dann, auch nach abgeschlossener Ausbildung, dauerhaft pendeln wollen ... müssen Sie mit Ihrer Frau besprechen...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bomi

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Antw:Mit 25 aus der Kaserne?
« Antwort #17 am: 20. August 2018, 21:49:45 »


+ ich fange zum 01.10 an
+ bin dann 26
+ Da ich Frau und Kinder habe


Ich gehe einmal davon aus, dass "Frau und Kind" verheiratet bedeutet.

Achten Sie darauf, dass Ihnen auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" aus diesem Grund die Umzugskostenvergütung (UKV)
gemäß dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) nicht zugesagt wird.


Sobald Sie dann ab Dienstantritt mindestens 30 km von Ihrem Wohnort aus verwendet werden, sind Sie dauerhafter Trennungsgeldempfänger.


Während der Grundausbildung und bei Lehrgängen wird man Ihnen eine unentgeltliche Unterkunft stellen.

Dazwischen ... wenn Sie sich in der Stammeinheit aufhalten ... ebenfalls ... da Sie Trennungsgeldempfänger sind.

Sollte Ihre Stammeinheit Ihnen keine unentgeltliche Truppenunterkunft stellen können...

...erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, um sich z.B. ein möbliertes Zimmer/eine kleine Wohnung anzumieten.

Zusätzlich zu Trennungsgeld, ggf. dem Unterkunftsbetrag, erhalten Sie pro Monat zwei Reisebeihilfen für die Fahrt nach Hause.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie während der Grundausbildung.

Siehe auch den Anhang.



Ob Sie dann, auch nach abgeschlossener Ausbildung, dauerhaft pendeln wollen ... müssen Sie mit Ihrer Frau besprechen...


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