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Autor Thema: Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?  (Gelesen 2413 mal)

Zulu44

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Hallo,

soweit ich weiß muss ich der Behörde, die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist, mitteilen, dass ich für einen bestimmten Zeitraum Wehrdienst leiste.
Selbiges gilt für die Krankenversicherung.

Gibt es darüber hinaus noch andere Einrichtungen oder Institutionen bei denen man vor Dienstantritt den Wehrdienst melden sollte?
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Zulu44

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #2 am: 18. August 2018, 20:37:01 »

Danke dass hilft mir sehr!

Ein Frage habe ich noch zum Kindergeld. Man erhält ja für das Ableisten des FWD keines, da man keine Ausbildung durchläuft. Wie sieht es aber damit aus, wenn ich wg. Studienplatzabsagen von den Unis keinen Studienplatz bekommen habe und gezwungen bin auf das bewerbungsverfahren zum Sommersemester zu warten und bis dahin sozusagen den FWD mache. Verfällt dann trotzdem der Anspruch auf Kindergeld?
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LwPersFw

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Zulu44

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #4 am: 19. August 2018, 08:34:29 »

Diesen Thread habe ich durch die Suche schon gefunden , aber es beantwortet nicht meine Frage. Ich will nicht unhöflich sein.

Es geht explizit darum, dass der FWD als zeitliche Überbrückung vorgesehen ist, bis ein erneutes bewerben für ein Studium möglich ist.
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Zulu44

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #5 am: 19. August 2018, 08:37:32 »

Mir ist also klar, das für einen Soldaten kein Kindergeld gezahlt wird, wenn er Soldat bleiben will, es sei denn es kommt eine Ausbildung hinzu.
Ein FSJler erhält ja auch Kindergeld, wenn er diesen Dienst zur Überbrückung nutzt.
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KlausP

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #6 am: 19. August 2018, 08:53:17 »

So lange Sie FWDL sind erhalten Sie kein Kindergeld. Der "Grund" ist da völlig egal. FWDL erhalten va. 1100 € Wehrsold und Wehrdienstzuschlag im Monat (Dienstgrad OGefr und 31 Tage im Monat gerechnet). Dazu erhalten sie kostenlose Unterkunft und Verpflegung bereitgestellt und einen Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten für die kostenlose Benutzung der Bahn zwischen Familienwohnort und Dienstort.

Zitat
... TASCHENGELD, VERGÜTUNG, SONSTIGE LEISTUNGEN IM FSJ

Mit welchen Leistungen können die Freiwilligen während ihres FSJ rechnen? Bekommen sie ein Gehalt, Lohn, eine Vergütung oder ein Taschengeld? Die Fragen sind wie folgt zu beantworten: Ein Entgelt bekommt der FSJ-ler nicht, denn er steht in keinem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Er arbeitet ehrenamtlich. Jedoch hat er einen Anspruch auf ein Taschengeld und viele weitere Vergünstigungen.

TASCHENGELD

Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell sind dies 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt

Dazu steht Ihnen kostenlose Unterkunft und Verpflegung zu.

Quelle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zulu44

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #7 am: 20. August 2018, 00:36:57 »

Danke an alle, die mir geantwortet haben. Der Thread kann von mir aus geschlossen werden.
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LwPersFw

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #8 am: 20. August 2018, 08:43:49 »


Mir ist also klar, das für einen Soldaten kein Kindergeld gezahlt wird...


Diesen Thread habe ich durch die Suche schon gefunden , aber es beantwortet nicht meine Frage.
Es geht explizit darum, dass der FWD als zeitliche Überbrückung vorgesehen ist, bis ein erneutes bewerben für ein Studium möglich ist.


"...kein Kindergeld..."

Das steht so pauschal nicht im Beitrag...

Dort stehen die Rahmenbedingungen, wann für einen FWD Kindergeld gezahlt wird...

Einmal für welchen Zeitrahmen auf jeden Fall...

Und einmal für welchen Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Zulu44

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Antw:Was gilt es vor Antritt des FWD (finanziell) alles zu beachten?
« Antwort #9 am: 24. August 2018, 00:26:08 »

Ich hatte zu Beginn schon eine Email an meine zuständige Familienkasse geschrieben und die hat mich auf folgendes hingewiesen.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Erlass vom 25.3.2015 auf.

Aus dem geht hervor, dass die Familienkasse pauschal für die ersten vier Monate zahlt, da eine Ausbildung (Grund- und Dienstpostenauabildung) stattfindet.
Altersregelungen bleiben davon unberührt.
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