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Autor Thema: FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium  (Gelesen 3980 mal)

Taylor93

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FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« am: 19. August 2018, 17:47:30 »

Hallo zusammen, über ein wenig Hilfe bei meiner Zukunftsplanung würde ich mich freuen.

Ich bin m25 und werde nächstes Jahr mein erstes juristisches Staatsexamen ablegen, wobei ich dann auch schon 26 Jahre alt sein werde. Mein Studium gefällt mir sehr, seit jeher verfolgt mich aber mein Jugendwunsch Soldat zu werden.

Dies würde ich mir gerne erfüllen.

In Frage kommen würde für mich eine Laufbahn als StOffz-Recht. Allerdings würde dieser Berufswusch die Wahl bei verschiedenen Stationen im Referendariat und bezüglich anderer Zusatzqualifikationen beeinflussen. Daher kam mir die Idee, direkt nach dem ersten Staatsexamen 7-12 Monate FWDL (möglichst zeitnah nach Abschluss, am liebsten Gebirgsjäger) zu machen, um zu schauen ob die BW etwas für mich ist und ob bei der Musterung etc. alles glattläuft. Danach würde ich mein Referendariat beginnen.

Seit Jahren stell ich mir diese Frage und ich denke dass dieser FWDL mir einiges an Ruhe und Konzentration verschaffen würde, anstatt noch weitere Jahre im Unklaren zu bleiben ob es jemals hinhaut zur BW zu kommen. Auch eine Ablehnung der Bewerbung würde mir Klarheit verschaffen.

Daher die Frage, würde solch ein FWDL mit 26 Jahren Sinn ergeben?

Über eine ANtwort würde ich mich sehr freuen.
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PzPiKp360

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #1 am: 19. August 2018, 18:06:26 »

Einfach machen.  8)
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Ralf

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #2 am: 19. August 2018, 19:57:39 »

Du solltest dich direkt mit absehbarem Abschluss für die StOffz-R-Laufbahn bewerben. Diese Tätigkeit ist so unterschiedlich zu allem FWD-Verwendungen, dass ein Vergleich nicht zielführend ist.
Bitte auch dazu das hier lesen, was gefordert ist: https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/stabsoffizier-recht/44288
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Taylor93

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #3 am: 19. August 2018, 20:57:50 »

Also zunächst mal werde ich ja das erste Examen ablegen. Ein FWD wäre eine Möglichkeit in die Bundeswehr hineinzuschnuppern und eventuelle Schwierigkeiten bei der Musterung etc auszuloten. Wenn schon dies zum Problem führt, dann würde ich mich in meinem Referendariat anderweitig orientieren. Ist dies eine abwegige Überlegung?
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Ralf

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #4 am: 20. August 2018, 05:26:23 »

Du willst während des Studiums FWD machen?
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wolverine

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #5 am: 20. August 2018, 11:56:43 »

Mit dem ersten Staatsexamen ist das Studium, der universitäre Teil der Ausbildung, abgeschlossen. Das Referendariat ist der "praktische" Teil; Richteramt, StA, Verwaltung, Anwalt und Wahlstage. Dazwischen ist regelmäßig eine Wartezeit, wo man 7 Monate FWDL sogar unterbringen könnte. Den Haken, den ich an der Sache sehe, ist, dass je geringer die FWDL-Dauer, umso geringer auch die Chance, wirklich in einer Jägerkompanie zum GebJg ausgebildet zu werden.
Was noch interessant sein könnte, wäre eine Bewerbung als Z2/Z3 ROA und zusehen, im Anschluss direkt ins Referendariat einzusteigen. Dann nimmt man wirklich eine Ausbildung und Einblick in die Bw mit, aber es wirft einen natürlich zeitlich auch ein gutes Stück zurück.
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Stryker71

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #6 am: 20. August 2018, 15:54:13 »

Sie müssen sich mit ihrem Wunsch bewusst sein, dass FWDL eher Hilfstätigkeiten warnehmen, vor allem wenn sie nur 7 Monate bei der Bundeswehr sind, da sich eine tiefere Ausbildung, zB zum Infanteristen schlicht nicht lohnt. Es kann also sein, dass sie nach der AGA irgendwo drei Monate Kaffee kochen, Akten ordnen usw. Zwar versucht man natürlich, die Erfahrung älterer FWD irgendwie bei der Dienstpostenwahl zu berücksichtigen, gerade bei einemm Jurist könnte das aber schwierig sein.
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LeK

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FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #7 am: 20. August 2018, 16:57:32 »

Oder man startet wie geplant die AGA - dann hat man die gewünschte Klarheit über die formellen Voraussetzungen.

Wer will, steigt dann nach den drei Monaten wieder aus, hat was grünes gesehen, hat mal gedient, und kehrt dann als Reservist in eine dankbare Kommandobehörde zurück. Da sind dann auch doch noch sehr zeitnah adäquate Tätigkeiten drin (nur eben nicht ohne Weiteres passend zum Dienstgrad).
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Ralf

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #8 am: 20. August 2018, 17:08:15 »

Toller Tipp  ::)
Dadurch wird ein Dienstposten nicht besetzt wird und die Einheit wartet vergebens/länger auf einen Regeneranten.
Weiterhin wird einem wirklich Willigen damit mglw. die Chance auf seinen Dienstposten genommen.
Und es wird immer bei einer erneuten Eignungsfeststellung hinterfragt und kann damit ggf. das Genick brechen.
Manchmal frage ich mich, aus welchem Blickwinkel solche Tipps gegeben werden. Ist ja alles "nur fun".
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LeK

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #9 am: 20. August 2018, 17:20:07 »

Natürlich nicht, sondern aus dem Blickwinkel, den Willigen an passender Stelle einzusetzen.

Der TE _ist_ ja wohl willig; der will da nicht just4fun hin. Er nutzt dann die Möglichkeiten, um genau das zu tun, was er tun soll: beide Seiten stellen fest, ob es passt. Es ist völlig legitim, wenn er hingeht und feststellt, dass er die dann - ab dem vierten Monat - folgenden Tätigkeiten nicht weiter ausüben möchte (oder eben doch).

Wenn er im Anschluss als Reservist weitermacht, ist er höchstwahrscheinlich sehr viel nützlicher, als wenn er noch vier Monate irgendwo einen furchtbar wichtigen FWDL7-Dienstposten absitzt.

Bei einer erneuten Eignungsfeststellung lässt sich das auch wunderbar rüberbringen: Er wollte die Bundeswehr kennenlernen und sehen, ob das was für ihn ist und ob er überhaupt genommen wird. Er stellt nach den ersten drei Monaten fest, nun genug gesehen zu haben und dass die dann folgenden Aufgaben für niemanden sinnvoll würden, und zog daraus die Konsequenzen. Er sah aber sehr wohl eine gute Verwendungsmöglichkeit als Reservist und folgte dieser.
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Ralf

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #10 am: 20. August 2018, 19:02:34 »

Das ist ein bisschen viel Konjunktiv oder? Denn -wenn das planbar und gewollt wäre- würde man ja auch nur die GA anbieten. Von daher ist das für mich nur konstruiert.
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wolverine

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #11 am: 20. August 2018, 19:48:28 »

Und als Reservist mit lediglich absolvierter Grundausbildung leistet er dann was für einen sinnvollen Beitrag? ???
Einzig bliebe dann eine Einstellung mit höherem Dienstgrad auf Grund wissenschaftlicher Vorbildung. Und dazu braucht es die drei Monate GA nicht.
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Taylor93

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #12 am: 20. August 2018, 20:19:22 »

Würden sich denn 12 Monate mehr lohnen als 7 bzw andere Möglichkeiten der Verwendung bieten? Eine RO Ausbildung wurde etwas lange dauern dann wäre ich bei meinem 2. Staatsexamen bereits 30 Jahre alt obwohl mich RO natürlich sehr reizt...
Vg
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LeK

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #13 am: 20. August 2018, 20:50:56 »

@Ralf. Stimmt schon, das ist durchaus konstruiert. Ein pragmatischer Ansatz :D Ich kenne auch die Problematik, wenn mal wieder von oben jemand nach Abschluss seiner Ausbildung spontan von der geplanten Einheit wegversetzt wird. Das sehe ich bei einem FWDL7 nicht ganz so dramatisch.

@wolverine: Sinnvoller Beitrag? Du sagst ja selbst, dass er aufgrund seiner wissenschaftlichen Vorbildung durchaus eingesetzt werden kann - er müsste halt auf den Dienstgrad verzichten. Finanziell ließe sich das ja trotzdem sehen. Aufgaben als Akademiker, zumal Jurist, gibt es in der Personalabteilung. Er erledigt dort ja nichts allein - das tut im Stab ohnehin niemand. Da gibt es genug Mangel und Möglichkeiten. Konkret denke ich an das Vorbereiten, wenn nicht sogar Fertigen von Ermittlungsaufträgen, (Widerspruchs)bescheiden und Stellungnahmen. Bei mehreren Monaten am Stück ist mehr als genug Zeit zur Einarbeitung mit anschließender produktiver Verwendung. Selbst wenn nur vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt würden, wäre das eine Hilfe und gewährte dem Fragenden Einblicke in die Stabsarbeit.

Klar wären das lediglich Möglichkeiten für eine vorübergehende Verwendung, so wie ich den Wunsch des Fragenden auch verstehe inkl einer geschlossenen grünen Zeit (Wunsch nach Gebirgsjäger?). Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad würde mir prima facie doch nach etwas zu Ernstem aussehen - an _dieser_ Stelle würde ich es mir dann doch etwas schwerer machen, das Reinrausspiel überzeugend zu erklären. Aber da will ich mich gar nicht so festlegen; mag sein, dass das sogar eine bessere Alternative wäre.
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WirdMaHellImHals

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Antw:FWDLA mit 26? Abgeschlossenes Jurastudium
« Antwort #14 am: 20. August 2018, 20:59:24 »

Die wirklich sínnvollste Antwort haben sie hier schon gehört:
Du solltest dich direkt mit absehbarem Abschluss für die StOffz-R-Laufbahn bewerben. Diese Tätigkeit ist so unterschiedlich zu allem FWD-Verwendungen, dass ein Vergleich nicht zielführend ist.

Ich gebe aber gerne mal ein anderes Beispiel:
Ein ziviler Medizinstudent könnte sich vorstellen nach seinem Studium zur Bundeswehr zu gehen und dann als SanStOffzArzt einzusteigen.
Um festzustellen, ob das etwas für ihn ist, möchte er zwischen zweitem und drittem StEx (also analog zu Dir), während, vor oder nach dem PJ einen FWD absolvieren,
um die Bundeswehr kennenzulernen und festzustellen, ob das etwas für ihn ist. Leider wird keine Verwendung als FWDLer dem, was ein SanStOffzArzt später in der Bundeswehr tut auch nur annähernd nahekommen. Genau das gleiche Problem würdest du als Jurist haben. Bewirb dich gleich nach dem zweiten StEx als Stoffz-R. Während deiner Eignungsübung kannst du feststellen, ob dies das richtige für dich ist oder nicht. Du klaust dir keine wertvolle Lebenszeit als unterforderter, unterbezahlter und überqualifizierter Hilfsarbeiter und die Bundeswehr hat die Chance auf einen motivierten und leistungsfähigen Juristen mehr.
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