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Autor Thema: [PKV] PPV + kleine Anwartschaft  (Gelesen 3775 mal)

LwLauch

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[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« am: 21. August 2018, 21:30:32 »

Hallo, entschuldigt, dass ich so doof frage, aber ich brauche eine valide Antwort auf meine Frage. Eigentlich sollte sich die auch schnell beantworten lassen.

Und zwar hatte ich gestern Besuch vom Versicherungsvertreter, der zwar auf seinem Gebiet im Heilwesen viel Ahnung hat, aber dafür der ganze Laden wohl vom Militär eher weniger. Alleine, dass er immer nur von "freier Heilfürsorge" für mich während meiner Bw-Zeit sprach und meinte, dass Soldaten nicht im öffentlichen Dienst seien..

Jedenfalls hatte er mir zwei Angebote mitgebracht, die mich mehr verwirrt als mir geholfen haben. Einen "normalen" Vorschlag zur Pflegepflichtversicherung inklusive kleiner Anwartschaft und einen, vom dem er und sein Chef meinen, dass er auf mich zutrifft: nämlich für Beihilfeberechtigte. Er erklärte es mir so, dass die Bw 70% bezahlt und ich 30% davon. Davon habe ich noch nie etwas gehört und auch in der Forensuche habe ich dazu nichts gefunden. Nur ein Post von LwPersFw, der zwar nicht haargenau auf meine Situation zutrifft, mich aber nichtsdestotrotz bestärkt, dass ich nicht beihilfeberechtigt bin für die Kosten meiner Anwartschaft (oder dass mir zum DZE 70% der Kosten rückerstattet werden? ???) Ich sehe da nicht durch und bräuchte nur kurz eine verlässliche Aussage.

Danke im Voraus! Die beiden Vorschläge befinden sich im Anhang. :)
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alpha_de

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #1 am: 21. August 2018, 21:49:16 »

In dem Moment, in dem du als pensionierter Berufssoldat die Anwartschaft in eine aktive Versicherung umwandelst, erhälst du Beihilfe in Höhe von 70%.

Während der aktiven Dienstzeit ist das eine Anwartschaft, die dich bei Aktivierung so stellt, als würde die Versicherung schon seit Jahren laufen (große Anwartschaft ) bzw den Einschluss von Vorerkrankungen sicherstellt (kleine Anwartschaft).
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LwLauch

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #2 am: 21. August 2018, 22:01:22 »

Da ich aber noch nicht weiß, ob ich BS werden möchte oder werden kann, sollte ich zunächst lieber die billigere "normale" Kondition nehmen. Habe ich das richtig verstanden?
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KlausP

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #3 am: 21. August 2018, 22:11:24 »

Als SaZ reicht die kleine Anwartschaft. Wenn Sie BS werden, können Sie die immer noch in eine große umwandeln. Aber das sollte der Versicherungsfrösi wissen (hoffe ich doch). Ansonsten kann ich nur empfehlen, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen -besonders das "Kleingedruckte". Ihre Versicherung scheint nicht besonders auf Soldaten spezialisiert zu sein.
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LwLauch

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #4 am: 21. August 2018, 22:22:06 »

Entschuldigung, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Hier geht es nur um die kleine Anwartschaft, die große war nie im Gespräch. Es geht lediglich darum, ob ich bei den Beiträgen beihilfeberechtigt bin oder nicht - bzw. nicht alles davon bezahlen muss (sei es ob ich immer nur 30% zahlen muss oder am DZE 70% von den Kosten der letzten 13 Jahre rückerstattet bekomme). Ich habe auch schon vier Angebote eingeholt, u.a. von einem ehemaligem Hauptfeldwebel und nun Versicherungsvertreter. Der hatte von dieser Beihilfe noch nichts gehört oder erwähnt, deshalb meine Verwirrung über den jetzigen Besuch, wo sogar "der ganz oben" hinter der Meinung des jetzigen Vertreters steht.

Sie mag zwar nicht spezialisiert sein, doch habe ich diese Konditionen nirgends sonst so gut und im Vergleich ist es mit die billigste. Formulare extra für die Bundeswehr hatten sie auch, also liegt es wohl nicht an der Versicherung, sondern wohl eher an der Kompetenz und dem Wissen meines Vertreters für die Region hier. Ich wollte meine PKV nämlich nicht wechseln, da meine Mutter auch da ist und ich nur dadurch diese Leistungen für diesen Preis angeboten bekomme.
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alpha_de

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #5 am: 22. August 2018, 03:20:45 »

Ich würde die grosse Anwartschaft nehmen, denn dann werden Altersrücklagen gebildet. Ob die Versicherung einen späteren Wechsel der Anwartschaft zulässt, müsste man zudem klären.

Während der aktiven Dienstzeit ist es eine Anwartschaft, aus der man keine Leistungen erhält. Man braucht auch nicht mehr.

Man braucht eine private Restkostenversicherung für die 30%, die die Beihilfe nicht zahlt und für Leistungen, die die Beihilfe nicht abdeckt.

Man braucht keine 100% Anwartschaft .
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KlausP

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #6 am: 22. August 2018, 08:08:30 »

Wenn der ehemalige HptFw von Beihilfe noch nichts gehört hat hat er aber wenig bis keine Ahnung vom Geschäft.

Ausscheidende SaZ haben, so lange sie Übergangsgebührnisse beziehen (also bis zu 5 Jahre nach DZE je nach Verpflichtungszeit) Anspruch auf Beihilfe. Das gleiche gilt für BS, die in den Ruhestand treten. Die Beihilfe erstattet bis zu 70% der Kosten für z.B. Arztrechnungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen usw. Die restlichen 30 % deckt man mit einer Versicherung bei einer PKV ab - und genau dafür sollte man eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
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Maj a.D.

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #7 am: 22. August 2018, 09:13:18 »

Aus eigener Erfahrung kann ich nur dringend zur großen Anwartschaft raten. Kurz gesagt, die "Kleine" garantiert bloß den Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung, da sie die Gesundheit am Tag des Vertragsabschlusses "einfriert". Die "Große" bildet dazu noch Rücklagen, so dass ich bei der Berechnung des Beitrages ab dem Tag der Inanspruchnahme so behandelt werde, als ob ich seit dem Tag des Vertragsabschlusses zahlendes Mitglied wäre. Dadurch ergibt sich eine DEUTLICH niedrigere monatliche Rate im Alter.

Ja, sie müssen in jungen Jahren jeden Monat mehr bezahlen für die "Große", aber die mehr bezahlte Summe amortisiert sich dann über den niedrigeren Beitrag im Alter. Auf die Lebenszeit betrachtet, kommt die Große im Regelfall immer günstiger.

Ich persönlich habe lieber im Alter eine niedrigere Belastung, als junger SaZ haben mir persönlich die ca. 30€ mehr im Monat nicht weh getan; dafür habe ich jetzt im Monat knapp 90€ weniger Beiträge zu zahlen.

Wichtig ist der Abschluss der Anwartschaft, weil ohne kann es in vielen gesundheitlichen Konstellationen echt schlecht ausgehen. Hier bieten beide den gleichen Schutz gegen die Ablehnung oder Ausschlüsse bzw. Zuschläge.
Ich bin als aus gesundheitlichen Gründen pensionierter Soldat sehr froh über die Beratung in meiner AGA,  die mich dazu gebracht hat, noch während des ersten Dienstmonates eine Anwartschaft abgeschlossen zu haben.
So bin ich als junger (19 Jahre alt) und gesunder Mensch eingetreten und profitiere jetzt als a.D. mit einigen Wehwehchen von dieser Einstufung, die mir keinerlei 1.) Ausschlüsse und 2.) Zusatzbeiträge dauerhaft sichert.
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LwLauch

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #8 am: 22. August 2018, 13:32:00 »

Ausscheidende SaZ haben, so lange sie Übergangsgebührnisse beziehen (also bis zu 5 Jahre nach DZE je nach Verpflichtungszeit) Anspruch auf Beihilfe. Das gleiche gilt für BS, die in den Ruhestand treten. Die Beihilfe erstattet bis zu 70% der Kosten für z.B. Arztrechnungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen usw. Die restlichen 30 % deckt man mit einer Versicherung bei einer PKV ab - und genau dafür sollte man eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Danke, soweit war ich auch schon, hilft mir aber in meinem Fall nicht weiter bzw. nur so viel, dass ich nicht das Angebot nehme, wo über "Beihilfe" steht, sondern was billiger ist, da ich während der Zeit der Anwartschaft ja alles aus eigener Tasche bezahlen muss. Das Angebot mit der Beihilfe würde mir nichts bringen, ist nur teurer?

Wieso raten hier alle zur großen Anwartschaft, obwohl es "offiziell" im angepinnten Beitrag hier heißt, dass die kleine Anwartschaft für SaZ ist und die große Anwartschaft für BS? Ich dachte eigentlich, dass das Thema hier kurz mit einer Antwort erledigt ist. (Fast) jeder hier hat doch eine Anwartschaft damals oder gerade erst abgeschlossen und kann mir sagen, welcher Tarif von den beiden auf mich zutrifft. Eine klare Antwort habe ich nämlich dazu noch nicht erhalten.

Trotzdem erstmal danke für den Tipp der großen Anwartschaft für SaZ, ich werde es mir durch den Kopf gehen lassen.
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Maj a.D.

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #9 am: 22. August 2018, 13:46:10 »


Wieso raten hier alle zur großen Anwartschaft, obwohl es "offiziell" im angepinnten Beitrag hier heißt, dass die kleine Anwartschaft für SaZ ist und die große Anwartschaft für BS? Ich dachte eigentlich, dass das Thema hier kurz mit einer Antwort erledigt ist. (Fast) jeder hier hat doch eine Anwartschaft damals oder gerade erst abgeschlossen und kann mir sagen, welcher Tarif von den beiden auf mich zutrifft. Eine klare Antwort habe ich nämlich dazu noch nicht erhalten.

Trotzdem erstmal danke für den Tipp der großen Anwartschaft für SaZ, ich werde es mir durch den Kopf gehen lassen.

Ich persönlich rate Ihnen dazu, da Sie ja heute nicht wissen können, ob Sie BS werden oder nicht. Ich persönlich ging damals auf "Nummer sicher". Falls Sie nicht BS werden, aber anschließend Beamter im ÖD werden sollten, bringt Ihnen die Anwartschaft auch dort die gleichen Vorteile. Nur dass die Prozentzahlen etwas anders sind. Der aktive Beamte hat Anspruch auf 50% Beihilfe, die 70% Beihilfe bekommt auch er erst nach der Pensionierung.
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Tommie

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #10 am: 22. August 2018, 13:54:01 »

@ LwLauch:

Ich habe den ernsthaften Eindruck, dass Sie gerade auf keinem Auge blicken, worum es geht!

Versuchen wir also mal "aufzudröseln", was Sache ist:

1. Beide Angebote enthalten eine Komponente "Pflegepflichtversicherung" mit einem Beitrag von monatlich € 10,04. Die Versicherung benötigen Sie ohnehin, so dass die hier gar nicht Gegenstand einer Diskussion sein darf!
2. Wenn wir die Pflegepflichtversicherung heraus rechnen, ist das erste der beiden Angebote eine "Kleine Anwartschaft" zum Preis von monatlich € 3,39 und das zweite Angebot eine "große Anwartschaft" zum Preis von monatlich € 6,12! Der monatliche Preisunterschied beträgt also exakt € 2,73, was hochgerechnet auf eine Dienstzeit von 12 Jahren genau € 393,12 entspricht.
3. Beide Versicherungen sind Anwartschaftsversicherungen und leisten während Ihrer Dienstzeit exakt NICHTS! Sie sind für den Eintritt in die PKV nach der Dienstzeit gedacht, die dann günstiger (bei Abschluss einer großen Anwartschaft) oder nicht so günstig (kleine Anwartschaft) ist.

Vor- und Nachteile einer großen Anwartschaft sind oft genug diskutiert worden, aber bei weniger als € 400,-- in 12 Jahren, also bei jährlich weniger als € 33,-- im jahr, wäre für mich hier doch die große Anwartschaft das Mittel der Wahl. Außerdem wissen Sie ja ohnehin nicht, ob Sie nicht irgendwann doch einmal BS werden wollen.

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Maj a.D.

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #11 am: 22. August 2018, 14:00:27 »


Danke, soweit war ich auch schon, hilft mir aber in meinem Fall nicht weiter bzw. nur so viel, dass ich nicht das Angebot nehme, wo über "Beihilfe" steht, sondern was billiger ist, da ich während der Zeit der Anwartschaft ja alles aus eigener Tasche bezahlen muss. Das Angebot mit der Beihilfe würde mir nichts bringen, ist nur teurer?


Sie "müssen" nur eine Sache bezahlen und das sind die gesetzlich vorgeschriebene Beiträge zur Pflegeversicherung. In den von Ihnen angefügten Vorschlägen sind das jeweils die gut 10€.

Die beiden Angebote kosten jeweils um die 16€, wenn ich davon den PFLICHT-Beitrag (der übrigens gegenüber der Bundeswehr aktenkundig nachgewiesen werden muss!) von 10€ abziehe, reden wir hier von 6€ im Monat, also von einem für einen SaZ egal welcher Besoldungsgruppe vernachlässigbarem Betrag.

Die Erstattung der Beihilfe von 70% bezieht sich nicht auf den Zeitraum Ihrer aktiven Zeit, dort genießen Sie ja UTV. (Zahn-)ärztliche Kosten die über diese hinausgehen müssen von Ihnen zu 100% getragen werden. Dies trifft in der Regel nur auf Brille, Zahnersatz höherer Qualität und z.B. Leistungen wie Osteophatie oder Homöopathie, die sie freiwillig in Anspruch nehmen können.

Nach Ihrer Dienstzeit, also entweder während der Übergangsbezüge oder als Bezieher von Versorgungsbezügen, erstattet Ihnen die Beihilfe 70% der anfallenden Kosten, für die restlichen 30% benötigen Sie eine private Zusatzversicherung mit einem 30% Tarif. Wenn die PKV dann noch zusätzliche 100% Leistungen mit im Leistungskatalog hat, sind das die hauptsächlichen Unterschiede der einzelnen PKV Anbieter. Hier besteht dann mit dem Versicherungsvertreter die Wahl, was noch mit Extrakosten "dazugebucht" werden kann.
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LwLauch

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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #12 am: 22. August 2018, 14:13:52 »

@ LwLauch:

Ich habe den ernsthaften Eindruck, dass Sie gerade auf keinem Auge blicken, worum es geht!
Damit haben Sie vollkommen recht, deshalb frage ich hier und versuche Licht ins Dunkle zu bringen. In diesem Thema bin ich ehrlich gesagt wie eine Oma, die nichts von Computer versteht und der man alles genau und dreimal erklären muss.

1. Beide Angebote enthalten eine Komponente "Pflegepflichtversicherung" mit einem Beitrag von monatlich € 10,04. Die Versicherung benötigen Sie ohnehin, so dass die hier gar nicht Gegenstand einer Diskussion sein darf!
Das ist korrekt und war auch nie im Zweifel, ob bzw. dass ich sie brauche. Darum ging es mir bei der Frage allerdings auch nicht.

2. Wenn wir die Pflegepflichtversicherung heraus rechnen, ist das erste der beiden Angebote eine "Kleine Anwartschaft" zum Preis von monatlich € 3,39 und das zweite Angebot eine "große Anwartschaft" zum Preis von monatlich € 6,12! Der monatliche Preisunterschied beträgt also exakt € 2,73, was hochgerechnet auf eine Dienstzeit von 12 Jahren genau € 393,12 entspricht.
Okay, jetzt wird's nämlich interessant. Ich hatte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Ahnung, dass das teurere Angebot die große Anwartschaft sein soll. Dieses Wort fiel beim Termin mit dem Versicherungsvertreter niemals. Unter diesem Umstand sieht die Sache aber natürlich ganz anders aus, wenn es sich wirklich um die große Anwartschaft handeln sollte. Danke! 8) Dementsprechend kann ich Ihre Empörung über meinen "Geiz" auch nachvollziehen. Ich ging bisher davon aus, dass es genau das gleiche Angebot ist, nur eins wo auch die Versicherung etwas vom Arbeitgeber bekommt und sie deshalb auch ruhig ein bisschen teurer sein darf.. mein Misstrauen in diese Leute ist etwas hoch, weil ich mir bewusst bin, dass sie keine barmherzigen Samariter sind. Hatte da schon einen Fall bei mir, wo mich einer extrem ver******* wollte mit einem Premium-Tarif für die HPV, ohne überhaupt Basis und Exklusiv vorgestellt zu haben.

3. Beide Versicherungen sind Anwartschaftsversicherungen und leisten während Ihrer Dienstzeit exakt NICHTS! Sie sind für den Eintritt in die PKV nach der Dienstzeit gedacht, die dann günstiger (bei Abschluss einer großen Anwartschaft) oder nicht so günstig (kleine Anwartschaft) ist.

Vor- und Nachteile einer großen Anwartschaft sind oft genug diskutiert worden, aber bei weniger als € 400,-- in 12 Jahren, also bei jährlich weniger als € 33,-- im jahr, wäre für mich hier doch die große Anwartschaft das Mittel der Wahl. Außerdem wissen Sie ja ohnehin nicht, ob Sie nicht irgendwann doch einmal BS werden wollen.
Genau; wenn das so ist, s. meine Antwort zu Ihrem 2. Punkt.

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Die Erstattung der Beihilfe von 70% bezieht sich nicht auf den Zeitraum Ihrer aktiven Zeit, dort genießen Sie ja UTV. (Zahn-)ärztliche Kosten die über diese hinausgehen müssen von Ihnen zu 100% getragen werden. Dies trifft in der Regel nur auf Brille, Zahnersatz höherer Qualität und z.B. Leistungen wie Osteophatie oder Homöopathie, die sie freiwillig in Anspruch nehmen können.

Nach Ihrer Dienstzeit, also entweder während der Übergangsbezüge oder als Bezieher von Versorgungsbezügen, erstattet Ihnen die Beihilfe 70% der anfallenden Kosten, für die restlichen 30% benötigen Sie eine private Zusatzversicherung mit einem 30% Tarif. Wenn die PKV dann noch zusätzliche 100% Leistungen mit im Leistungskatalog hat, sind das die hauptsächlichen Unterschiede der einzelnen PKV Anbieter. Hier besteht dann mit dem Versicherungsvertreter die Wahl, was noch mit Extrakosten "dazugebucht" werden kann.
Danke, für mich kam es nämlich immer so rüber, als wenn er mir erzählen will, dass während meiner Dienstzeit die Bw 70% meiner Kosten für die Anwartschaft übernimmt. Ich halte jetzt nochmal Rücksprache mit meinem Vertreter, ob der Vorschlag "Beihilfe" die große Anwartschaft darstellt und wenn, dann nehme ich sie.

Falls Sie nicht BS werden, aber anschließend Beamter im ÖD werden sollten, bringt Ihnen die Anwartschaft auch dort die gleichen Vorteile. Nur dass die Prozentzahlen etwas anders sind. Der aktive Beamte hat Anspruch auf 50% Beihilfe, die 70% Beihilfe bekommt auch er erst nach der Pensionierung.
Das ist auch ein guter Hinweis, denn in diese Richtung wäre mein Plan B. Also werde ich mit der großen Anwartschaft nichts falsch machen!
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KlausP

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« Antwort #13 am: 22. August 2018, 14:19:45 »

Zitat
... da ich während der Zeit der Anwartschaft ja alles aus eigener Tasche bezahlen muss ...

So'n Quatsch! In der zeit, in der die Anwartschaft läuft, sind Sie Soldat. Da zahlen Sie gar nichts, weil Sie einen Rechtsanspruch auf unentgeltliche truppenärztliche versorgung haben. Die Anwartschaft greift erst dann als 30 %-Restkostenversicherung, wenn Sie entlassen sind.
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Antw:[PKV] PPV + kleine Anwartschaft
« Antwort #14 am: 22. August 2018, 14:30:48 »

Lieber Klaus,

jetzt aber "sauber formulieren":

Natürlich bezahlt jeder Soldat / Beamte die Beiträge für Versicherungen "aus eigener Tasche" - auch dafür gibt es ja Bezüge / Sold.
Die Anwartschaft "greift nicht erst nach DZE", sondern lebt zu einer Restkostenversicherung auf (bei deutlich höheren Beiträgen), die dann auch aus eigener Tasche zu zahlen sind.

"Dafür" deckt diese Restkostenversicherung mit der Beihilfe zusammen dann die wesentlichen Krankheitskosten ab - die dann eben, nach Vorlage aus eigener Tasche - erstattet werden.
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