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Autor Thema: hib-Meldung 616/2018 vom 24. August 2018  (Gelesen 1030 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 616/2018 vom 24. August 2018
« am: 24. August 2018, 16:12:45 »

Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen

Verteidigung/Antwort - 24.08.2018 (hib 616/2018)

Berlin: (hib/HAU) Das zur Nutzung durch die Bundewehr vorgesehene bewaffnungsfähige Drohnensystem G-HERON TP wird nach Aussage der Bundesregierung "zur abbildenden Aufklärung und Überwachung im Einsatzgebiet eingesetzt und trägt damit zum Schutz eigener und verbündeter Kräfte am Boden sowie zur Lagebilderstellung bei". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3787) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3329) hervor. Über die Nato-Planungsziele würden dem System G-HERON TP die Fähigkeiten aktiver und passiver bildgebender Aufklärung zugeordnet, heißt es in der Antwort. Damit könnten diese Fähigkeiten verbündeten Kräften, in Abhängigkeit nationaler Vorgaben und "nach Billigung des Deutschen Bundestages für den jeweiligen Einsatz", zur Verfügung gestellt werden.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen die Drohnen auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof stationiert werden. "Die Einzelheiten der Kooperation mit Israel einschließlich der notwendigen Kostenvereinbarungen werden in den drei Programmabsprachen festgelegt", schreibt die Bundesregierung. Diese regelten die durch die israelische Amtsseite zu erbringenden Leistungen wie die Unterstützung bei der Ausbildung des Personals, die Bereitstellung von Infrastruktur für die deutschen Streitkräfte, die Stationierung der Luftfahrzeuge auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof sowie die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit des Systems G-HERON TP.

Zur Bewaffnung der Drohnen heißt es: "Über die Beschaffung der Bewaffnung von unbemannten Luftfahrzeugen wird gemäß Koalitionsvertrag der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden." Die Debatte werde anlässlich der entsprechenden Beschaffungsvorlage zu führen sein, schreibt die Regierung.

Auf die Frage der Linksfraktion, warum die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit bereits jetzt in Auftrag gegeben werden müsse, obwohl über eine Bewaffnung nach Angaben der Bundesregierung noch nicht entschieden sei, heißt es in der Antwort: "Wird die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit nicht während der Produktion des G-HERON TP durchgeführt, ist eine Nachrüstung der Luftfahrzeuge und Bodenkontrollstationen inklusive ergänzender Musterzulassung erforderlich." Hierfür werde ein Zeitaufwand von mindestens zwei Jahren abgeschätzt. In dieser Zeit wäre die Verfügbarkeit der Drohnen aus Sicht der Bundesregierung "inakzeptabel eingeschränkt".

Für die Erstausbildung zur Bedienung der G-HERON TP sind der Antwort zufolge 60 Besatzungen - jeweils ein Luftfahrzeugführer (RPA-Führer) und ein Nutzlastbediener (Tactical Operator) - vorgesehen. Darüber hinausgehende Besatzungen würden nach Bedarf ausgebildet. Es werde grundsätzlich auf Besatzungen zurückgegriffen, die Erfahrungen mit der von der Bundeswehr schon genutzten Aufklärungsdrohne HERON 1 hätten, heißt es in der Antwort.

Die Ausbildung beinhalte die sichere Handhabung des Luftfahrzeuges und der Sensorik. Dabei würden alle für die Durchführung der Aufklärungs- und Überwachungsaufgabe erforderlichen Verfahren, Prozeduren und Einsatzprofile abgebildet. Ausbildung im Zusammenhang mit Bewaffnung sei hingegen kein Gegenstand der Programmvereinbarung und finde nicht statt, schreibt die Bundesregierung.

Quelle
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