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Autor Thema: Kein Anrecht auf WDB?  (Gelesen 2560 mal)

Ohrheld

  • Gast
Kein Anrecht auf WDB?
« am: 26. August 2018, 08:52:15 »

Guten Morgen liebe Leute,

ich wurde im April diesen Jahres am linken Ohr bzgl. eines Cholesteatom operiert.
Nach der OP habe ich allerdings mehr Probleme als zuvor.

- Bei der OP wurde ein Nerv beschädigt, was dafür sorgt dass ich auf dem ersten drittel der Zunge nicht mehr schmecken kann
- Das Ohr tut immer wieder extrem schmerzen sodass ich für ein paar Sekunden quasi starr bin
- Sobald mir etwas ins Ohr kommt (Wattestäbchen z.B.) kribbelt es unangenehm in dem oben angesprochenen Bereich der Zunge

Vor der OP habe ich natürlich ein Infoblatt bekommen bzgl. den Nebenwirkungen die auftreten können - dieses musste ich lesen, verstehen und am Schluss unterschreiben.
Ist mit meiner Unterschrift und dem Einverständnis zur OP ein Anrecht (ich weiß nicht ob dass das richtige Wort dafür ist) auf WDB ausgeschlossen, oder gibt es noch eine Möglichkeit diese einzureichen?
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KlausP

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Antw:Kein Anrecht auf WDB?
« Antwort #1 am: 26. August 2018, 09:11:15 »

Reden Sie mit Ihrem Truppenarzt und bestehen Sie darauf, dass ein WDB-Blatt angelegt wird. Oh e WDB-Blatt keine Anerkennung als WDB.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ohrheld

  • Gast
Antw:Kein Anrecht auf WDB?
« Antwort #2 am: 26. August 2018, 09:21:43 »

Reden Sie mit Ihrem Truppenarzt und bestehen Sie darauf, dass ein WDB-Blatt angelegt wird. Oh e WDB-Blatt keine Anerkennung als WDB.

Danke dir KlausP, dann werde ich morgen früh direkt mal einen Termin im SanVersZ machen!
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ulli76

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Antw:Kein Anrecht auf WDB?
« Antwort #3 am: 26. August 2018, 10:05:21 »

Im Zweifel einen Antrag auf Anerkennung stellen, dann wird man sehen.

Die Aufklärung (das was du unterschrieben hast) dient dazu, dich aufzuklären, was bei der OP an Nebenwirkungen auftreten kann. Damit ist der Arzt abgesichert, wenn diese Nebenwirkungen und Folgen trotz sachgerechter OP auftreten.
Das entbindet den Arzt aber nicht von sorgfältigem und fachgerechtem Arbeiten.

Nur dann wenn der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, besteht die Möglichkeit einer WDB (ist ein Sonderfall) Und unabhängig von einer WDB bestehen womöglich zivilrechtliche Ansprüche gegen den Arzt. 

Ein möglicher Weg ist, dass du dich vom Truppenarzt zu einem anderen HNO-Arzt überweisen lässt. Zum einen um zu klären, in wieweit die Beschwerden verbessert werden können und ob nach gearbeitet werden muss und zum anderen kann man den fragen, ob die Beschwerden im üblichen Rahmen liegen oder nicht. Das ist dann zwar kein Gutachten, aber gibt schonmal einen Hinweis darauf, wie die Aussichten sind.
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miT

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Antw:Kein Anrecht auf WDB?
« Antwort #4 am: 26. August 2018, 11:25:25 »

 Die oben genannten Hinweise selbstverständlich beachten, doch vielleicht zuerst oder zumindest zeitgleich um die eigene Gesundheit kümmern und wie schon von Ulli erwähnt zu sehen weitere Behandlungsmöglichkeiten auf zu tun.  Keine fünf Euro aus einer WDB machen die gesundheitliche Schädigung erträglich.
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Kameradschaftliche Grüße!

LwPersFw

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Antw:Kein Anrecht auf WDB?
« Antwort #5 am: 26. August 2018, 12:37:53 »

Lesen Sie auch einmal hier...

Mein Beitrag vom 21.07.2015

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53489.0.html
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ohrheld

  • Gast
Antw:Kein Anrecht auf WDB?
« Antwort #6 am: 26. August 2018, 14:14:15 »

Die oben genannten Hinweise selbstverständlich beachten, doch vielleicht zuerst oder zumindest zeitgleich um die eigene Gesundheit kümmern und wie schon von Ulli erwähnt zu sehen weitere Behandlungsmöglichkeiten auf zu tun.  Keine fünf Euro aus einer WDB machen die gesundheitliche Schädigung erträglich.

Da haben Sie natürlich vollkommen Recht.
Ich bin auf die Sache mit WDB auch nur durch meinen Spieß gekommen - Ich solle mich doch diesbezüglich mal informieren.

Lesen Sie auch einmal hier...

Mein Beitrag vom 21.07.2015

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,53489.0.html

Werde ich mir durchlesen, vielen Dank!
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