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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Eignungsfeststellungsverfahren im ACFüKrBw für ROA im Alter von 50 Jahren  (Gelesen 7577 mal)

JLo

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Eine was? Warum zwei "p"  ;D  ;)

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...im ROL 1 war ich mit 41 der jüngste, der gem. 26.2 eingestellt worden ist. Meine Kameraden mit höherem DG waren alle über 50.
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Ralf

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Ja, 26.2 ist aber auch nicht ROA. Die Frage ist ja noch nicht geklärt.
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Tommie

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Lieber Tommie, ich bin beeindruckt von Ihren anscheinend genauen Kommentaren um Zulassungen und Beförderungen.
Schade, daß Sie zu der eigentlichen Fragestellung nichts schreiben konnten.

Sie sind aber folgend der Meinung, daß ACFüKrBw erstellt mir eine sinnfreie Einladung zu einem 3-tägigen Eignungsverfahren und handelt wissentlich gegen das BAPersBw.

Auch wenn ich als Neueinsteiger in diesem Forum eine Bemerkung zu ROA Laufbahnen im Detail nicht richtig formuliert haben sollte, so beurteile ich Ihre Bemerkungen wenigstens als herablassend und neunmalklug.

In meiner Kommunikation mit dem ACFüKrBw ( und KarrC Bw ) wurde bestätigt, daß u.a. auch berufliche Qualifikationen dem Lebensalter bei Eignung übergeordnet werden. Und das faktisch bis zu einem Lebensalter von sogar 60 Jahren.

Informieren Sie sich richtig und bieten mehr galante Hilfestellung im Forum an, statt sich mit vermeintlichem Wissen das eigene Ego stärken zu wollen.

OK, dann erläutere ich es eben anhand der aktuellen Vorschriftenlage für Sie!

Quelle: ZDV A-1340/49, "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassungen von Soldatinnen und Soldaten", aktuelle Version 2.1 vom 07.12.2015, auf "Regelungen Online" im IntranetBw!

Die für Sie relevanten Teile habe ich in Fettdruck hervor gehoben!

Abschnitt 3.1.3 Mindestdienstzeiten, Ziffer 307:

Zitat
Die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten ist erst nach Ablauf einer Zeit zulässig, die für Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten auf Zeit als Dienstzeit mindestens vorausgesetzt wird. Sie rechnet von der Einstellung in die Bundeswehr oder, falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss, vom Tage der Beförderung zu diesem Dienstgrad. Nrn. 210-216 gelten entsprechend.

Abschnitt 3.2 Besondere zeitliche Voraussetzungen für die Beförderung

Zitat
3.2.1 Reserveoffizier-Anwärterinnen bzw. Reserveoffizier-Anwärter in der Laufbahn des Truppendienstes (ROA)

317. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im freiwilligen Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder einem Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 306 und 313
Beförderung zum                                        Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)               Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)
Fahnenjunker d. R.                                     24                                                                                   12
Fähnrich d. R.                                            24                                                                                    21
Leutnant d. R.                                            24                                                                                   36

3.2.2 Offiziere der Reserve des Truppendienstes

318.
Beförderung zum                                       Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)     davon in höher bewerteten Verwendungen           Zeit seit Ernennung zum Offizier (Jahre) insgesamt       
Oberleutnant d. R.                                     24                                                                         -                                                                       2 ½ (2)
Hauptmann d. R.                                       24                                                                         12                                                                     5 ½ (5)
Major d. R.                                               36                                                                         12                                                                    10 (9)
Oberstleutnant d. R.                                  24                                                                         -                                                                       13 (11)
Oberst d. R.                                              48                                                                         24                                                                    17 (15)
( ) Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird, Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer.

Somit haben Sie  jetzt quasi schriftlich, dass Sie frühestens nach drei Jahren (nach Ihrer Einstellung Leutnant werden können. Und aufgrund der Tatsache, dass Sie maximal bis zum 63. Geburtstag befördert werden können, auch nur noch bis zum Hauptmann der Reserve befördert werden können.
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Tommie

  • Gast

Was ich Ihnen damit rüber bringen möchte, ist weder herablassend, noch neunmalklug, sondern ich möchte Sie die Karriere als ResOffz nicht starten lassen mit der Illusion, dass Sie hier noch das Laufbahnziel erreichen können! Ich drücke Ihnen die Daumen beim ACFüKrBw, gar keine Frage, aber die Erfahrung zeigt, dass Sie dort eher nicht über solche Fakten aufgeklärt werden! Deswegen halte ich es für wichtig, dass Sie von vorne herein wissen, wie weit Sie noch kommen können!

Sie werden bei festgestellter Eignung wohl erst in 2019 eingestellt, eventuell sogar erst, wenn Sie Ihren 51. Geburtstag schon gefeiert haben. Damit sind Sie 54 Jahre alt, wenn Sie Leutnant werden und haben lediglich 9 Jahre bis zum Höchstalter für Beförderungen. Und nachdem man für die Beförderung zum Major schon mal zehn Offiziersjahre benötigt, ist diese für Sie schon nicht mehr möglich!

Daraus folgt: Das "EdeKa" (Ende der Karriere) ist für Sie beim Hauptmann der Reserve, sofern Sie bis dahin wehrdienstfähig sind, was ich Ihnen wünsche, und sofern es Ihnen möglich ist regelmäßige RDL zu machen, um die Beförderungsvoraussetzungen zu erfüllen!

Über die Sinnhaftigkeit von zum frühestmöglichen Beförderungszeitpunkt dann fast 60-jährigen Hauptleuten im Truppendienst müssen sich andere Leute Gedanken machen ;) !
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Tommie

  • Gast

Und aufgrund der Tatsache, dass Sie maximal bis zum 63. Geburtstag befördert werden können, ...

Dafür bin ich Ihnen auch noch eine Quelle schuldig:

Ebenfalls ZDv A-1340/49, Abschnitt 3 Beförderungen der Reservistinnen und Reservisten, Unterabschnitt 3.1 Allgemeine Voraussetzungen:

Zitat
3.1.1 Geltungsbereich

301. Diese Bestimmungen gelten für die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr.

3.1.2 Grundsätze
...

305. Die in Nr. 301 genannten Personen dürfen bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden, befördert werden.

Jetzt sollten Sie die aktuelle Vorschriftenlage kennen und daraus ableiten können, dass ich Ihnen nichts falsches vorhergesagt habe!

Nochmal: Weder will ich Ihnen etwas Böses, noch missgönne ich Ihnen etwas! Ich möchte nur, dass Sie wissen, wie es weiter gehen könnte und bis wohin es weiter gehen kann, nämlich maximal bis zum Hauptmann!
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PzPiKp360

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3.2.1 Reserveoffizier-Anwärterinnen bzw. Reserveoffizier-Anwärter in der Laufbahn des Truppendienstes (ROA)

317. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im freiwilligen Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder einem Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 306 und 313
Beförderung zum                                        Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)               Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)
Fahnenjunker d. R.                                     24                                                                                   12
Fähnrich d. R.                                            24                                                                                    21
Leutnant d. R.                                            24                                                                                   36

Mit "Zeit seit Eintritt" ist eventuell "Zeit in der Bundeswehr" gemeint, oder? Mein erster Eintritt ist deutlich länger her, aber das allein erfüllt nicht die geforderten Standzeiten, sondern nur die damals tatsächlich geleisteten Monate werden angerechnet, richtig?

Über die Sinnhaftigkeit von zum frühestmöglichen Beförderungszeitpunkt dann fast 60-jährigen Hauptleuten im Truppendienst müssen sich andere Leute Gedanken machen ;) !

Nachdem neulich ein bald 60jähriger Kampfschwimmer offiziell gefeiert wurde (http://epublikationen.bundeswehr.de/it/profiles/d503d8132bf0/editions/5851058e923a2193adb6/pages/page/41) kann man mit 60 (ist sowieso das neue 50) doch auch noch Hauptmann werden, oder? Und, bis alles so weit ist, werden die Altersgrenzen hochgesetzt, das ist doch ernsthaft in Planung, wenn ich mich richtig erinnere...  8)
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Ralf

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Ausnahmen sollen und sind aber keine Regel. Das "ich kenne aber einen" ist ja immer schön gut, aber halt nicht die Regel.
Und das bloße Hochsetzen von Altersgrenzen heißt noch lange nicht, dass es die Regel wird.
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JLo

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Zitat
Mein erster Eintritt ist deutlich länger her, aber das allein erfüllt nicht die geforderten Standzeiten, sondern nur die damals tatsächlich geleisteten Monate werden angerechnet, richtig?
Hat jemand darauf eine Antwort?
Wie sieht es aus, wenn er damals SaZ 12 war und jetzt HptFw d.R.?
Welche Standzeiten, Beförderungszeiten wären denkbar?
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Ralf

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Wenn du deine Frage ausformulierst, mit realen Zeiten hinterlegst, kann man vielleicht auch antworten.
Die Antwort auf die singuläre Frage ist: ja, das ist richtig.
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KlausP

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Zitat
... Welche Standzeiten, Beförderungszeiten wären denkbar? ...

Sie meinen sicher "Stehzeiten". Maschinen haben Standzeiten.  ;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JLo

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Ok, verstanden.
Natürlich Stehzeiten.

Ich werde meine Frage mal anders kundtun.
Angenommen der Herr war SaZ 12 und ist aktiver Reservist (Mob beordert, hat IGF/KLF).
Glücklicherweise hat er seine Prüfung in Köln bestanden und bekommt eine Stelle als ROA a.d.W. bei der Lw.
Als ehemaliger SaZ 12 werden bestimmt einige Monate angerechnet?
Bei Zusage ROA a.d.W. wäre er zwar Oberfähnrich, was eigentlich nicht vorgesehen ist, kann bestimmt früher als nach 36 Monaten zum Lt befördert werden? Vorausgesetzt Modul 3 wurde erfolgreich abgeschlossen.
Oder sehe ich das falsch?
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F_K

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36 Monate nach Eintritt BW sind bei einem SaZ 12 so Grade erreicht ...
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JLo

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Das bringt uns jetzt auch nicht weiter  ::)

Man soll ordentliche Fragen stellen, dann erwartet man auch ordentliche Antworten.
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Ralf

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Er würde OFähnr sein. Nach Abschluss eines Laufbahnlehrgangs müsste er m.E. 24 Tage RDL leisten um befördert zu werden. Die 36 Monate wären komplett durch seine Vordienstzeit erfüllt.
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