Der folgende Text hat mich dann etwas verwirrt, aber ich ging davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat:
"Die Wohnung kann bei der Entscheidung über die Zusage der UKV nicht berücksichtigt werden, da der Berechtigte unverheiratet ist und die außerhalb des räumlichen Zusammenhanges liegende Wohnung nur gelegentlich nutzen kann."
Auf meinen folgenden Kommandierungen stand jedoch, dass ich ledig ohne anerkannten Wohnsitz bin.
Wie auch immer.
Wenn Sie spätestens anhand der KomVfg gesehen haben das da etwas nicht stimmt... warum haben Sie dies so hingenommen...
Manche Dinge kann ich nicht nachvollziehen...
Denn...wenn Sie in Ihrer ersten Wohnung TG-Empfänger waren, wovon ich mal ausgehe, auf Grund der Berücksichtigungsfähigkeit, hätte auch die nächste Wohnung, egal wo sie liegt, als berücksichtigungsfähig anerkannt werden müssen.
Gemäß Ihrem Datenbestand gelten Sie aber offensichtlich als Ledig ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand!
Wenn Sie im September heiraten... ist das ab Tag der Heirat nicht mehr wichtig...
ABER... SIE müssen dann sofort nach der Heirat dies dem BAPersBw...über Ihren Pers...anzeigen UND um Änderung
der UKV-Entscheidung auf der Versetzungsverfügung bitten.
Denn solange Sie den Dienstantritt nicht vollzogen haben,
kann der PersFhr dies "einfach" tun.
Denn ... solange Sie im Datenbestand als Lediger ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand gelten, muss im
Rahmen der Versetzung die UKV
zugesagt werden.
Folge: Kein dauerhafter TG-Empfänger !