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Autor Thema: Übergangsgebührnisse nach DZE bei Selbstständigkeit  (Gelesen 7007 mal)

LwPersFw

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Antw:Übergangsgebührnisse nach DZE bei Selbstständigkeit
« Antwort #15 am: 02. Dezember 2018, 09:22:10 »

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten.

U.a. die für SaZ wichtigen Abschnitte werden somit zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Auch der AOK-Bundesverband gibt diese Info...

https://aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_20415.html


Also kann man ... wenn man wollte ... und sich damit auseinandersetzt... zumindest sachgerecht beraten...

Sprich... herausfiltern was für SaZ ab 01.01.2019 gelten wird... das steht ja im allen zugänglichen Gesetzestext...

...und anhand dessen die Beratung durchführen.


Und für alle die sich selbstständig machen wollen, ist dabei u.a. die Frage wichtig, ob sie von diesen neuen Regeln für SaZ ausgeschlossen sind, nur weil sie sich selbstständig machen wollen...???



Sollte dies eine KV behaupten, muss diese es ja anhand der ab 01.01.19 geltenden Rechtslage begründen können.

Meine Empfehlung...

Im Internet verfolgen wann die Verkündung im Dezember erfolgt ist.

Bis dahin selbst im Gesetz lesen, was dadurch in den genannten anderen Gesetzen, SG / SVG / SGB,  neu ist, was sich ggf. ändert...

Und dann nochmal nachfragen.
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