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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frage zu Spießen und KpChefs  (Gelesen 11613 mal)

StierNRW

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #30 am: 01. September 2018, 21:58:17 »

@ tank1911

Ja, das denke ich auch. Aber vielleicht findet sich ja noch irgendwo sonst ein Hinweis.
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F_K

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #31 am: 01. September 2018, 22:56:46 »

Naja, die ATN 3000030 ist ATB KpChef, wenn die ATB nun EinheitsFhr SK ist, bitte ATN mitteilen, dann muss ich das mal umschlüsseln lassen.

"Damals" hat mir mein Spiess die Dokumente immer mit KpChef i. V. zeichnen lassen - und so war ich mit Befehl BtlKdr auch eingesetzt als Urlaubsvertretung, meinen Haufen als regulärer Chef per Einplanung (hängen ja so Sachen wie DV und Befehl und Gehorsam dran ....).
 
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Ralf

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #32 am: 02. September 2018, 09:13:07 »

1000030 EinhFhr SK
« Letzte Änderung: 02. September 2018, 09:31:05 von Ralf »
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KlausP

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #33 am: 02. September 2018, 09:21:33 »

1000030 EinhFhr SK

Meine Meinung: Die Zuerkennung dieser ATN ist Grundlage für den Einsatz auf unterschiedlichen Chef-Dienstposten, die ja in den TSK und Truppengattungen auch unterschiedlich bezeichnet werden, z.B. Kompaniechef, Batteriechef, Staffelchef ...
edit: TIV-ID korrigiert, my bad.
« Letzte Änderung: 02. September 2018, 09:32:32 von Ralf »
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Ralf

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #34 am: 02. September 2018, 09:26:50 »

Genau, die alten Bezeichnungen gibt es als Personelle Ordnungsmittel nicht mehr.
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LwPersFw

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #35 am: 02. September 2018, 09:56:35 »

Um Ralf noch zu ergänzen...

Im Rahmen formalen Arbeit mit der PersOrg sind die gültigen Bezeichnungen EinhFhr SK und KpFw SK zu nutzen.

Im täglichen Dienstbetrieb dürfen und sollen die alten Bezeichnungen, auf Grund gewachsener Traditionen und Identitätsbildungen, weiter genutzt werden.
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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #36 am: 02. September 2018, 18:01:14 »

Ist der Chefvertreter nicht der KpEinsOffz? Bevor es diesen DP in unserer Kp gab, war Chefvertreter der Leiter TEF (Techn. Eins. Führung). Schon klar, dass es sowas nur in einer InstKp gab/gibt.
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KlausP

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #37 am: 02. September 2018, 18:14:45 »

Wenn es einen gibt, ja. Wenn nicht, kann es auch der ZgFhr 1. Zug sein. dann zeichnet er aber immer noch unter dem Kopf des Chefs mit dem Zusatz "in Vertretung" im Unterschriftsblock.
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F_K

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #38 am: 02. September 2018, 19:26:26 »

In Ergänzung zu Klaus:
Kommt halt drauf an: Ich war Vertreter ohne KEO mit Vertretungsbefehl - es muss halt schriftlich geregelt sein und allen Soldaten der Einheit vorab bekannt sein - die wollen ja wissen, wer dann die DVs verteilt.
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miguhamburg1

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Antw:Frage zu Spießen und KpChefs
« Antwort #39 am: 03. September 2018, 19:44:42 »

So, um jetzt mal die Übersicht zu behalten:

Die Personalführung der Bundeswehr arbeitet seit geraumer Zeit nur mit den von @ Ralf und @ LwPersFw aufgeführten Bezeichnungen, wie Ltr Bw, Kdr/stvKdr SK, EinhFhr SK, KpFw SK etc. Diese Begriffe werden in allen personalrelevanten Unterlagen, PersOrg, SollOrg etc. verwendet.

Davon unabhängig werden im in- und externen Sprachgebrauch weiterhin die bekannten Dienstpostenbezeichnungen wie Stabsabteilungsleiter, Regimentskommandeur, Kompaniechef, Kompaniefeldwebel etc. genutzt, unter anderem im in- wie externen Schriftverkehr.

Da diese Dienststellungsbezeichnungen personengebunden sind, muss es folglich für Vertreter im Amt eine einwandfreie Unterscheidung geben. Und die ist dann je nach Nomenklatur der "Regimentsführer" oder Staffelführer - und die werden vom Kommandeur für längere Abwesenheiten des Dienstposteninhabers festgelegt und befohlen - unter anderem auch um den zeitweisen Übergang der Disziplinarverantwortung eindeutig zu regeln. Diese Vertreter können die stv Kdre oder KEO sein, müssen es aber nicht. So kann zum Beispiel ein Btl auch vom S 3 StOffz bei längerer Abwesenheit des Kdr geführt werden, weil der stv Kdr vakant ist. Oder der ZgFhr 1 einer Kompanie wird als Kompanieführer vertreten, weil er deutlich erfahrener und dienstgradälter ist, als der Oberleutnant KEO.
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