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Beförderung eines ausscheidenden OG (FWDL), hier: unbeorderter Reservist

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Thelowersaxon:
Guten Tag zusammen,

kurz zu mir: ich bin ehemaliger SAZ12, Hptm d.R. und als unbeorderter Reservist und Mandatsträger im VdRBw ehrenamtlich tätig. Es geht hier aber nicht um mich, sondern meinen Sohn. Er ist OG d.R. und am 30.08.2018 als FWDLer aus der Bundeswehr nach 12 Monaten ausgeschieden. Ursprünglich war er FWDL23, hat die Bundeswehr aber nach 12 Monaten verlassen, da er direkt in die Ausbildung zum Polizeibeamten übergetreten ist.

Mit 12 aktiven Dienstmonaten sollte er m.E. die Voraussetzungen zur Beförderung zum HG d.R. erfüllt haben. Allerdings wurde er nicht befördert und somit als OG d.R. entlassen. Im Prinzip wäre das auch egal, allerdings ist er - wie ich - in der unbeorderten Reserve aktiv. Er nimmt also regelmäßig an DVags teil und bekleidet sogar ein Ehrenammt im Kreisvorstand. Insofern wäre der eine Streifen (je Schulter ;)) mehr schon ein echter Gewinn an Ruhm und Ehre für ihn.
Deshalb hat er sich per Mail an seinen ehemaligen S1 gewandt und nachgefragt, warum er nicht befördert wurde. Schriftlich kam keine Reaktion. Auf telefonisches Nachfragen wurde er mehr oder weniger abgewimmelt mit dem Hinweis "mal ist das so, mal nicht".
Nun bin ich selbst ja mal BttrChef gewesen, zur Zeit des kalten Krieges. 8) Damals kamen die Regelbeförderungen - und für das halte seine Beförderung zum HG d.R. - automatisch zu mir, so dass ich die Beförderungen (damals zum OG) aussprechen konnte.
Scheinbar ist das heute nicht mehr so, und es kann sein, dass der FWDLer erst am ersten Tag seiner beorderten RDL befördert wird. Andere haben Glück und werden am Tag ihrer Entlassung befördert. Da er sich in der Polizeiausbildung befindet, ist eine längere RDL nicht so einfach.
Meine erste Frage: kann jemand meine oben ausgeführten Argumente bestätigen oder widerlegen?

Mein Ansinnen ist: ich befördere meinen Sohn auif einer DVAG, z.B. bei einem Schul- und Wertungsschießen zum HG d.R.! Dazu muss ich innerhalb der Bundeswehr jemanden (einen Komplizen) finden, der die Kompetenz hat und unbürokratisch genug ist, die Beförderungsurkunde auf den Weg zu schicken.

Ich habe deshalb auch schon bw-intern herumtelefoniert, treffe dabei aber immer wieder auf den Satz "ich bin dafür nicht zuständig".

Hat jemand eine Idee, wie man mein Anliegen der Beförderung meines Sohnes ohne eine RDL hinbekommen kann? Wenn ja, kennt jemand auch Personen oder Dienststellen, wo ich ansetzen kann?

Ich freue mich über Rückmeldumngen.

Danke Gruß

Ralf:
Beförderungen werden doch durch die Personalführende Stelle (BAPersBw) erstellt, nicht durch dich. Oder habe ich dein Ansinnen mit dem "Komplizen" falsch verstanden.

Beförderungen sind seit eh und je "kann Bestimmungen".

F_K:
Für eine Beförderung ist eine BEORDERUNG zwingend.

Also z. B. um Beorderung bei RSU Kp bemühen - dann wird das ...

dunstig:
Eben. Muss- oder Pflicht-Beförderungen gibt es nicht. Und das ganze klingt arg danach, als ob sich der "Komplize" auf sehr dünnem Eis bewegen würde.

Also falls es so wichtig ist, den von F_K aufgezeigten Weg gehen.

StierNRW:
Verzeihung bitte: Kann sich denn ein Polizeibeamter (hier wohl Polizeischüler) bei der Bw mob-beordern lassen (etwa in einer RSU Kp) ?

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