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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung eines ausscheidenden OG (FWDL), hier: unbeorderter Reservist  (Gelesen 6272 mal)

Thelowersaxon

  • Gast

Guten Tag zusammen,

kurz zu mir: ich bin ehemaliger SAZ12, Hptm d.R. und als unbeorderter Reservist und Mandatsträger im VdRBw ehrenamtlich tätig. Es geht hier aber nicht um mich, sondern meinen Sohn. Er ist OG d.R. und am 30.08.2018 als FWDLer aus der Bundeswehr nach 12 Monaten ausgeschieden. Ursprünglich war er FWDL23, hat die Bundeswehr aber nach 12 Monaten verlassen, da er direkt in die Ausbildung zum Polizeibeamten übergetreten ist.

Mit 12 aktiven Dienstmonaten sollte er m.E. die Voraussetzungen zur Beförderung zum HG d.R. erfüllt haben. Allerdings wurde er nicht befördert und somit als OG d.R. entlassen. Im Prinzip wäre das auch egal, allerdings ist er - wie ich - in der unbeorderten Reserve aktiv. Er nimmt also regelmäßig an DVags teil und bekleidet sogar ein Ehrenammt im Kreisvorstand. Insofern wäre der eine Streifen (je Schulter ;)) mehr schon ein echter Gewinn an Ruhm und Ehre für ihn.
Deshalb hat er sich per Mail an seinen ehemaligen S1 gewandt und nachgefragt, warum er nicht befördert wurde. Schriftlich kam keine Reaktion. Auf telefonisches Nachfragen wurde er mehr oder weniger abgewimmelt mit dem Hinweis "mal ist das so, mal nicht".
Nun bin ich selbst ja mal BttrChef gewesen, zur Zeit des kalten Krieges. 8) Damals kamen die Regelbeförderungen - und für das halte seine Beförderung zum HG d.R. - automatisch zu mir, so dass ich die Beförderungen (damals zum OG) aussprechen konnte.
Scheinbar ist das heute nicht mehr so, und es kann sein, dass der FWDLer erst am ersten Tag seiner beorderten RDL befördert wird. Andere haben Glück und werden am Tag ihrer Entlassung befördert. Da er sich in der Polizeiausbildung befindet, ist eine längere RDL nicht so einfach.
Meine erste Frage: kann jemand meine oben ausgeführten Argumente bestätigen oder widerlegen?

Mein Ansinnen ist: ich befördere meinen Sohn auif einer DVAG, z.B. bei einem Schul- und Wertungsschießen zum HG d.R.! Dazu muss ich innerhalb der Bundeswehr jemanden (einen Komplizen) finden, der die Kompetenz hat und unbürokratisch genug ist, die Beförderungsurkunde auf den Weg zu schicken.

Ich habe deshalb auch schon bw-intern herumtelefoniert, treffe dabei aber immer wieder auf den Satz "ich bin dafür nicht zuständig".

Hat jemand eine Idee, wie man mein Anliegen der Beförderung meines Sohnes ohne eine RDL hinbekommen kann? Wenn ja, kennt jemand auch Personen oder Dienststellen, wo ich ansetzen kann?

Ich freue mich über Rückmeldumngen.

Danke Gruß
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Ralf

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Beförderungen werden doch durch die Personalführende Stelle (BAPersBw) erstellt, nicht durch dich. Oder habe ich dein Ansinnen mit dem "Komplizen" falsch verstanden.

Beförderungen sind seit eh und je "kann Bestimmungen".
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F_K

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Für eine Beförderung ist eine BEORDERUNG zwingend.

Also z. B. um Beorderung bei RSU Kp bemühen - dann wird das ...
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dunstig

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Eben. Muss- oder Pflicht-Beförderungen gibt es nicht. Und das ganze klingt arg danach, als ob sich der "Komplize" auf sehr dünnem Eis bewegen würde.

Also falls es so wichtig ist, den von F_K aufgezeigten Weg gehen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

StierNRW

  • Gast

Verzeihung bitte: Kann sich denn ein Polizeibeamter (hier wohl Polizeischüler) bei der Bw mob-beordern lassen (etwa in einer RSU Kp) ?

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KlausP

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Es gab noch nie "Regelbeförderungen", auch nicht bei GWDL. Die Unterlagen kamen zwar von Perfis für alle angedruckt, aber die Entscheidung, wen er befördert und wen nicht, lag immer noch beim Disziplinarvorgesetzten der Stufe 1.
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F_K

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BAPersBw muss die Beförderung verfügen - und eine Beorderung für Mannschaftssoldaten ist bei Beförderungen ZWINGEND.

Bleibt also nur Beorderung - "geht" auch im Zweifel für Polizeibeamte, auch wenn diese der Wehrpflicht nicht unterliegen.

(alle anderen "Ideen" sind böse Dienstpflichtverletzungen bis Straftaten - ziemlich blöd, weil ja alles schriftlich erfolgen muss ...)
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TheScientist

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Entschuldigung, aber ganz ehrlich... der Einlass des TE ist ziemlich, nun sagen wir es, irritierend.

Will einen Weg bzw. hier explizit einen Komplizen, dieses Wort selber zeigt ja schon die Richtung auf, aufgezeigt bekommen, um geltende Vorschriften zu umgehen im Deckmantel des Unwissens...

Ich kaufe dieses Unwissen ihm nicht ab, gerade als Mandatsträger im VdRBw UND Hptm d.R.... :o

Das könnte wiederum die Meinung Mancher bestätigen, was fuer Herren im VdRBw sitzen und prinzipiell ihre eigene Agenda haben.

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Gummy Bear

  • Gast

Verzeihung bitte: Kann sich denn ein Polizeibeamter (hier wohl Polizeischüler) bei der Bw mob-beordern lassen (etwa in einer RSU Kp) ?

Er wäre nicht der Erste, dem ich begegnet bin (PersRes, Auslandseinsatz) ...

Das Thema an sich ist in der Tat "bemerkenswert", das weiß sogar ich.
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F_K

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.. unvergessen der Major d. R., Mandatsträger im Verein .. bei dem sich dann herausstellte, dass er sich selber vom Hptm d. R. zum Major d. R. befördert hatte - danach nie wieder gesehen ...
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StierNRW

  • Gast

.. unvergessen der Major d. R., Mandatsträger im Verein .. bei dem sich dann herausstellte, dass er sich selber vom Hptm d. R. zum Major d. R. befördert hatte - danach nie wieder gesehen ...

Wie bitte ?
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Thelowersaxon

  • Gast

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten auf meine Frage (auch für die, die nichts mit meiner Frage zu tun haben😉).

Den Begriff "Komplizen" habe ich als Metapher gebraucht, nicht jedoch im strafrechtlichen Sinne. Ich telefoniere ja - wie gesagt - schon lange in dieser Angelegenheit herum. Unisono höre ich immer nur "bin nicht zuständig". Ich bemerke nicht die geringste Dienstleistungsbereitschaft oder Kundenorientierung bei den Angerufenen. Mit "Komplize" meine ich jemanden, der mit der nötigen Empathie ausgestattet ist und sich nicht hinter einer potenziellen Nichtzuständigkeit versteckt, sondern der mir einen Weg aufzeigt, wie die Beförderung hinzubekommen ist. Den Komplizen habe ich jetzt auch tatsächlich gefunden, allerdings geht es - wie von einigen von Euch bereits gesagt - nicht ohne die Beorderung. Dass ich meinen Sohn selbst befördere, sollte aber machbar sein.

Ich danke allen, die sich Gedanken gemacht haben. :)
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miT

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 Um das aber einfach sachlich festzuhalten, ohne eine Beorderung, keine Beförderung.  Dies ist mein Kenntnisstand und ich glaube er ist auch richtig .
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Kameradschaftliche Grüße!

schlammtreiber

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Ich bemerke nicht die geringste Dienstleistungsbereitschaft oder Kundenorientierung bei den Angerufenen.

Auch wenn es fast schon off Topic ist, ein Kommentar von mir dazu: ich denke nicht, dass wir Reservisten uns als "Kunden" sehen sollten, oder entsprechende Ansprüche auf "Service und Dienstleistung" zu erheben hätten, sondern vielmehr die Rolle des "Kollegen" einnehmen.
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Semper Communis
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Thelowersaxon

  • Gast

Vielen Dank für die Richtigstellung.
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