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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung eines ausscheidenden OG (FWDL), hier: unbeorderter Reservist  (Gelesen 6313 mal)

JLo

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Zitat
Hat jemand eine Idee, wie man mein Anliegen der Beförderung meines Sohnes ohne eine RDL hinbekommen kann?

Was ist das für ein Blödsinn?
Als Hptm d.R sollte man wissen wie die Vorschriften sind, zumindest wo man hätte nachfragen können. Und was soll das Bild?
Peinlich für den Sohn, dass Papa versucht ihn einfach mal schnell zu Befördern.
Wo kommen wir denn dahin... *aufreg*  :o 
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never give up without a fight

miT

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Ruhig brauner, über den Punkt sind wir hinaus.
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Kameradschaftliche Grüße!

schlammtreiber

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Schlammtreiber kritisiert meinen Begriff "Dienstleistung". Wofür steht eigentlich die Abkürzung "RDL"? 

Die steht dafür, dass der Reservist Dienst leistet... nicht dafür, dass er als "Kunde" eine "Dienstleistung" in Anspruch nimmt.


 ;)
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Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Der Reservist

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Wenn wir das Thema gerade offen haben:

ein Kamerad leistet unbeordert RDL-Tage auf einem Dienstposten. Nun wird er auf diesem Dienstposten beordert. Kann er sich die Tage nachdrücklich für eine Beförderung (Mannschaftssoldat) anrechnen lassen? So etwas ging mal durch den Buschfunk... MkG
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F_K

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Eine Rose ist eine Rose, ein RDL Tag ist ein RDL Tag.

Da besteht keine Notwendigkeit einer "nachträglichen Anrechnung" - der Tag zählt.
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Der Reservist

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Besten Dank!
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Der Reservist

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Ich habe soeben mit BAPers telefoniert und dort mit dem zuständigen PersFhr des Kameraden. Dieser meinte wieder, dass die Tage vor der Beorderung NICHT für eine Beförderung angerechnet werden können (sobald die Beorderung abgeschlossen wurde). In welchem Paragraf kann man sich denn schlau machen bzgl der Rechtslage?
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F_K

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Letztendlich entscheidet der Personalführer.

Bei "Dienstgraden" ist das manchmal ein Thema, wenn nicht "ebenengerecht" eine Dienstleistung erbracht wird.

Beispiel: Der KpChef leistet eine RDL als Marschierer beim Nijmegenmarsch - ist nicht ebenengerecht, würde man daher nicht zählen.

Bei Mannschaftssoldaten spielt das eigentlich keine Rolle, da diese ja immer ebenengerecht eingesetzt sind.
Meines Wissens nach spricht die SLV nur von "RDL Tagen im Dienstgrad", ohne beordert / unbeordert zu unterscheiden.
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