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Autor Thema: Übung verkürzen oder vorzeitig beenden  (Gelesen 4387 mal)

joecrocker

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Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« am: 07. September 2018, 17:41:08 »

Grüß Gott Kameraden,

Ich bin seit dem 03.09 bis zum 31.10 zu einer Übung in meiner Kompanie.
Leider ist nun Privat ein Problem entstanden das eine Verkürzung oder Beendigung meiner Übung erfordert.
Ist dies möglich?
Ich gehe Montag zum S1 um das zu klären. Ich möchte nur schonmal im voraus Fragen um daheim Bescheid zu geben ob das klappen könnte.
Bis zum 21.09 könnte ich noch bleiben. Dannach wäre es aus privaten Gründen von Vorteil wenn ich nach Hause heimkehre.

Ich bedanke mich schon im voraus.

Liebe Grüße
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TheScientist

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #1 am: 07. September 2018, 18:38:50 »

Ja, ist möglich.

Ich würde zunächst das mit meinem nächsten Vorgesetzten, Zugführer, Chef etc... besprechen und erst dann mit deren Unterstützung alles über die S1 Schiene arrangieren.

Ist vermutlich zielführender... kann aber nur mein Weg sein.

Aber, grundsätzlich möglich.
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joecrocker

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #2 am: 07. September 2018, 19:20:47 »

Danke, das ist ein guter Weg.
Werd ich auch so machen.

Ich vermute jetzt mal das das eine schnelle Sache ist.
Wenn ich Montag beantrage die Übung am 21.09 oder früher zu beenden, dann wird das bis dahin auch klappen, oder? Rein Hypothetisch.
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Al Terego

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #3 am: 07. September 2018, 19:26:11 »

Wenn ich Montag beantrage die Übung am 21.09 oder früher zu beenden, dann wird das bis dahin auch klappen, oder? Rein Hypothetisch.
Klappt auf jeden Fall ... oder auch etwas später ... evtl. auch etwas früher ... möglicherweise auch deutlich später.

Ernsthaft, was erwartest Du hier für eine Aussage? Wenn jetzt alle schreiben, dass es nicht klappt, gibst Du dann gleich auf? Antrag stellen, schauen was passiert - Punkt.
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joecrocker

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #4 am: 07. September 2018, 19:33:29 »

Wie gesagt, rein hypothetisch.
Genau, ich stelle den Antrag und schaue was passiert.

Vielleicht gibt es hier noch jemanden der selbst einen Antrag gestellt hat oder bearbeitet hat?

Lg
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Roughnecks

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #5 am: 08. September 2018, 11:10:05 »

Wie gesagt, rein hypothetisch.
Genau, ich stelle den Antrag und schaue was passiert.

Vielleicht gibt es hier noch jemanden der selbst einen Antrag gestellt hat oder bearbeitet hat?

Lg
Wir haben Reservisten schon von Heute auf Morgen aus ihrer Übung entlassen.

Gesendet von meinem SM-G965F mit Tapatalk

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joecrocker

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #6 am: 09. September 2018, 16:10:47 »

Interessant, danke.
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F_K

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #7 am: 09. September 2018, 16:23:30 »

Möglich ist alles - es benötigt aber eine stichhaltige Begründung - der TE ist ja eine Verpflichtung eingegangen.
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Opa_Hagen

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #8 am: 10. September 2018, 08:09:10 »

Moin moin,

eine vorzeitige Entlassung aus einer RDL ist jederzeit möglich.
Grundlage hierzu ist die:

2.1.5.9 Vorzeitige Beendigung wegen einer besonderen persönlichen Härte
2084. Beantragt eine oder ein RDL die Entlassung wegen einer besonderen persönlichen Härte, ist
von der DSt der oder des RDL zu prüfen, ob der Härte durch Gewährung von Sonderurlaub
(A-1420/12, Nr. 350) entgegengewirkt werden kann. Ist dies nicht möglich, leitet die DSt der oder des
RDL, sofern nicht selbst zuständig, den Antrag auf vorzeitige Entlassung mit einer Stellungnahme an
die für die Entlassung zuständige Stelle weiter.


aus der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 "Die Reserve".
Weiterhin geregelt in den "GAIP 102-02-00 Dienstleistungen"

Und ja, ist durchaus praktikabel und bei entsprechender Vorlage von guten Gründen ganz schnell möglich. Hab ich auch schon durch, formlosen Antrag und das war´s.


Gruss


Hagen
 
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F_K

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #9 am: 10. September 2018, 15:02:36 »

@ Opa:

Die Rechtssprechung zur "besonderen persönlichen Härte" ist Dir bekannt?

Gerade im Gegensatz zur persönlichen Härte und zu berufsbedingten Härten?
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Opa_Hagen

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #10 am: 10. September 2018, 15:47:17 »

@F_K,

nö, ist mir nicht bekannt. Muss auch nicht. Hauptsache, die entsprechenden S1 Kameraden kennen diese, um dem stellvertretenden Kommandeur Handlungshilfe zu geben, der letztendlich unterschreiben muss. Und der hat (bei mir) unterschrieben. Obwohl das mit Sicherheit keine besondere persönliche Härte war. Nur ein Umzug nach Bayern;))

Gruss aus dem schönsten IT Standort

Hagen
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F_K

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #11 am: 10. September 2018, 16:54:28 »

Sollte aber ...

Das Eine ist nämlich Dein Einzelfall, das Andere der Rechtsanspruch - und mit deiner Fallbeschreibung weckst du ggf. Erwartungen, die nicht erfüllt werden ....
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Altgedienter1

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Antw:Übung verkürzen oder vorzeitig beenden
« Antwort #12 am: 14. September 2018, 12:02:20 »

Bedenke bitte dabei, daß Du bereits erhaltene Gelder für diesen restlichen Zeitraum zurückzahlen musst.
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KRK- allzeit bereit!
 

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