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Autor Thema: Dienstvergehen IT-Sicherheit  (Gelesen 5269 mal)

ulli76

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Antw:Dienstvergehen IT-Sicherheit
« Antwort #15 am: 22. September 2018, 12:12:12 »

Naja- ich brauch ja einen Verstoß gegen soldatische Pflichten um ein Diszi verhängen zu können.
Und dabei muss ich die konkrete Tat halt abstrahieren.

"Einhalten von IT- Sicherheitsregeln" steht ja nicht im SG bei den Pflichten. Zum treuen Dienen gehört aber die Einhaltung von solchen Regeln. "Treues Dienen" nimmt man als DV in der Regel dann, wenn gegen keine andere, konkretere Pflicht verstoßen wurde.

An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.
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Andi

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Antw:Dienstvergehen IT-Sicherheit
« Antwort #16 am: 24. September 2018, 10:23:08 »

An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.

Nein, das hat er nicht gut aufgedröselt, weil - wie justice005 ja korrekt geschrieben hat - die Bennenung der Pflichten gegen die verstoßen wurde nichts in einem Tenor zu suchen haben. Und das ist auch gut so! Ist für den einzelnen Soldaten und auch für einige Disziplinarvorgesetzte - die keine Juristen sind - sonst auch schnell zu komplex.

Gruß Andi
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justice005

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Antw:Dienstvergehen IT-Sicherheit
« Antwort #17 am: 24. September 2018, 10:43:05 »

Dient auch dem Schutz des disziplinarvorgesetztem, denn wenn er versehentlich eine falsche Pflicht nennt, haben wir einen Aufhebungsgrund... Daher keinesfalls Paragrafen nennen...
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