Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 10:37:03
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"  (Gelesen 1821 mal)

Ondre

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« am: 10. September 2018, 18:19:44 »

Wir hatten heute folgende Diskussion. Soldat FWDL soll als Kraftfahrer B ausgebildet. Problem ist aber, dass nach Lehrgangsende noch eine Restdienstzeit von 10 Monaten vorhanden sein muss. Kann nun eine Sondergenehmigung erteilt werden, der die Mindestnutzungszeit ausserkraft setzt und der Soldat mit beispielsweise 9 Monaten Restdienstzeit an diesem Lehrgang teilnehmen darf? Der FWDL ist bereits auf maximal 23 Monate festgesetzt.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #1 am: 10. September 2018, 18:24:32 »

Komplette Neuausbildung oder BFo?

Der "neue" FWDL bietet die doppelte Nutzungszeit ...    ;)
Gespeichert

Ondre

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #2 am: 10. September 2018, 18:30:54 »

Neubaubildung! Was meinst du mit "neuem" FWDL?  Maximale Verpflichtung ist doch hier 23 Monate und hat sich das mittlerweile auch schon wieder geändert?
Gespeichert

Ondre

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #3 am: 10. September 2018, 18:31:54 »

Streiche Neubaubildung setzte Neuausbildung.

Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #4 am: 10. September 2018, 18:37:25 »

Ein anderer, "neuer" FWDL der nach der GA in die Einheit kommt, der hat noch 20 Monate Restdienstzeit, nach Ausbildung noch 19 Monate.
Gespeichert

Ondre

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #5 am: 10. September 2018, 18:40:27 »

Man möchte aber gerade den FWDL auf Lehrgang schicken, welcher eben nicht die erforderliche Restdienstzeit hat.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #6 am: 10. September 2018, 18:43:35 »

Was "man" möchte, ist egal, der Dienstherr hat sich in der Frage positioniert.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.500
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #7 am: 10. September 2018, 18:44:37 »

Zitat
... Der FWDL ist bereits auf maximal 23 Monate festgesetzt. ...

Das ist er doch schon seit Diensteintritt. FWDL erhalten doch keine Zwischenfestsetzung auf 6 Monate wie SaZ Mannschaften.

Soll der FWDL in Ihrem Beispiel auf "B Anfänger"? Dann wird es wohl eher keine Ausnahmegenehmigung geben.

Man möchte aber gerade den FWDL auf Lehrgang schicken, welcher eben nicht die erforderliche Restdienstzeit hat.

Dann soll derjenige, der das will, sich auch um die Ausnahmegenehmigung kümmern. Ohne diese Genehmigung würde ich als Spieß den Soldaten nicht zum Lehrgang in Marsch setzen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.018
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #8 am: 10. September 2018, 18:59:00 »

Zitat
... Der FWDL ist bereits auf maximal 23 Monate festgesetzt. ...

Das ist er doch schon seit Diensteintritt. FWDL erhalten doch keine Zwischenfestsetzung auf 6 Monate wie SaZ Mannschaften.


Außer er hat während des FWD verlängert und war davor auf weniger als 23 Monate festgesetzt  :D
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.500
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #9 am: 10. September 2018, 19:02:37 »

Na ja, diese Variante war mir durch die Lappen gegangen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"
« Antwort #10 am: 10. September 2018, 20:17:01 »

Die Restnutzungsdauer wird per SAP geprüft - und ausserdem gibt es Rangfolgen.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de