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Autor Thema: Vorzeitig die Bundeswehr verlassen  (Gelesen 5175 mal)

Benutzername2

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Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« am: 10. September 2018, 19:50:23 »

Guten Abend Kameraden,

Folgende Situation:
Bin Widereinsteller Manschafter, seit 2012 wieder dabei und seit 2014 nach erfolgreichem Laufbahnwechsel Stuffz(FA).
Habe den AMT erfolgreich bestanden und eine ZAW zum Fachinformatiker Systemintegration absolviert. Derzeit bin ich festgesetzt bis Mitte 2019. Geplantes DZE ist 2026.
Der MFT steht für mich demnächst an. Weitere Lehrgänge habe ich nicht besucht.

Jetzt meine Frage:
Besteht eine Möglichkeit, die Bundeswehr vorzeitig zu verlassen? Oder ist das aufgrund meiner Mangelverwendung im Bereich LVNBw absolut unmöglich?
Soweit ich gelesen habe hat ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung keine nennenswerte Aussicht auf Erfolg. Was würde passieren, wenn ich durch den MFT im zweiten Versuch Falle? Bleibe ich dann Stuffz und werde -in einer anderen Verwendung- trotzdem bis 2026 festgesetzt, oder Scheide ich nach Ablauf der vorläufigen Festsetzung aufgrund Nichteignung aus? Oder muss ich vllt. in den Truppendienst wechseln, da ich ja schon den bestandenen AMT habe? Sind solche Fälle in Vorschriften geregelt oder ist das Ermessenssache im BaPers?

Nachdem ich vier Mal einen Text geschrieben habe um euch die Gründe für diesen Schritt zu erklären und ihn direkt im Anschluss wieder gelöscht habe weil er nicht das wieder gibt, worum es mir eigentlich geht, lass ich den Teil mit der Begründung einfach weg und hoffe trotzdem auf konstruktive Antworten. Nur so viel: Boreout

Danke schonmal vorab für eure Antwort!
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Ralf

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #1 am: 10. September 2018, 20:01:31 »

Eine Dienstzeitverkürzung wird nicht erfolgen, schließlich werden sogar Prämien und Zuschläge bezahlt.
Da du bereits eine teure ZAW bekommen hast, wird man dich wahrscheinlich dann auch in der Lfb der Fachunteroffiziere weiterverwenden, wenn du deinen nächsten Lehrgang nicht schaffst. Schließlich sind die beruflichen Voraussetzungen identisch.
Dass dein Ansinnen keine Beifallsstürme entfachen wird sollte dir klar sein: eine sehr gut bezahlte Ausbildung mitnehmen und dann weg wollen entspricht nicht dem, was sich der Dienstherr vorstellt.
Das absichtliche Durchfallen kann disziplinar geahndet werden, der Nachweis ist zwar nicht einfach zu führen, jedoch ab und an gelingt das.
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KlausP

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #2 am: 10. September 2018, 20:03:49 »

Zitat
... Nur so viel: Boreout ...

Und das ist bei Ihnen von einem Bundeswehrfacharzt diagnostizieret worden? Dann käme vielleicht eine Entlassung wegen Dienstunfähogkeit in Betracht. Oder von Ihnen in Eigendiagnose, nachdem Sie die Symptome "ergoogelt" haben?

Einen Anspruch auf Dienstzeitverkürzung haben Sie nicht. Stellen Sie einen Antrag und warten Sie den Bescheid ab, rechnen Sie aber nicht mit einer Entscheidung in Ihrem Sinne.

Weitere Kommentare, was ich von Soldaten halte, die erst eine teure ZAW abfassen und dann "den Schuh machen" wollen erspare ich mir und Ihnen lieber.
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LwPersFw

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #3 am: 10. September 2018, 22:37:44 »

Eine Dienstzeitverkürzung wird nicht erfolgen, schließlich werden sogar Prämien und Zuschläge bezahlt.
Da du bereits eine teure ZAW bekommen hast, wird man dich wahrscheinlich dann auch in der Lfb der Fachunteroffiziere weiterverwenden, wenn du deinen nächsten Lehrgang nicht schaffst. Schließlich sind die beruflichen Voraussetzungen identisch.
Dass dein Ansinnen keine Beifallsstürme entfachen wird sollte dir klar sein: eine sehr gut bezahlte Ausbildung mitnehmen und dann weg wollen entspricht nicht dem, was sich der Dienstherr vorstellt.
Das absichtliche Durchfallen kann disziplinar geahndet werden, der Nachweis ist zwar nicht einfach zu führen, jedoch ab und an gelingt das.

Um Ralf zu ergänzen... auch dies ist zu beachten ...

Denn das 2-malige Durchfallen könnte den Dienstherrn auch hierzu "verleiten":

Soldatengesetz § 55 Entlassung

"(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier, ein Sanitätsoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier, ein Militärmusikoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier, ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel, und ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignen wird, soll unbeschadet des Satzes 1 entlassen werden."

Und dann kommt:

Soldatengesetz § 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit

"(4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der

1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,

2. seine Entlassung nach § 55 Abs. 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

3. nach § 55 Abs. 5 entlassen worden ist,

4. seine Rechtsstellung verloren hat oder

durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden ist,

muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten.



Beispiel :

ZAW Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme
Durchgeführt 2004 - 2006
Kosten 31 504,24 €
Erstattungsbetrag nach Anrechnung Abdienquote 26 460,14 €
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Benutzername2

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #4 am: 11. September 2018, 06:14:02 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Jetzt muss ich doch Mal was klar stellen:

Mir geht es dabei nicht darum, dass ich irgendetwas "abstauben" will oder mir Leistungen oder Gelder erschleiche. Ja, der Dienstherr hat meine Ausbildung I.H.v. 5500€ finanziert, diese Kosten erstattet ich gerne zurück, wenn ich hier nur endlich raus darf.

Die vergangenen zehn Monate habe ich nichts getan. Es zeichnet sich ab, dass sich das für den Rest meiner Stehzeit nicht ändert. Unsere einzige Aufgabe ist es, die Mannschaftssoldaten zu unterhalten. Den Rest des Tages verbringe ich mit Surfen im Internet und Kaffee trinken. Ich werde fachlich absolut nicht gefordert und kann mich auch selbst nicht fit halten, da wir noch nicht Mal das entsprechende Material haben, geschweige denn das irgendjemand im Zug überhaupt ausgebildet auf einem System wäre, sodass wir uns gegenseitig unterrichten und weiterbilden könnten. Es kann doch nicht im Sinne des Dienstherrn sein, dass ich den ganzen Tag nichts mache? Ich erhalte jeden Monat ein sehr gutes Gehalt ohne dafür etwas tun zu müssen. Ich habe täglich das Gefühl, nutzlos zu sein und nicht gebraucht zu werden. Das macht mich mittlerweile krank. Ich kann nicht mehr richtig schlafen, bin ständig müde, habe Magen- und Kopfschmerzen und bin absolut unausgeglichen. Das zieht sich dann auch übers Wochenende, worunter meine Frau und meine zwei Kinder leiden. Ich kann langsam nicht mehr. Ich habe zwei Mal versucht, mittels einer Versetzung auf einen DP zu kommen, auf dem ich fachlich etwas leisten kann und tatsächlich gebraucht werde. Es wurdejedes Mal nur noch schlimmer.
Ich will arbeiten. Ich will etwas leisten und für mein Geld einen ordentlichen Job machen. Ich habe nur so langsam das Gefühl, dass ich damit allein bin. Die restlichen Kameraden im Zug gehen in dieser Situation voll auf und tun auch nichts, um daran etwas zu ändern. Im Gegenteil.
Es geht weiter: was genau erzähle ich denn dann einem potenziellen Arbeitgeber nach 15Jahren Dienstzeit, was ich in den vergangenen Jahren getan habe? Mit welcher Begründung soll der mich denn einstellen? Alles Fachwissen was ich mir erarbeitet habe geht den Bach runter. Ich sammle keinerlei Berufserfahrung, da ich in dem Beruf schlicht nicht arbeite. Im Gegenteil. Ich bin gezwungen mir hier eine Arbeitsmoral anzueignen, mit der ich in einem zivilen Unternehmen spätesten nach einer Woche gekündigt werde.

Das Lohnniveau hier bei uns ist weit unter dem, was ich beim Bund bekomme. Ich müsste einen Kredit aufnehmen um das, was der Bund fordern würde, zurück zahlen zu können. Inwiefern ist das "abstauben"? Das ist wirtschaftlich gesehen absoluter Schwachsinn. Aber lieber zahle ich, als das noch weiter mitzumachen.
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KlausP

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #5 am: 11. September 2018, 07:09:01 »

Dann schreiben Sie das genau so in Ihren Antrag.
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Ralf

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #6 am: 11. September 2018, 07:50:41 »

Auch das wird nicht zu einer Dienstzeitverkürzung führen. Ggf. wird es aber die Vorgesetzten wachrütteln. Warum versuchst du nicht die Situation zu verbessern in dem du mit dem DV sprichst und/oder mit genau der Begründung einen Versetzungsantrag in eine andere Einheit stellst?
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Papabär92

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #7 am: 11. September 2018, 08:07:10 »

Lass dich versetzten... oder machs wie ich und gehe jährlich für einen Split in den Einsatz. Wirkt der Langeweile ganz gut entgegen und bringt auch noch ein nettes + auf dem Konto. Bin in der selben AVR
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wurschdi87

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #8 am: 11. September 2018, 15:23:51 »

oder machs wie ich und gehe jährlich für einen Split in den Einsatz. Wirkt der Langeweile ganz gut entgegen und bringt auch noch ein nettes + auf dem Konto. Bin in der selben AVR

Ohne abgeschlossene dienstpostengerechte Ausbildung ist das in meinem näheren Umfeld schon mal nicht möglich!
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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #9 am: 11. September 2018, 21:11:06 »

Bei aller Frustriertheit... das hatten Sie geschrieben...

Zitat
Was würde passieren, wenn ich durch den MFT im zweiten Versuch Falle?

Ich wollte Ihnen nur die möglichen Konsequenzen aufzeigen.

Auch Ihr Kostenansatz von 5500 € dürfte zu niedrig sein...
Da die Bw alle Kosten einfließen lässt, die in den 21 Monaten angefallen sind.
Hinzu kommt, bei einer Entlassung nach 55 (4) hat dies auch Auswirkungen auf die Versorgungsleistungen.

Sie sollen dies nur beachten...bei dem was Sie tun.


Ich kann nachvollziehen das Sie sich unterfordert fühlen...das ist aber, genauso wie Überforderung, kein Entlassungsgrund...

Das BAPersBw könnte auch so reagieren:

1.
Sie beenden a s.a.p. Ihre Ausbildung

2.
Danach werden Sie an einen Standort versetzt, an dem keine Langeweile aufkommen wird

3.
Denn, da Sie in einer Mangel-Fachtätigkeit sind, ist auch Bw-weit Bedarf. Da wird man etwas Passendes finden...
Und dies vor dem Hintergrund, dass kein Soldat Anspruch auf Einsatz in einer bestimmten Verwendung, an einem bestimmten Ort hat.
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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #10 am: 11. September 2018, 22:58:24 »

Mal ehrlich, wenn Sie sich unterfordert fühlen, dann suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Personalführer. Ich über 30 Jahren Bundeswehr habe ich sowas noch nie gehört oder gelesen. Wer sich nicht beschäftigt fühlt kann sich entweder selber beschäftigen oder sucht sich eine Aufgabe (ziviler Grundsatz).

Schade, dass Sie sich eher dafür interessieren die "Firma" zu verlassen anstatt sich darum zu kümmern irgendwie klar zu kommen und Aufgaben zu gewinnen.
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Nouqie91

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #11 am: 12. September 2018, 07:46:49 »

Mal ehrlich, wenn Sie sich unterfordert fühlen, dann suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Personalführer. Ich über 30 Jahren Bundeswehr habe ich sowas noch nie gehört oder gelesen. Wer sich nicht beschäftigt fühlt kann sich entweder selber beschäftigen oder sucht sich eine Aufgabe (ziviler Grundsatz).

Schade, dass Sie sich eher dafür interessieren die "Firma" zu verlassen anstatt sich darum zu kümmern irgendwie klar zu kommen und Aufgaben zu gewinnen.

Der TE hat sich nach eigenen Angaben zwei mal versetzen lassen - also scheinbar sehr wohl etwas gegen seine jetzige Situation getan. Und dass gerade die Kameraden im IT Bereich oder der Instandhaltung von Lfz sehr oft praktisch gar nichts zu tun haben, liest man in diesem Forum "relativ" häufig.

Zum Punkt "sucht sich eine Aufgabe". Hier hat der TE geschrieben, dass das technisch schon nicht möglich ist. Und dass ich den Mannschaften ihre Aufgabe abnehme die Halle zu fegen, weil es nichts zu tun gibt, halte ich für Blödsinn.
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F_K

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #12 am: 12. September 2018, 08:45:24 »

@ Nougie91:

Woher nimmst Du die Angabe, der TE hätte sich zweimal versetzen lassen? Wo steht etwas von "Halle fegen" durch die Mannschaften des TEs?
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LwPersFw

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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #13 am: 12. September 2018, 09:01:37 »

@ Nougie91:

Woher nimmst Du die Angabe, der TE hätte sich zweimal versetzen lassen?


Zitat
Ich habe zwei Mal versucht, mittels einer Versetzung auf einen DP zu kommen, auf dem ich fachlich etwas leisten kann und tatsächlich gebraucht werde.

Es wurde jedes Mal nur noch schlimmer.

Aus dem 2. Satz kann man schließen, dass er versetzt wurde. Wenn nicht - hat er sich falsch ausgedrückt.


@ Nougie91:

Wo steht etwas von "Halle fegen" durch die Mannschaften des TEs?


Nirgens ... sollte aber auch bestimmt nur ein Beispiel sein...  ;)
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Antw:Vorzeitig die Bundeswehr verlassen
« Antwort #14 am: 12. September 2018, 09:15:18 »

@ LwPersFw:

Ich lese da "versucht" - das ein nicht vollständig ausgebildeter Soldat während der Ausbildung zweimal versetzt wird, halte ich doch für unwahrscheinlich - insbesondere in einer Mangelverwendung.

Der Forist mit "Aufgabe suchen" meinte sicherlich eine Aufgabe, die ebenengerecht ist, insoweit ist "Halle fegen" eben ein nicht geeignetes Beispiel.
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