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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verpflichtungsprämie  (Gelesen 1535 mal)

Flo0929

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Verpflichtungsprämie
« am: 10. September 2018, 20:56:20 »

N'abend zusammen,

starte im November meine AGA und hatte vor mich für 8 Jahre verpflichten zu lassen.

Ein Verwandter hat mich daraufhin ausdrücklich auf Trennungsgeld und Verpflichtungsprämie hingewiesen.

Frage: Was kann ich mir als Starter darunter vorstellen und welche Voraussetzungen müssten bestehen?

Danke für jede Information!
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KlausP

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #1 am: 10. September 2018, 20:58:15 »

Schon mal die Suchfunktion bemüht? Sie sind nicht der Erste, der danach fragt. Wenn Sie alles dazu gelesen habe, können Sie sicher zielgerichteter fragen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

S1NCO

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #2 am: 10. September 2018, 21:05:27 »

Du hattest vor dich für 8 Jahre zu verpflichten?
Und? In welchem Dienstverhältnis sollst du eingestellt werden?

Trennungsgeld gibt es z.B wenn du eine anerkannte Wohnung hast, daher eine i.d.R. eigene Wohnung vor Dienstantritt bewohnst und diese im KC anerkennen lassen hast.
Verpflichtungsprämie gibt es in Prämienberechtigten Verwendungen.
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KillBurn93

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #3 am: 10. September 2018, 22:44:23 »

1. Sie haben sich selber verpflichtet nicht jemand anderes.
2. Trennungsgeld steht Ihnen nur vor wenn Sie bereits eine anerkannte und berücksichtige Wohnung haben.
3. Verpflichtungsprämien bekommen nur Soldaten die auf Dienstposten sind für die eine Prämie gewährt wird.
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
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KlausP

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #4 am: 10. September 2018, 22:50:47 »

Ich habe hier im Forum gelesen, dass Statuswechsler von FWDL zu SaZ hinsichtlich der Anerkennung des eigenen Hausstandes wie ungediente Bewerber betrachtet werden. SaZ Mannschaften müssen bei so einem Wechsel meiner Meinung nach nicht erneut zum KC. Hier dürfte für die Anerkennung des Hausstandes das BAPersBw zuständig sein.
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Ralf

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Antw:Verpflichtungsprämie
« Antwort #5 am: 11. September 2018, 04:54:03 »

Wenn dein zukünftiger Dienstposten für eine Verpflichtungsprämie berechtigt wäre, hättest du mit deiner Einplanung hierfür ein Zusicherungsschreiben bekommen. Deswegen ist die Frage nach der Verwendung und dem zukünftigen TrTeil dabei entscheidend..
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