Aloha,
es gibt ja schon ein paar Themen zu dem Thema, aber am Ende haben sich da alle gegenseitig getrollt, außerdem würde ich das allermeiste als Hören-Sagen abtun, da nirgends auch nur auf irgendeine Vorschrift verwiesen wurde.
Ich habe in meinen 11 Jahren Bundeswehr auch x-fach gehört, dass die Geräte nicht mehr als 1500W ziehen dürfen - auf der Stube (!)
Da fragt man sich natürlich als erstes: Warum? Steckdosen sind 230V/16A angesichert, sprich 3600Watt. Gut, ist vielleicht ein altes Gebäude, was weiß ich. Habe ja auch kein Bock, dass das Gebäude abfackelt.
Jetzt gehts aber ums Büro aka Dienstsstube (die keine Gemeinschaftsunterkunft ist).
Dazu gibt es einfach mal 0 schriftliches. Darüber hinaus bin ich der Aufassung, dass ich ein freier Mensch bin und und in einem freien Land lebe und daher zieht die Standardaussage: "kein Rechtsanspruch" schon mal gar nicht. In Gesetzen wird geregelt was ich nicht darf, aber da steht nicht drin was ich darf. Von daher gehe ich davon aus, auch ein 2000W-Gerät in der Liegenschaft betreiben zu dürfen.
Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde darauf hingewiesen, dass unser Elektrogrill (nein, damit haben wir nicht innen gegrillt, sondern mit Verlängerungskabel draußen, nach Dienst) mehr als 1500Watt zieht und deswegen wäre die Nutzung verboten. Der Typ, der mich darauf hingewiesen hat, ist aber deutlich niemand vom BwDLZ, kein Elektriker oder hätte sonst irgendwas mit dem Thema zu tun.
Daher wüsste ich jetzt gerne ob es vielleicht doch irgendwo einen Erlass gibt, der das regelt, oder ob es wie immer nur Labarhabarber ist.
Danke für eure Beiträge.
Jupiter