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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?  (Gelesen 12875 mal)

S1NCO

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #15 am: 14. September 2018, 11:40:41 »

Zitat
meine eigentliche Intention war die Frage nach dem Zusatz "...nach eigenem Ermessen",

Gerade beim MSG geht es da eben darum, wie viel du dir selber zutraust.
Unhappy Triad ist eben ne andere Hausnummer als gebrochener Zeh.
Da macht es durchaus Sinn, da du ja selber merkst, wie viel Belastung du deinem Knie schon zumuten kannst, nur als Beispiel.
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BSG1966

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #16 am: 14. September 2018, 18:22:26 »

Ja ich denke mal die bisherigen Beiträge zeigen ja auch dass es sich um zwei komplett unterschiedliche Angelegenheiten handelt:

MSG nach eigenem Ermessen vergibt man mal eher, wenn zB was am Haxen ist und man sagt "okay, geh halt mal wieder in den Dienst und im Zweifel treibs nicht zu doll"

ODER

kzH in wenigen besonderen Fällen, bei wenigen besonderen Krankheitsbildern, vereinzelt.
@miT - dieses "mal komme ich mal komme ich nicht" ist ja auch nicht Ziel der Sache. Und die angesprochenen Eingliederungsmodelle sind halt irgendwann auch nicht mehr zielführend bis kontraproduktiv - wenn man zum Beispiel einen "erwachsenen", motivierten, kooperativen und vernünftigen Soldaten hat mit einer chronischen Erkrankung die mitunter auch kurzfristig seine Dienstfähigkeit massiv einschränken kann - dann ist es irgendwann einfach unwürdig wenn der auch jedes mal in den SanBereich tippeln muss, oder die siebenhundertachzugste "Eingliederung" durchlaufen muss.
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miT

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #17 am: 14. September 2018, 18:44:13 »

Ich gebe zu, dass mir stand jetzt diese Möglichkeit nichtmal bekannt ist, ergo auch nicht auf die Idee komme da KZH n. e. E. drauf zu schreiben. Ich würde gelyncht werden denke ich. Ich verstehe natürlich euer Anliegen dahinter wofür man so einen Status vergeben kann, doch bisher ist es selbst bei chronischen Krankehiten eher ein anderer Behandlunsgverlauf, sei es MC o.ä.

Ich wüsste auch einem DV gegenüber nicht wirklich zu Argumentieren ihn in diese besondere Situation zu bringen das zu Organisieren und vor allem was weiter wenn kein DU Verfahren?

Butter bei de Fische, in welcher Konstellation habt ihr das mal angewendet und wie begründet, ich lerne ja gerne dazu !
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Tasty

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #18 am: 14. September 2018, 22:47:59 »

Mit diesem Soldat ist doch im Dienstbetrieb nichts anzufangen und der Status KZH  ist ja nun nicht ohne Grund „Krank zu Hause“ aus medizinischer Sicht.  Versicherungs- und Planungstechnisch ist das der absolute Supergau, .....

Diese (zugegeben sehr provokante) These kann ich in der Tat weder unterstützen noch nachvollziehen.
Die meisten Arbeitnehmer (und Beamten) müssen erst ab dem vierten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegen - sind die alle ein Supergau, weil sie bis zu 3 Tage nach eigenem Ermessen krank feiern dürfen?
NEIN, ganz sicher nicht. Sowohl die deutsche Wirtschaft als auch der öffentliche Dienst funktionieren seit Jahrzehnten mit (oder trotz) dieser Regelung.
Deiner These liegt offensichtlich ein grundsätzliches Mißtrauen Deinen Mitarbeitern gegenüber zu Grunde und der Glaube, sie seien ohne Deine Führung und die fachliche Entscheidung des Truppenarztes unfähig, ihr Leben zu leben und festzustellen, ob sie sich arbeitsfähig fühlen oder nicht.
Du scheinst zu denken "Alle wollen mich bescheissen und hintergehen, meine Soldaten sind grundsätzlich faul und wollen sich verpissen wo immer es geht, aus eigenem Antrieb, Verantwortung und beruflichem Selbstverständnis machen die gar nichts. Wenn ich nicht höllisch aufpasse, läuft hier gar nichts".
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Ralf

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #19 am: 15. September 2018, 05:59:39 »

Ich konnte bei miT nicht rauslesen, dass er von Simulanten schrieb.

Unbeschadet dessen ist die von dir beschrieben Praxis mit den 4 Tagen ohne Attest in der Tat ein Problem. Meine Frau arbeitet in einer großen Firma und macht doch die Zeiterfassung für das Management mit. Dort gilt die 2 Tage Regel und diese wird massiv ausgenutzt. Nicht nur der wirtschaftliche Schaden ist schlimm, sondern die Unzufriedenheit der ehrlichen AN, die das natürlich mitkriegen, wenn sich immer wieder die gleichen freie Tage verschaffen und die anderen die Arbeit mitachen müssen. Aber das soll nun bitte nicht das Thema sein, sondern es ging rein um die Sache KzH nach eigenem Ermessen und da war nicht von Simulanten die Red, zumal der Status ja auch von einem Arzt festgelegt wird und genau aus dieser Position heraus fragte miT.
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Helft mit, dass es so bleibt.

miT

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #20 am: 15. September 2018, 08:54:24 »

Danke!

 Selbstverständlich halte ich nicht alle Kameraden für Drückeberger, ich traue jedem Soldaten nicht mehr und nicht weniger als ich jedem anderen Menschen Traue,  wahrscheinlich sogar ein Stück weit mehr aufgrund der von mir gelebten Kameradschaft.

 Nichts desto trotz funktioniert der Dienstbetrieb halt einfach anders in weiten Teilen als es ein ziviles Unternehmen tut. Auch die gesetzlichen Grundlagen sind oft andere,  im Regelbetrieb haben wir nun mal nicht die Möglichkeit zwei oder drei Tage krank zu sein ohne eine Krankmeldung beim Truppenarzt.  Es muss sich neukrank  gemeldet werden, egal ob es eine erstmalige Erkrankung ist oder diese nach Aufnehmen des Dienstbetriebes erneut auftritt.  Aufgrund dieser Situation erschaffe ich mit einem Status wie KZH nach eigenem Ermessen erst die Möglichkeit.  Offensichtlich ist diese vom  Dienstherren  nicht gewünscht,  zumindest nicht als Regel.  Wenn ich also einen solchen Status vergeben muss, sollte ich mir wirklich im Klaren sein das ich keine andere Möglichkeit habe oder aber dem Soldaten und vor allem auch dem Dienstherren etwas „gutes“ tue.  In allen Konstellation die ich im Kopf habe, wäre das ein Status der nur über eine sehr sehr kurze Zeit aufrecht zu erhalten wäre und vor allem zu begründen.  Für noch kürzere Zeiträume macht das keinen Sinn und für deutlich längere Zeiträume wird es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Krankheit handeln die ein DU mitbringt.

 Und hier setzt meine Frage an.
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S1NCO

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #21 am: 15. September 2018, 15:07:47 »

@miT beziehe mich hier mal auf "MSG auf eigenes Ermessen".
Diesen Status hatte ich mehrere Monate.
Sportunfall --> Unhappy Triad --> Kreuzbandnaht + Meniskusrefixation --> übliche ReHa.

Die normale "Arbeitsfähigkeit" als Gebirgsjäger ist aber eben etwas anderes als der Tagesdienst im Innendienst.
Nach Rücksprache mit Truppenarzt, KpChef und Zugfüher, habe ich dann eben im Gefechtsdienst als BV-Fahrer unterstützt, bei Waffen - und Geräteausbildungen als Hilfsausbilder unterstützt oder ähnliche Tätigkeiten, die ich mir und dem Knie zumuten konnte.
Während der Zug beim Dienstsport war, konnte ich so eben in den Kraftraum oder hab Übungen auf dem Airex-Pad gemacht.
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miT

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #22 am: 15. September 2018, 17:27:11 »

 Dass ich den Status MSG  nach eigenem Ermessen völlig nachvollziehen kann und selber Befürworte ist aber angekommen oder,  ich glaub ich hab es gefühlt zehn mal erwähnt.

KZH nach eigenem Ermessen ist mein Problem mit dem ich nicht ganz konform gehe und ich denke auch nicht üblich ist.
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Kameradschaftliche Grüße!

bayern bazi

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #23 am: 15. September 2018, 20:25:22 »

 hatte ich auch schon kzH - dienst im eigenem ermessen

bänderiss mit gipsbeim = normal Kzh

eigenes ermessen - wenn mich ein Kamerad mitgenommen hat in die Kaserne - konnte ich im Büro (VpflFw) immernoch meinen Dienst leisten (noch dazu bei Personalengpass) 

- dadurch waren Arzt - DV und ich abgesichert falls was passieren sollte

wenn ich keine möglichkeit hatte in die kaserne zu kommen - konnte ich einfach zuhause bleiben ( besser wie 6 wochen komplett abwesen)
« Letzte Änderung: 15. September 2018, 20:27:25 von bayern bazi »
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InstUffzSEAKlima

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #24 am: 16. September 2018, 18:38:02 »

Es macht auch immer einen Unterschied, welchen DP und Verwendung die Kameraden haben. Bei DG-jüngeren Kameraden, die noch größere Anteile grüner Ausbildung haben, kommt es schon eher zu geplanten MSG, als es bspw. beim "altegedienten Schreibtischtäter" vorkommt. Ansteckende Krankheiten und komplette Bewegungsunfähigkeit und damit Teilnahme am Dienst sind ja sowieso eindeutig.

Es gab Fälle (…), da wurden Soldaten mit Zerrungen/Stauchungen am Fuß heimkrank geschrieben, obwohl sie problemlos ihre sitzende Tätigkeit als Zugschreiber hätten ausüben können - während sie zu Hause natürlich nicht den ganzen Tag gesessen hätten. Natürlich sind es immer Einzelfallentscheidungen, aber die Chefs sollten ihre Pappenheimer mit der Zeit gut genug kennen.
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BSG1966

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #25 am: 20. September 2018, 19:39:52 »

@miT - ich hatte noch überhaupt keinen solchen Fall. WENN aber ein solcher käme, zB angesprochener erwachsener altgedienter mit langwierigem und bis auf Weiteres noch länger gehendem Verlauf, bei dem eine solche Regelung sinnvoll sein könnte, dann wäre eine Option, mit Einverständnis des Soldaten natürlich, sich mit diesem und seinem DV und ggf TE-Führer o.ä. zusammenzusetzen und auszuloten ob so etwas a) sinnvoll und b) im Sinne aller Parteien wäre. Was weiß ich, Oberstabsfeld Soundso hat Krebs und mal bessere, mal schlechtere Phasen. Er erfüllt weiterhin ne wichtige Aufgabe, aktuell ist aber die Nachfolge noch ungeklärt oder er lernt wen an oder wasweißich. Dann lass ich den natürlich nicht alle Nase lang in den Sanbereich wackeln wenn er mal nicht dienstfähig ist, ggf telefonisch auf Zuruf o.ä. - WENN mir durch den Soldaten und den Vorgesetzten bestätigt ist, dass das ne sinnvolle Lösung wäre und nach meiner Einschätzung und der des DV ein Missbrauch nicht zu erwarten ist, warum denn nicht.

Das sind aber dann Patienten die man nicht so zwischen Tür und Angel sieht, da gibts ne Krankheitsgeschichte und ggf auch ein persönliches Verhältnis zwischen Arzt und Patient, man kennt sich, hat ggf sogar Handynummern ausgetauscht. Wie gesagt, Einzelfälle, sowas wird nicht füllhornmäßig über dem Krankenbestand ausgegossen.
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BSG1966

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #26 am: 20. September 2018, 19:48:29 »

Offensichtlich ist diese vom  Dienstherren  nicht gewünscht,

Ochjo. Als Truppenarzt sollte man, mal abgesehen von der Gesundung des Soldaten vielleicht primär bedenken, was von Soldat und Einheit gewünscht ist. So seh ich das zumindest, auch wenn das etwas unorthodox erscheinen mag. Das oberste Ziel sollte doch sein (wie gesagt, ganz ganz oben steht die Gesundung des Einzelnen, aber danach), dass der Laden läuft. Die Denke "der Dienstherr möchte aber" sorgt in den seltensten Fällen für eine Lösung zur Zufriedenheit der direkt Beteiligten. Klar kann der Weg, der vielleicht nicht 100% im Sinne des Wunsches des Dienstherrn ist, im dümmsten Falle unangenehme Konsequenzen für einen selbst bedeuten. Aber meine Auffassung meines Berufs ist nicht, als allererstes zu gucken dass ich meinen A**** an die Wand bekomme...
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Rollo83

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #27 am: 21. September 2018, 10:45:30 »

Ich hatte einen Mannschaftssoldaten mit der Diagnose, Migräne.
Er durfte sich morgens melden und zu Hause bleiben wenn ein Migräneschub im Anflug war.
Ich enthalte mich da einer wertenden Meinung.
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Rollo83

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #28 am: 21. September 2018, 10:48:34 »

Mir fällt gerade ein, der gleiche Kamerad hatte auch die Diagnose "Boreout" die durch den Dienst verursacht wurde.
Er durfte das letzte halbe Jahr vor dem Vollzeit BFD kommen und gehen wann er wollte.

Also direkt 2 Fälle nach KzH auf eigenem Ermessen.
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miT

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #29 am: 21. September 2018, 11:01:26 »

Der selbe Truppenarzt, die selbe zweifelhafte Entscheidung. Aber genau für solche Beispiele habe ich ja gefragt, Danke!

Ochjo. Als Truppenarzt sollte man, mal abgesehen von der Gesundung des Soldaten vielleicht primär bedenken, was von Soldat und Einheit gewünscht ist. So seh ich das zumindest, auch wenn das etwas unorthodox erscheinen mag. Das oberste Ziel sollte doch sein (wie gesagt, ganz ganz oben steht die Gesundung des Einzelnen, aber danach), dass der Laden läuft. Die Denke "der Dienstherr möchte aber" sorgt in den seltensten Fällen für eine Lösung zur Zufriedenheit der direkt Beteiligten. Klar kann der Weg, der vielleicht nicht 100% im Sinne des Wunsches des Dienstherrn ist, im dümmsten Falle unangenehme Konsequenzen für einen selbst bedeuten. Aber meine Auffassung meines Berufs ist nicht, als allererstes zu gucken dass ich meinen A**** an die Wand bekomme...

Grundsätzlich sehe ich das nicht anders als du, entschuldige wenn das anders rüber kommt. Ich habe nur in Zweifel gestellt, dass es eben für die Einheit irgend einen Vorteil bringt. Jetzt wurden einige gute Argumente genannt, in denen die Kombination durchaus möglich ist, doch wie ihr selber gesagt habt, selten und in äußerst engem Rahmen und nicht als Regel. Trotzdem versuche ich einen Spagat den Dienstherren zufrieden zu stellen und trotzdem die optimale Versorgung zu gewährleisten. Ehrlicherweise liegen die großen Entscheidungen meist nicht bei mir, wenn es schwerere Erkrankungen sind kommt der Soldat meist vom FA mit einer Empfehlung zurück die ich im Normalfall nicht in Frage stelle
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