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Autor Thema: KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?  (Gelesen 12868 mal)

BSG1966

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #30 am: 21. September 2018, 14:02:43 »

Ich hatte einen Mannschaftssoldaten mit der Diagnose, Migräne.
Er durfte sich morgens melden und zu Hause bleiben wenn ein Migräneschub im Anflug war.
Ich enthalte mich da einer wertenden Meinung.

Ist auch grundsätzlich besser so, sich ohne nähere Kenntnis einer wertenden Meinung zu enthalten.

Es GIBT bei Migräne Fälle, bei denen im Falle eines Schubes man tatsächlich nicht transportfähig ist, geschweige denn fahrtüchtig. So einem Soldaten wäre es also gar nicht möglich, sich adäquat neukrank zu melden. Dies sollte im Vorfeld durch einen Facharzt so bescheinigt werden.

Dass man gleichzeitig in so einem schweren Fall ggf. über ein DU nachdenken muss, sollte klar sein.
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wolverine

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #31 am: 21. September 2018, 15:01:11 »

Diagnose "Boreout" .
Er durfte das letzte halbe Jahr vor dem Vollzeit BFD kommen und gehen wann er wollte.
Und dann langweilt man sich weniger?  ??? Nur so als Laie gefragt
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BSG1966

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #32 am: 21. September 2018, 16:01:19 »

Diagnose "Boreout" .
Er durfte das letzte halbe Jahr vor dem Vollzeit BFD kommen und gehen wann er wollte.
Und dann langweilt man sich weniger?  ??? Nur so als Laie gefragt

Da Burnout, Boreout und alle möglichen Outismen in der Medizin streng genommen nicht existieren (auch wenn da jemand "Burnout" als Befund vermekrt haben mag), wird es am ehesten eine depressive Episode o.ä. gewesen sein. Hierbei ist es zielführend, die Ursache zu "bearbeiten", als Akutmaßnahme , den Patienten aus zunächst einmal aus dem Arbeitsumfeld zu nehmen. Das jedoch sollte keine alleinige Maßnahme sein, so kann man entsprechend mit dem Patienten arbeiten (Therapie usw), aber auch die Umstände innerhalb der Arbeitsumgebung beleuchten.

Dass kzH n.e.E. bis DZE nicht zwingend die beste Variante sein MUSS, ja, den Gedanken hatte ich auch.

ABER: da keiner von uns Ahnung von der Gemengelage da hat - bleibt Reden bzw Schreiben Silber.
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ulli76

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Antw:KzH / MSG "nach eigenem Ermessen"?
« Antwort #33 am: 22. September 2018, 12:39:36 »

Ich war ja ne Weile Truppenarzt. Echtes "Dienst/kzH nach eigenem Ermessen" habe ich nur in einem Extremfall erlebt und da wurde es ausgenutzt. An sich hätte der Soldat aufgrund der Konstellation besser entlassen gehört.
Sowas sollte man als Truppenarzt tunlichst nur nach Absprache mit der Einheit tun. Es gibt dem Soldaten sehr weitreichende Freiheiten und passt nur in Einzelfällen.

MSG nach eigenem Ermessen gibt es häufiger. Auch da sollte man grundsätzlich mit den Einheiten sprechen. Es gibt beiden Seiten- Einheit und Soldat die Möglichkeit einer sinnvollen Dienstgestaltung. Je nach Einheit ist es auch nicht notwendig, weil der DV das eh schon intern regelt.

Und immer dran denken- die Verantwortung für seinen Soldaten hat der DV.
Gibt es auch im Zivilen- da ist es im Arbeitsschutz verankert.
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