Fragen und Antworten > Übung und Einsatz

Einsatz/Fliegen mit Schlafapnoe?

(1/2) > >>

Olad:
Hallo zusammen,

ich habe gehört das man mit einfacher Schlafapnoe nicht Fliegen oder in den Einsatz gehen darf.
Bin körperlich fit, daran sollte es nicht scheitern. Aber bevor ich mit für die Fliegerei bewerbe würde ich gern wissen ob da jemand Erfahrung mit hat?

Grüße
Olad

miT:
Ein nachgewiesenes Schlafapnoe-Syndrom (SAS) kann sogar zur kompletten Untauglichkeit führen. „ In Zweifelsfällen ist ein internistischer/pulmologischer oder thoraxchirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung notwendig.“

Andi:
OSAS kann zur Einsatzuntauglichkeit führen, muss aber nicht.
Da bei OSAS eine Behandlung mit CPAP regelmäßig zu einer völligen Beschwerdefreiheit am Tage führt muss halt nur der Einsatz des Geräts möglich sein.
Dass man da bei Piloten kein Risiko eingeht dürfte aber selbsterklärend sein. OSAS-bedingte Konzentrationsschwächen oder Schwindelgefühle kann man bei Mach 3 nur bedingt gebrauchen.

Gruß Andi

Maj a.D.:
Aus der Erfahrung mit einem mir direkt unterstellten (gestandenem) Hauptfeldwebel (BS):

Montag Anruf aus dem BwK mit der Bestätigung der Diagnose beim Truppenarzt; dieser bestellte den Soldaten umgehend ein. Der Soldat informierte mich anschließend, dass der Truppenarzt in aufgrund dieser Diagnose SOFORT von allen Diensten befreit hat. Parallel kam schon der Anruf beim DV durch den Ltr SanBereich, dass dringend ein DU-Verfahren eingeleitet werden sollte.

Ende vom Lied, da der Soldat auch mit dem DU-Verfahren einverstanden war:
Ich habe diesen Soldaten an diesem Tag das letzte Mal in Uniform gesehen; nach einigen Wochen und positivem Abschluss des Verfahrens war noch Auskleidung und dann eine würdige Verabschiedung im Rahmen eines Stff-Antretens mit Kommandeur mit anschließender Feier im Uffz/Offz Rahmen der Einheit und weiteren Kameraden aus dem Verband.

Andi:
Wann war das?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln