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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)  (Gelesen 7846 mal)

ralf_f1

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #15 am: 15. September 2018, 10:43:05 »

ZSan wäre jetzt auch meine Empfehlung gewesen.

Dort werden regelmäßig Trainings zur "Umschulung neuesSAK (5900514)" an den Standorten Delmenhorst, Berlin, Koblenz und Dornstadt angeboten.

Einige davon sind für explizite Teilnehmerkreise reserviert (z. B. klinisches Personal BwKRhs), die meisten sind allerdings frei buchbar - auch für Reservisten.

Aber Obacht - es kann passieren, dass in diesen Kurztrainings nicht immer die ATN nach den geänderten Richtlinien vom 01.01.18 erteilt werden kann. Danach dauert die Ausbildung jetzt 9 Tage und je nach Zusammensetzung des Hörsaals (Vorqualifikation, Schießleistung, Anzahl der Teilnehmer) und Verfügbarkeit der Schießbahnen können in den noch eingestellten 5-Tage-Kurztrainings ggf. nicht alle Übungen geschossen/erfüllt werden.

MkG
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NavGast

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #16 am: 22. September 2018, 21:20:58 »

Danke für die umfassenden Antworten.

Letzter Stand bei mir: Ich soll das Modul 1 statt an der OSL an der OSH absolvieren. Dort sei nSAK ins Modul integriert. Dies widerspricht zwar den Infos aus dem Forum, so lange ich jedoch am Ende mit Modul 1 beginnen kann, ist mir der Lösungsweg egal.

Falls der vom BeordTrT vorgeschlagene Lösungsweg nicht funktionieren sollte, werde ich den Vorschlag mit den Lehrgängen aus ZSan ins Spiel bringen.
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PNK

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #17 am: 26. September 2018, 12:14:14 »

Vorsicht, war letzte Woche in Dornstadt zur neuSAK. Im neuen Jahr sind es 10 Tage Ausbildung, die nicht mehr in Dornstadt stattfinden werden können. Es war von Berlin die Rede. Da wird sich also einiges ändern.
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doc.

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #18 am: 26. September 2018, 13:28:50 »

Ich verstehe das immer noch nicht...in der Anlage C zur *streitkräftegemeinsamen* KonzAusbResBw (veröffentlicht beim VerbResBw) steht:

---Zitat:
Schießen mit Handwaffen *24
 die Fähigkeit und Fertigkeit, festgelegte Schießleistungen zu erfüllen,
 Schießen mit Gewehr G36: die Fähigkeit und Fertigkeit, Grundsätze der Schießtechnik und des Ablaufs der Zielbekämpfung unter Beachtung der Sicherheitsregeln/-bestimmungen sicher anzuwenden, um die Schießübung G-ES-4 zu erfüllen,
 Schießen mit Pistole P8: die Fähigkeit und Fertigkeit, Grundsätze der Schießtechnik und des Ablaufs der Zielbekämpfung unter Beachtung der Sicherheitsregeln/-bestimmungen sicher anzuwenden, um das Modul Nahbereichsschießen Teil 1 abzuschließen,

*24 Der Erwerb der Befähigung zur Leitung eines Schul-/Wachschießens auf einer Standortschießanlage/Sammel-Standortschießanlage erfolgt im Rahmen der Auflagen und Vorgaben der ZDv 44/10 (insbes. Nr. 609).
---Zitatende

Da sollte es doch egal sein, ob ich das bei der Luftwaffe oder beim Heer mache? Die Inhalte sollten doch gleich sein, das ist doch der Sinn einer gemeinsamen Ausbildungsweisung. Und ob das obige jetzt ausrecht um "nSAK ausgebildet" zu sein, das kann ich nicht beurteilen.

Der Zeitansatz sind 27 Stunden Präsenz und 14 Stunden Fernlernen (?) für das Schießen mit G36 und P8, da muß es also noch einen Unterschied zu den beschriebenen 10 Tagen geben.

Gruß,
doc.
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F_K

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #19 am: 26. September 2018, 13:43:19 »

@ Doc:

Die Frage ist hier NICHT - wie viele "Tage" dauert ein Lehrgang, sondern immer, wie INTENSIV ist der Lehrgang - also das Verhältnis von INDIVIDUELLER Schießzeit zur tatsächlichen Dienstzeit.

Ich selber habe G36/P8 NSAK NB 1 bis 3 (also quasi alles bis auf das bewegliche Ziel) in einer Woche (5 Tage) gelernt - unsere Gruppe war aber nur 5 Soldaten (plus 1 Ausbilder bei 2 möglichen Schützen auf dem D Stand, Munition "ohne" Ende) gross, da gab es nur minimale Wartezeiten.

Üblicherweise ist das Verhältnis Ausbilder / Soldat aber eher 1:20 oder noch schlechter, dann "steht man mehr rum", ohne mehr zu lernen.
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doc.

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #20 am: 26. September 2018, 14:05:52 »

Okay, alles akzeptiert, ich wäre ja sogar höchsterfreut, wenn das im Rahmen der ROL funktioniert, umso weniger Zeit die ich noch on top in die Ausbildung investieren muß.

Aber dennoch finde ich die von NavGast wiedergegebene Aussage irritierend, daß die OSH das macht und die OSL nicht!

Außerdem würde ich schon an der Ökonomie zweifeln, wenn die Lehrgangsdauer von 10 Tagen daraus entsteht daß zu wenige Ausbilder für zu viele Auszubildende vorhanden sind - die Ausführungen klingen für mich so, als wenn man in 5 x 2 Tagen die gleiche Menge an TN durchschleusen könnte, nur wesentlich effizienter für beide Seiten, weil weniger Leerlauf.

Gruß,
doc.
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F_K

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #21 am: 26. September 2018, 14:44:15 »

Ökonomie und Streitkräfte? Wirklich?

(Beispiel: MKF B Fortbildung - dass ist Ausbildung im Hörsaal, für 20 Soldaten "für alle gleich", 1 Tag, 1 Tag Ladungssicherung im Hörsaal plus etwas Praxis, dann wird maximal 1 Stunde Fahrzeug gefahren, 3 Fahrzeuge verfügbar - also ist man einen Tag da - davon 1 Stunde Ausbildung, der Prüfer zum Schluss fährt eine halbe Stunde pro Soldat - und die anderen 19 Soldaten warten darauf "dranzukommen" - viel anders lässt es sich aber nicht machen, da man für die restlichen Soldaten eben keine Fahrzeuge / Ausbilder hat .... da bekommt man maximal etwas Sport zwischendurch hin).

However: Halten wir mal fest - in der GA wird Pistole NICHT mehr ausgebildet - G36 meines Wissens nach maximal Nachbereich I.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da auf irgenteinem Lehrgang "mal so nebenbei" mehr gemacht wird - dafür ist der Bedarf an Schießbahnen, Munition, Waffen und Ausbildern viel zu hoch ...
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ralf_f1

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #22 am: 26. September 2018, 20:21:35 »

Letzter Stand bei mir: Ich soll das Modul 1 statt an der OSL an der OSH absolvieren. Dort sei nSAK ins Modul integriert.

Nun ja ... auch an der OSLw steht im Lehrgangsbefehl des Moduls das "Schießen nSAK des Einzelschützen" drin - damit ist aber nicht die Umschulung gemeint, sondern lediglich 1 Tag auf der Schießbahn bei bereits vorhandener Umschulung.

Wobei auch das fraglich ist, wenn nicht alle Teilnehmer eine durchgeführte und gültige Pflichtvorsorge Lärm (aka "G20") beibringen können ... dann gibt's alternativ ne Runde AGSHP.
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DA40

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #23 am: 27. September 2018, 18:28:04 »

Ich verstehe das immer noch nicht...in der Anlage C zur *streitkräftegemeinsamen* KonzAusbResBw (veröffentlicht beim VerbResBw) steht:

---Zitat:

*24 Der Erwerb der Befähigung zur Leitung eines Schul-/Wachschießens auf einer Standortschießanlage/Sammel-Standortschießanlage erfolgt im Rahmen der Auflagen und Vorgaben der ZDv 44/10 (insbes. Nr. 609).
---Zitatende

Da sollte es doch egal sein, ob ich das bei der Luftwaffe oder beim Heer mache? Die Inhalte sollten doch gleich sein, das ist doch der Sinn einer gemeinsamen Ausbildungsweisung. Und ob das obige jetzt ausrecht um "nSAK ausgebildet" zu sein, das kann ich nicht beurteilen.

Der Zeitansatz sind 27 Stunden Präsenz und 14 Stunden Fernlernen (?) für das Schießen mit G36 und P8, da muß es also noch einen Unterschied zu den beschriebenen 10 Tagen geben.


Irgendetwas kann hier nicht stimmen, da die ZDv 44/10 nicht mehr aktuell ist. Offiziell ist nSAK-Umschulung Lehrgangsvoraussetzung sowohl an der OSH als auch der OSLw (!). Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass diese ATN in der Grundausbildung, für "reine" Reservisten also der ASSA 1 und 2 erworben wird. Kameraden mit höherem Dienstgrad sollten über einen Beorderungstruppenteil verfügen, der dafür zuständig ist. Einzig die vorgedienten "26 IVer" fallen wie üblich hinten runter...

Dass die Praxis für alle Personengruppen anders ist, ist mir auch bewusst. Insofern vllt. die Frage, zu welcher der Personengruppen Du gehörst: ROA a.d.W., 26 IIer oder 26 IVer?
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doc.

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Antw:Ausbildungsmöglicheit nSAK (Voraussetzung OL ROA a.d.W.)
« Antwort #24 am: 28. September 2018, 08:18:39 »

Hallo DA40,

natürlich gehöre ich zu den 26.4ern mit Vordienstzeit...glücklicherweise habe ich einen BeordTrT; wenn die mich allerdings auf einen 10tägigen LG schicken, auf dem ich dann wie geschildert 80% der Zeit rumidle, dann ist das unspaßig für mich weil ich das auf die ROL-Zeit noch zusätzlich einplanen muß und sehr teuer für die Bw für das was dabei rauskommt. Aber scheinbar nicht zu ändern.

Das mit der 44/10 habe ich auch bemerkt...ist aber die neueste Version der SKgemKonzAusbResBw die ich finden konnte - vom 20.06.2013.

Gruß,
doc.

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