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Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung

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KTA:
Hallo Zusammen,

ich habe gerade die o.g. Anlage bekommen und frage mich, welche sachliche Entscheidungsgrundlage mit der Aussage "Ich verdiene über 6000/72000 Euro netto Monat/Jahr bei über 28 Tage im Jahr" getroffen werden soll?

Kann mir Jemand den Hintergrund zur augenscheinlich notwendigen Wirtschaftlichkeitsprüfung erläutern? Der Mindestunterhalt wurde ja auch deutlich nach oben genommen, warum schiebt man jetzt hier eine neue "Grenze" ein?

Danke.

KTA

F_K:
Es ist ja keine "neue" Grenze - Arbeitnehmer erhalten maximal (sofern ledig) 215 Euro / Tag Verdienstausfall.

Man möchte hier offensichtlich verhindern, dass die deutliche höhere Grenze bei Selbstständigen (430 Euro / Tag) zu oft zum Tagen kommt.

KTA:
Bin über den Sinn noch nicht dabei.

Die 215 Euro max. sind ja bekannt, warum also dann nochmal die 6000 Euro Abfrage extra. Das "Selbständigenargument" greift aus meiner Sicht hier nicht, im Formular selbst, die Aussagegetroffen werden muss ob der RDL´er in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht. Denn bisher ist für Selbstständige auch explizit die Aussage "Einkommen über 100.000 Euro" zu treffen.

doc.:
War bei Dir kein Beiblatt vom BAPersBw dabei? Darin wird detailliert erklärt warum, nämlich daß bei Überschreiten der Grenze eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu erfolgen hat, welche durch den anfordernden TrT explizit bestätigt werden muß.

Die Weisung ist nicht eingestuft, ich bin mir aber nicht sicher ob das zur Veröffentlichung gedacht ist...

Gruß,
doc.

F_K:
@ doc:

Die Einstufung "offen" bedeutet eben NICHT "öffentlich" - offen unterliegt der allgemeinen Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten.

Merke: Einfach niemals etwas selber veröffentlichen!

(Aber inhaltlich ist die Antwort ja gegeben - und vermutlich wird das nicht verfolgt werden .... )

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