Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 11:20:39
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung  (Gelesen 4354 mal)

KTA

  • Gast
Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« am: 19. September 2018, 14:21:22 »

Hallo Zusammen,

ich habe gerade die o.g. Anlage bekommen und frage mich, welche sachliche Entscheidungsgrundlage mit der Aussage "Ich verdiene über 6000/72000 Euro netto Monat/Jahr bei über 28 Tage im Jahr" getroffen werden soll?

Kann mir Jemand den Hintergrund zur augenscheinlich notwendigen Wirtschaftlichkeitsprüfung erläutern? Der Mindestunterhalt wurde ja auch deutlich nach oben genommen, warum schiebt man jetzt hier eine neue "Grenze" ein?

Danke.

KTA

Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #1 am: 19. September 2018, 14:49:04 »

Es ist ja keine "neue" Grenze - Arbeitnehmer erhalten maximal (sofern ledig) 215 Euro / Tag Verdienstausfall.

Man möchte hier offensichtlich verhindern, dass die deutliche höhere Grenze bei Selbstständigen (430 Euro / Tag) zu oft zum Tagen kommt.
Gespeichert

KTA

  • Gast
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #2 am: 19. September 2018, 15:01:04 »

Bin über den Sinn noch nicht dabei.

Die 215 Euro max. sind ja bekannt, warum also dann nochmal die 6000 Euro Abfrage extra. Das "Selbständigenargument" greift aus meiner Sicht hier nicht, im Formular selbst, die Aussagegetroffen werden muss ob der RDL´er in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht. Denn bisher ist für Selbstständige auch explizit die Aussage "Einkommen über 100.000 Euro" zu treffen.
Gespeichert

doc.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #3 am: 19. September 2018, 17:21:38 »

War bei Dir kein Beiblatt vom BAPersBw dabei? Darin wird detailliert erklärt warum, nämlich daß bei Überschreiten der Grenze eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zu erfolgen hat, welche durch den anfordernden TrT explizit bestätigt werden muß.

Die Weisung ist nicht eingestuft, ich bin mir aber nicht sicher ob das zur Veröffentlichung gedacht ist...

Gruß,
doc.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #4 am: 19. September 2018, 17:32:19 »

@ doc:

Die Einstufung "offen" bedeutet eben NICHT "öffentlich" - offen unterliegt der allgemeinen Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten.

Merke: Einfach niemals etwas selber veröffentlichen!

(Aber inhaltlich ist die Antwort ja gegeben - und vermutlich wird das nicht verfolgt werden .... )
Gespeichert

KTA

  • Gast
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #5 am: 19. September 2018, 21:25:33 »

Nein war tatsächlich nicht dabei. Aber dann habe ich jetzt den Hinweis, wonach ich suchen muss. Danke!
Gespeichert

doc.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #6 am: 20. September 2018, 07:51:11 »


Die Einstufung "offen" bedeutet eben NICHT "öffentlich" - offen unterliegt der allgemeinen Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten.

Merke: Einfach niemals etwas selber veröffentlichen!


Entspricht *keine* Einstufung der Einstufung offen? Woran wären dann Unterlagen zu erkennen die z.B. in einem Forum wie hier veröffentlicht werden dürften?

Aber danke für den Hinweis.

Gruß,
doc.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.979
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #7 am: 20. September 2018, 08:47:14 »

Bei Vorschriften und Erlassen und Schreiben steht das immer vorne oder in der Kopfzeile. Steht nichts da, kann es auch keine Einstufung haben.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #8 am: 20. September 2018, 15:00:06 »

Wenn nicht "VS" draufsteht, ist meistens kein VS "drin".

Das Dokument ist dann als "offen" zu betrachten - und unterliegt, sofern dienstlichen Ursprungs, der Verschwiegenheit.

Daher besser nichts verwenden, was nicht offiziell öffentlich gemacht worden ist.
(Z. B. Die offenen Vorschriften auf bundeswehr .de
Gespeichert

DA40

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 61
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #9 am: 27. September 2018, 18:36:51 »

Wenn nicht "VS" draufsteht, ist meistens kein VS "drin".

Das Dokument ist dann als "offen" zu betrachten - und unterliegt, sofern dienstlichen Ursprungs, der Verschwiegenheit.

Daher besser nichts verwenden, was nicht offiziell öffentlich gemacht worden ist.
(Z. B. Die offenen Vorschriften auf bundeswehr .de


Das ist grundsätzlich so richtig - allerdings bekommt man eigentlich fast alle Vorschriften auf Nachfrage und Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz vom BMVg zugeschickt... Vgl. als Beispiel https://fragdenstaat.de/anfrage/zdv-31-zdv-314-zdv-321-zdv-3160-zdv-3710-zdv-207-zdv-105-zdv-3710/
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #10 am: 27. September 2018, 18:40:19 »

... und die sind wie alt?

Ändert aber nichts an meinen Ausführungen.
Gespeichert

DA40

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 61
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #11 am: 27. September 2018, 19:00:56 »

... und die sind wie alt?

Ändert aber nichts an meinen Ausführungen.

Mein Punkt war, dass jederzeit die offenen Vorschriften jeder (!) beim BMVg per Email anfordern kann. Wer sich nicht traut, direkt eine Email zu schreiben, kann das auch die Homepage "Frag den Staat" tun.

Trotz der natürlich geltenden Pflicht zur Verschwiegenheit sollte hier jeder abschätzen können, ob die Herausgabe von letztlich frei verfügbaren Informationen problematisch ist oder nicht. Eine Dienstpflichtverletzung bei der auszugsweisen Veröffentlichung von Informationen, die man auch auf dem offiziellen Weg erhalten kann, kann ich nicht erkennen. Das Risiko, an jemanden als DV (bzw. RB/WDA oder beratenden PersStOffz, der zufällig auch noch StOffzR ist) zu gelangen, der das anders und damit wie F_K , möge aber jeder für sich selbst bewerten.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.979
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #12 am: 27. September 2018, 19:11:52 »

Das wirft aber auch die berechtigte Frage auf, warum dann diese Vorschriften nicht per se online ins Internet gestellt werden.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DA40

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 61
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #13 am: 27. September 2018, 19:16:27 »

Das wirft aber auch die berechtigte Frage auf, warum dann diese Vorschriften nicht per se online ins Internet gestellt werden.

Das ist tatsächlich eine sehr berechtigte Frage, die sich in allen Bereichen des Staates stellt. Lange Zeit war es auch beim Deutschen Bundestag so, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zwar nicht veröffentlicht, aber auf Basis von IFG-Anfragen verschickt wurden. Irgendwann wurde es dem WD zu nervig, die steigende Anzahl der Anfragen zu beantworten und stellt nun sämtliche Gutachten (anonymisiert was den auftraggebenden MdB und den Ersteller des Gutachtens angeht) ins Netz.

Erinnere dich an den Reibert - in dem werden schon seit Jahrzehnten Informationen abgedruckt, die damals (TM) sogar VS-NfD waren.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732
Antw:Neue Anlage zum Einverständis zur Ableistung einer Übung
« Antwort #14 am: 27. September 2018, 19:18:19 »

@ DA:

... Was Du erkennen magst, ist irrelevant.

Die Rechtslage ist klar, und bis zur Veröffentlichung kann man an solchen offenen Informationen Dienstpflichten verletzen.

Die neuen Waffenvorschriften sind z. B. im Gegensatz zu den älteren Vorschriften als VS eingestuft.

Ansonsten: der Reibert hat Leerstellen enthalten, um dort ggf. VS Informationen einzutragen - also bitte keine Geschichtsklitterung ...
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de