Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 15:59:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Deutsche Soldaten beklagen sich darüber, im Irak keine Schießbahn zu haben  (Gelesen 3011 mal)

StierNRW

  • Gast

Werte Mitforisten,

ich habe das hier auf der Website der FAZ gefunden:

http://www.faz.net/aktuell/politik/bundeswehr-im-irak-schiessen-fuer-deutsche-soldaten-verboten-15799086.html

Mit kameradschaftlichen grüßen,
StierNRW
Moderator informieren   Gespeichert

HubschrauBär

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 489

Welche baulichen Standards brauche ich denn für eine Gefechtsschießbahn zum Schießen mit Handwaffen?
Sowas sollte sich doch mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen.

Wenn ich natürlich einen A-Stand erwarte wird es kompliziert.

Im übrigen: Selten so einen realitätsfremden Unfug gehört wie den Kommentar des EinsFüKdo dazu.
Moderator informieren   Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734

@ bär:

Grundsätzlich soll im Einsatz keine Ausbildung stattfinden - und klar soll der guardian Angel seine Aufgabe vor der Verlegung beherrschen.
Insoweit ist dem Kdo zuzustimmen.
Moderator informieren   Gespeichert

HubschrauBär

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 489

Natürlich sind die Leute für ihre Aufgabe ausgebildet.

Dennoch muss doch gerade im Einsatz die Inübunghaltung an den Waffen sichergestellt werden.

Neu angeschossen sollten die Waffen bei einem solchen Klimazonenwechsel ohnehin werden
Moderator informieren   Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734

Frage:

Wer erklärt der Frau / den Kindern / den Eltern das der (tödliche) Schießunfall in Deutschland wegen der dort geltenden Sicherheitsbestimmungen nie hätte passieren können?

(In Djibouti gab es auch keine Langwaffenbahn für die Deutschen - auf den vorhandenen Bahnen gab gibt es regelmäßig tödliche Unfälle ... die Soldaten da sind halt "preiswerter" - wir wollen das nicht, und das ist gut so.)

Wer ausgebildet ist, benötigt innerhalb von 4 Monaten keine Inübunghaltung.
Moderator informieren   Gespeichert

MMG-2.0

  • Gast

Naja, ich weiß nicht, in Tadschi befindet sich mit dem Camp Taji eine große Militärbasis der Vereinigten Staaten. Die haben dort eine Shooting Range, die auch für deutsche Soldaten tauglich sein müsste.

Und wenn ich die Shooting Range von Camp Marmal, das PRT Feyzabad und Camp Warehouse noch so in Erinnerung habe, dann war das nicht anderes.

Moderator informieren   Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932

Auch im Einsatz müssen die "Schießbahnen" einen Mindeststandard aufweisen, damit Bundeswehrsoldaten darauf schießen dürfen. Letztlöich ist das ein gebot der Fürsorge des Dienstherrn.
Moderator informieren   Gespeichert

HubschrauBär

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 489

Und wie sieht dieser Mindeststandard aus?
Bei einem HaWa-Schießen auf einem TrÜbPl sieht es mit Infrastruktur auch eher überschaubar aus
Moderator informieren   Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932

Diesen Mindeststandard legt der jeweilige Kontingentführer/DDO im Einsatzland fest. Richtschnur dabei ist, dass die linke/rechte Grenze für das Schießen festgelegt, dass evtl. Hindernisse beseitigt werden und dass ein Gelände ausgewählt wird, bei dem nach menschlichem Ermessen keine Dritten beim Schießen verletzt/getötet werden können.
Moderator informieren   Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.773

Ne- steht doch in dem Artikel- die Bahn in Erbil ist zugelassen (gibt da ein super Ausbildungscamp mit allem was das Herz begehrt. In großen Teilen mit deutscher Unterstützung gebaut), die Bahn in Taji ist offenbar eben nicht zugelassen. Vielleicht hängt es auch einfach nur dran, dass noch keiner geprüft und sie zugelassen hat. Sonst wirds schwierig, wenn sie den Amis gehört. Die interessieren dann deutsche Bedürfnisse nicht so.
Moderator informieren   Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.526

Zitat
Diesen Mindeststandard legt der jeweilige Kontingentführer/DDO im Einsatzland fest.

Ich würde jetzt eher mal vermuten, dass sowas mal mindestens auf Ebene EinsFüKdoBw entschieden wird, vermutlich von dem entsprechenden Waffen und MunTechSich-Verantwortlichem, oder wie auch immer der heißt. Ich will noch nicht mal ausschließen, dass da auch noch das BAAINBw ein Wörtchen mitzureden hat.

Ich bin da hin- und hergerissen. Einerseits würde ich eine pragmatische Lösung vorziehen, um das Schießen im Einsatzland möglich machen zu können. Andererseits will aber natürlich niemand die Verantwortung übernehmen, falls etwas passiert.


Moderator informieren   Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734

@ Justice:

Es wird Verantwortung übernommen - die FRA 25 Meter Pistolenbahn in Djibouti entspricht nicht DEU Forderungen der baulichen Schießsicherheit, darf / wird aber genutzt, da die Mängel noch als akzeptabel bewertet worden sind.

Die Langwaffenbahnen (gibt dort keine NATO Bahnen, nur lokale) dort "produzieren" öfter tödliche Unfälle - da ist Schiessen aus Gründen der Fürsorge unverantwortlich.

Klar ist die Ebene EinsFüKdo - das gewisse Dinge ausserhalb der Norm sind, sagt einem auch normaler Sachverstand.
Moderator informieren   Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932

Lieber Justice,

weder die Fachleute des EinsFüKdo, noch die des BAAINBw sind vor Ort. Wenn ich hier schreibe, dass der Kontingentführer dafür verantwortlich ist, festzulegen, wo Schießübungen (nicht Ausbildung!) im Einsatzland stattfinden dürfen, dann weiß ich, wovon ich spreche. Der Kontingentführer hat hierfür selbstverständlich seine Fachleute -einschließlich Rechtsberater - im Kontingent zur Beratung heranzzuziehen, aber die Entscheidung trifft er. Diese "Schießbahnen" werden dann dem EinsFüKdo gemeldet, damit die darüber informiert sind, wo Schießen stattfinden,
Moderator informieren   Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de