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Autor Thema: Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg  (Gelesen 6042 mal)

ulli76

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #30 am: 20. Oktober 2018, 11:49:40 »

In Bayern muss der Notarzt selbst abrechnen. Woanders bekommt der Träger des Retttungsdiestes das Geld. Und das ist kompltt ein Verlustgeschäft. Die größeren Krankenhäuser haben das Problem nicht, weil deren eigene Ärzte über ihren normalen Arbeitsvertrag fahren. Die kleinen KRankenhäuser haben schlichtweg nicht das Personal und vor allem aufm Land gibt es viele Wachen ohne Krankenhaus. Die können sich die Festanstellung schlichtweg nicht leisten. Dazu kommen Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz. Als Selbständiger kann ich auf einer Dornröschenwache 48 Stunden am Stück machen. Als Angestellter ist es ausgeschlossen. Und je nach dem was mein Hauptberuf ist, habe ich schlichtweg keine Stunden mehr über.

Die Vergütung der Notärzte ist unterschiedlich geregelt. Wie gesagt- in Bayern muss man dem Patienten für die ärztliche Leistung selber die REchnung schreiben und notfalls auch mahnen. Wenn du keine Einsätze hast, bekommst du aber auch kein Geld.
In den meisten Bereichen ist es so, dass du ein festes Stundenhonorar bekommst. An einigen Wachen eine Mischung- geringeres Honorar plus Einsatzpauschale, manchmal auch Einsatzpauschale wenn eine bestimmte Einsatzzahl überschritten ist, dafür höheres Grundhonorar.

Breite Aufstellung interessiert die DRV nicht. Du kannst 10 Auftraggeber haben und bist scheinselbständig. Soldange du nicht mit deinem eigenen Fahrzeug incl. Ausstattung und angestelltem Rettungsassistenten durch die Gegend fährst ohne Sicherstellungsauftrag, kannst du nicht selbständig sein.
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justice005

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #31 am: 20. Oktober 2018, 11:57:38 »

Zitat
Breite Aufstellung interessiert die DRV nicht. Du kannst 10 Auftraggeber haben und bist scheinselbständig. Soldange du nicht mit deinem eigenen Fahrzeug incl. Ausstattung und angestelltem Rettungsassistenten durch die Gegend fährst ohne Sicherstellungsauftrag, kannst du nicht selbständig sein.

Nunja, im Zweifelsfall bzw. im Streitfall entscheidet die Justiz ob das ganze Konstrukt unter Scheinselbstständigkeit fällt oder nicht.


Und jetzt mal ganz ehrlich: Ein Notarzt ist selbstständig und hat sozusagen eine eigene Firma. Material hat er keines. Stattdessen sitzt er im Krankenhaus, einer Wache oder sonstwo und wartet auf einen Auftrag. Und wenn dann ein Auftrag kommt, dann nutzt er das Fahrzeug des Krankenhauses, das medizinische Equipment und vielleicht auch noch weiteres Krankenhauspersonal, um überhaupt in der Lage zu sein, sein Geschäft ausüben zu können. Er ist also vollkommen abhängig von dem Auftraggeber. Also wenn das nicht nach Scheinselbstständigkeit schreit, was denn dann?
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justice005

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #32 am: 20. Oktober 2018, 12:01:48 »

Zitat
Dazu kommen Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz. Als Selbständiger kann ich auf einer Dornröschenwache 48 Stunden am Stück machen. Als Angestellter ist es ausgeschlossen. Und je nach dem was mein Hauptberuf ist, habe ich schlichtweg keine Stunden mehr über.

Tja, dumm gelaufen für das Krankenhaus, dass es die Rechtslage nicht mitmacht, einen Mitarbeiter ohne Pausen, Schlaf- und Ruhezeiten tagelang auszunutzen. Mir kommen die Tränen. Also lieber einen Selbstständigen engagieren, der ist schließlich selber schuld, wenn er aus Geldsorgen jeden Auftrag annehmen muss und deshalb 48 Stunden nicht schläft und völlig übermüdet schläft. Billige Arbeitskraft eben....

Ich bin ja wirklich konservativ und fest von der freien Marktwirtschaft überzeugt. Aber wenn man solche Dinge liest, braucht man sich nicht wundern, wenn irgendwann die Linken regieren....
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ulli76

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #33 am: 20. Oktober 2018, 12:32:34 »

Ich glaube, du hast etwas merkwürdige Vorstellungen vom Dienst auf einem NEF. Vor allem auf dem Land.
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justice005

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Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
« Antwort #34 am: 20. Oktober 2018, 12:56:52 »

Nein, ich weiß schon, dass die auf dem Land nicht ständig im Einsatz sind und das quasi nur nebenbei machen. Aber trotzdem ist im Kern etwas dran, was ich gesagt habe. Das Konstrukt mit der Selbstständigkeit dient nur der Kostenoptimierung des Krankenhauses und daher habe ich eben nur mäßig Verständnis. Man kann einen Notarzt ja auch "Teilzeit" einstellen, basierend auf Erfahrungswerten, wie oft Einsätze vorkommen und das ganze mit Rufbereitschaft verknüpfen und entsprechend vergüten. Da lässt sich schon ein Anstellungsverhältnis finden, welches auf die besondere Situation zugeschnitten ist, da habe ich keine Zweifel.

Es kann mir einfach niemand erzählen, dass die Scheinselbstständigkeit die einzige Lösung ist und es "anders nicht ginge"... ;)


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